Hallo liebe Com,
hoffe ihr könnt mir helfen.
Habe 2 Töchter, 11 und 13, und kann wegen der Lohnpfändung keinen Unterhalt zahlen.
Der Anwalt der Kindesmutter meinte, das ich mich selber drum kümmern muss das die Pfändung aufgehoben wird, damit ich den laufenden Unterhalt zahlen kann, und dann auch werde!
Muss dazu sagen, das die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss bekommen hat, dann zum JA gegangen ist um den Unterhalt einzufordern (was sie erfolgreich tun) ---> Lohnpfändung, und ca 1 woche später zum Anwalt gegangen ist, der es jetzt nochmal einfordert.
(briefe werden ohne Postzustellung in penny werbung eingefaltet um den Empfang zu sabortieren)
Nun meine Frage :
Muss ICH mich darum kümmern das die Lohnpfändung aufgehoben wird, damit ich endlich den laufenden Unterhalt zahlen kann?
Nebenbei bekomme ich sogar Post vom Amtsgericht worin steht das sie meinen Selbstbehalt noch weiter runter stufen wollen.
Hoffe ihr könnt mir helfen, einen Anwalt wollte ich damit nicht beauftragen, denn für das geld würde ich lieber meinen Kindern eine Freude machen.
Vielen dank im Voraus, LG
Hallo,
liest sich ziemlich chaotisch.
Wenn eine Lohnpfändung vorliegt (egal warum) ist es deine Sache, das du über das Amtsgericht dafür sorgst, das nur der Teil gepfändet wird, der über dem Freitbetrag liegt. Du mußt dabei angeben ,das dein Freibetrag um den KU erhöht wird, den du dann aber auch zahlen solltest. Dazu mußt du beim Amtsgericht den Titel über den KU vorlegen.
Warum bekommt die KM Unterhaltsvorschuß? Diesen Teil wirst du an das JA zurückzahlen müssen.
Wer fordert denn nun was? Doppelt kann natürlich nicht gefordert werden. Es kann nicht gleichzeitig das JA und ein RA mit der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beauftragt werden.
(briefe werden ohne Postzustellung in penny werbung eingefaltet um den Empfang zu sabortieren)
Wie soll denn das gehen? Briefe vom Gericht kommen mit Sicherheit durch die Post. Der RA wird auch kaum persönlich bei dir vorbeischauen und was einwicklen zum einwefen.
Dein SB kann u.U gesenkt werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem SB ggü. Unterhaltsberechtigten und dem SB ggü. Pfändungen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo tina,
danke für die schnelle hilfe,
also nochmal von vorne, die Lohnpfändung geht vom JA aus, wegen dem zurückzuzahlenden Unterhaltsvorschuss.
Dann wurde der KU vom Jobcenter berechnet, das JA hat diese Berechnung übernommen und fordert diese jetzt ein.
Gleichzeitig ist die Kindesmutter zum Anwalt gelaufen der mich jetzt auffordert sämtliche Lohnunterlagen etc. vorzulegen,
die ich aber bei Gericht sowie beim JA und Jobcenter in den letzten 3 Monaten vorgelegt habe.
Jetzt fordert das JA UND der RA die gleiche Summe, also DOPPELT.
Meiner Meinung nach ist das Betrug.
Zur Penny Werbung : Auf dem Brief war keine Briefmarke, Poststempel etc, und der RA sitzt 3 Häuser weiter, und die Post wird ja wohl nicht den Brief fein säuberlich in die Werbung EINFALTEN oder 😉
Naheliegend ist es ja, denn ich könnte damit dann ja in verzug geraten...
und er vor Gericht ziehen kann, wo ich dann die kosten auch noch bezahlen muss.
Habe ihn angerufen, aber er hat mich nur ausgelacht und meinte ich solle mir einen 2. job suchen, abler leider bin ich ca. 14 std aus dem haus, doch das hat ihn keineswegs berührt.
Hi bernd
Für mich immer noch sehr verwirrend.
DOPPELT kann nichts gefordert werden.Wenn schon Pfändungen getätigt werden, kann nicht wegen der selben Sache nochmal gefordert werden, denn es wird ja schon gepfändet.
Wegen der Penny-Sache ist mir das auch schleierhaft.
Ein RA der seinen Mandanten vertritt braucht nicht schleierhafte Briefe zustellen lassen, die in Penny-Werbung versteckt sind.
Habe ihn angerufen, aber er hat mich nur ausgelacht und meinte ich solle mir einen 2. job suchen, abler leider bin ich ca. 14 std aus dem haus, doch das hat ihn keineswegs berührt.
Lass den Penny-Markt Briefe schreiben und weiter lachen.
Was du zahlen musst entscheidet kein Rechtsanwalt und auch kein Penny-Markt(obwohl das eig. gleichzusetzen ist. :wink:), entscheiden muss das ein Gericht.
Gruss Wedi
Moin Bernd,
sieht ein bisschen nach Vogel-Strauss-Politik aus. Der Anwalt der Ex mag ein Eumel sein, aber damit
Der Anwalt der Kindesmutter meinte, das ich mich selber drum kümmern muss das die Pfändung aufgehoben wird
hat er grundsätzlich recht. Wer eine Lohnpfändung zum Dauerzustand werden lässt, obwohl er eigentlich zahlungsfähig wäre, macht einen fetten Fehler (und sammelt bei seinem Arbeitgeber darüber hinaus sicher keine Fleisskärtchen; der hat damit nämlich vermeidbare Arbeit).
Wenn dann noch eine Mutter dazukommt, die (möglicherweise sogar ohne schlechte Absichten, sondern einfach in Unkenntnis) überall die Hand aufhält, wo Geld kommen könnte sowie ein Anwalt und ein Jugendamt, die von ihrer wechselseitigen Tätigkeit keine Detailkenntnis haben, ist das Chaos perfekt.
Höchste Zeit, dass Du selbst einen Anwalt aufsuchst, der dieses Chaos mal entwirrt, die Pfändung aus der Welt schafft sowie ggf. vernünftige Titel und Ratenzahlungsvereinbarungen entwirft und auf den Weg bringt. Nur "Betrug!" zu rufen wird nicht reichen und vor allem keine Probleme lösen.
Grüssles
Martin
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