Unterhalt trotz ALG...
 
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Unterhalt trotz ALG2 und geringfügiger Beschäftigung

 
(@psychodad_0815)
Schon was gesagt Registriert

Tach zusammen,

hier nur ganz kurz die Fakten:
Scheidung im Jahre 2002
beide Kinder aus erster Ehe sind seit letztem Jahr Juli bei mir und meiner neuen Frau (ABR mit Hilfe von Gutachten übertragen!)
Ex.-Frau hat mittlerweile eine kleine Tochter von 3 Jahren ist aber mit deren Vater des Mädchens nicht verheiratet
Ex geht geringfügig Beschäftigt arbeiten und erhält ALG2 (511,23€)

Jetzt meine Fragen:

Da wir keinen Unterhaltsvorschuß für die Kids bekommen ( wieder verheiratet ) kann ich dann wenigstens KU verlangen obwohl sie nur ALG2 und etwas Kohle aus ihrem Job bekommt?
Ich will mich nicht bereichern, aber das Geld soll ja für die Kids sein und jeder Euro zählt.
Wir sind jetzt eine Patchworkfamilie mit 5 Kindern, wobei keines der Kinder im moment Unterhalt vom anderen Elternteil bekommt und sich alle von meinem Gehalt ernähren.

Gibt es da keien Mindestunterhalt der geleistet werden kann/muß? Muß ich alles finanziell tragen wenn sie sich vielleicht demnächst erneut schwängern läßt um so ihren Zahlungen zu entgehen?Ist sie nicht barunterhaltspflichtig? Was tun??

Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2006 13:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

für dich wäre das neueste Urteil des BGH i.S. Hausmannsrechtsprechung sehr maßgeblich (>hier<). Auch >dieses< urteil des BGh enthält wichtige Passagen.

Angesichts leerer Sozialkosten möchte ich dir jedoch nicht zu große Hoffnungen suggerieren.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2006 14:00