Unterhalt tituliere...
 
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Unterhalt titulieren lassen

 
(@bumjack)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

ich, ein Vater von einer 4 jährigen Tochter bezahle regelmässig den Unterhalt (momentan 193 Euro) meiner Tochter, den das Jugendamt festgelegt hat
Mein Netto Gehalt entspricht etwa 1300 Euro.

War nun aus Neugier mal bei einem Anwalt und habe gefragt ob der Unterhalt für meine Tochter rechtens ist,
da es mir finanziell nicht gerade besonders gut geht..
Der sagte, das es Sinn machen würde, zum Jugendamt zu gehen um den Unterhalt titulieren zu lassen

Was heisst das genau und macht das wirklich Sinn?
Wie sieht das aus wenn mein Gehalt steigt?
Zählt die Düsseldorfer tabelle dann nicht mehr?
Was ist wenn meine Tochter 6 wird?

Meine jetzige Verlobte und ich müssen echt kämpfen damit es uns finanziell nicht zerschiesst...
Haben mitnander einen Sohn, meine Verlobte geht arbeiten und unser Sohn muss zur Tagesmutter, und die Tagesmutter ist nicht gerade billig
wird sowas angerechnet das wir einen Sohn haben der zur Tagesmutter muss

Vielen Dank im Voraus


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2009 23:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich rege an, die Suche zu bemühen oder einfach die Überschriften im Forum "Unterhalt" zu betrachten. Viele Fragen sind dann beantwortet. Mit den verbleibenden Fragen kannst du gern nochmals einsteigen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2009 23:22
(@bumjack)
Schon was gesagt Registriert

das habe ich schon gemacht doch leider wächst mein kenntnissstand nicht...
finde nicht das passende


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2009 17:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ganz einfach du bezahlst derzeit noch nicht mal den Mindestunterhalt.

Der Gesetzgeber bwz. die Rechtssprechung gehen von einem Anspruch auf einen vollstreckbaren Titel für den Unterhaltsberechtigten aus.

Die DDT gilt immer, auch wenn du ein paar Kröten mehr verdiesnt. Wenn du dir die DDT anschaust wirst du sehen, das es ein ziemlich hohes Gehalt braucht, um auf eine Einzelfallentscheidung zu kommen.

Da du mangelfall bist und die Kinder mit ihrem Unterhalt vorgehen, bsit du deinen beiden Kindern zum Unterhalt verpflichtet, deine Verlobte muß sich selbst unterhalten.
Wenn das Kind 6 wird, wird es in die nächste Altersstufe der DDT rutschen und damit mehr KU bekommen sollen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2009 17:46