Hallo,
kennt sich da jemand aus, lt. JA ist mein bereinigtes Einkommen 1756,00 € und somit eine Einstufung in die Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Da ich aber nur für das Kind aufkommen mus ist eine Hochstufung um 2 Stuffen dh. 135% des Regelsatzes anzunehmen.
Es ist nicht so, dass ich nicht Zahlen möchte, ich zahle ab ersten Tag nach dem Auszug, wobei am Anfang hat mir die EX die Rechnung etwas höher ausgestellt.
Mein Problem ist, dass ich jetzt die Verpflichtungsurkunde unterschreiben soll, und die kann nicht so Einfach geändert werden.
Wie soll so eine Urkunde den aussehen, und worauf ist es zu achten. Ist die Hochstufung um 2 Stuffe gerechtfertigt ?? Es heißt immer 1-2 Stuffen, wonach Richtet sich das ??
Für mein Kind habe ich ein Sparbuch angelegt, da weiß ich das er später was davon hat, aber für meine EX werde ich nicht unbedingt neue Schuhe oder Anzüge finanzieren.
Egal was das Kind brauchen sollte, das Kind bekommt von mir alles, aber mit dem KU weiß ich nicht so Richtig wie es eingesetzt wird, deshalb meine Fragen.
Ciao
Seba4_de
Hallo,
noch eine Frage:
JA hat meine berufsbedingete Aufwendungen mit 367,05 € abgezogen (Nettoeinkommen 2121,65 €), wei berechnen die das ???
Bleibt es immer bei den 367,05 € ??? Mein Arbeitgeber wird sich in der nächsten Zeit wohl nicht ändern.
Also mit 5% Reglung hat das nichts zu tun, wie werden die Aufwendungen in Hessen berechnet (Einfache Strecke zur Arbeit 39 km)
Kann mir jemand das erklären ??
Seba4_de
Moin,
wei berechnen die das ???
Gute Frage. Normalerweise würde gerechnet werden:
39 km * 0,30 € * 220 Jahresarbeitstage / 12 Monate = 214,50 € mtl. berufbedingte Aufwendungen.
Das OLG Frankfurt begrenzt in seinen unterhaltsrechtlichen Letlinien die berufsbedingten Aufwendungen auf 150 € (>hier<).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!