Hallo!
Ich bin neu hier und mein Mann und ich haben ein Problem:
Mein Mann hat eine uneheliche Tochter (8 Jahre), für die er lt. Berliner Tabelle 223 Euro Unterhalt bezahlt.
Wir heirateten im August 2003, unser Sohn kam im Dezember 2003. Wir fragten beim JA nach, ob sich das auf den Unterhalt auswirke, ob man den abändern könne, schließlich habe ich ja kein Einkommen. Antwort: Nein, das ist nicht möglich ????????
Jetzt hat sich die Situation in soweit geändert, dass mein Mann zum 30.09.04 arbeitslos geworden ist. Statt wie bisher 1300 Euro netto bekommt er jetzt ALG1 in Höhe von ca. 940 Euro.
Ich habe mich jetzt durchs Netz gewühlt und festgestellt, dass
1. meine Stieftochter und mein Sohn gleichberechtigt Unterhalt zusteht
2. dann mir Unterhalt zusteht.
3. Mein Mann einen Selbstbehalt von irgendwas um die 600 Euro (???) hat.
Das heißt, es bleibt eine Verteilermasse von ca. 300 Euro.
Da müßte es doch möglich sein, den Unterhaltstitel zu ändern? Ich meine, wenn er plötzlich 2000 Euro verdienen würde, ginge das ja schließlich auch....
Da wir beide nicht wissen, wohin wir uns wenden sollen und das JA wahrscheinlich wieder sagt "GEHT NICHT", was sollen wir tun?
Anwalt beauftragen?
Unterhaltstitelabänderungsklage einreichen? Wenn ja wo?
Und vor allem, wie lange dauert das?
Wenn wir Anfang November von 940 Euro 223 abdrücken müssen, dann bleiben uns nur noch 717 Euro zum Leben für ALLES, ich krieg schon echt nen Panikschub! *heul*
Ich vermute mal, dass das dann erst ab Antragsdatum gilt, oder? Ich fühle mich vom JA ganz schön verarscht, denn schließlich ist mein Sohn jetzt schon 9 Monate alt und wir knappsen seit seiner Geburt rum...
Nicht, dass es falsch verstanden wird: Wenn mein Mann wieder Arbeit hat, soll die Kleine auch wieder mehr kriegen, aber wenn es für alle weniger wird, dann muss es auch fair verteilt werden, finde ich.
Hoffentlich habt ihr einen Rat. Bin total überfordert und habe Panik.
Lieben Gruß, Lausebackesmama, der schon graue Haare wachsen... *seufz*
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Erstmal herzlich Willkommen bei VS!
Unbedingt so schnell wie es geht zum Gericht wandern und einen Beratungsschein holen.
Danach einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen und auf den schnellsten Weg eine Abänderungsklage auf den Weg bringen.
Die vom jugendamt haben Sie belogen, der kleine Sohnemann ist genauso unterhaltsberechtigt wie das uneheliche Kind.
Es wird in dem Fall ein Mangelfall werden, heißt also das bischen Geld wird zwischen den Kids aufgeteilt.
Sie werden da wohl leer ausgehen, da Kinder immer vor dem ehegattenunterhalt kommen.
Also schnell handeln und morgen das Ganze zum Laufen bringen.
Einfach zum Gericht Ihrer Stadt gehen.
Gruß
Melly
Hallo Melly!
Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort!
Das werden wir machen! :o))))
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich hoffe für Euch, dass die Ex es nicht auf "Vernichtung" aus ist. Bei mir war das ähnlich. Ich hatte einen Titel gegen mich (Regelsatz gem. Düsseldorfer Tabelle), wurde arbeitslos, lag unterhalb der Selbstbehaltsgrenze...und bekam 1. Besuch vom Gerichtsvollzieher, musste 2. eine eidesstattliche Erklärung abgeben, wurde 3. von meiner Ex wegen Unterhaltsverweigerung angezeigt, wurde dann obendrein noch 4. von der Staatsanwaltschaft verfolgt...und zum Schluss zum Glück freigesprochen.
Die Pfändung konnte ich nicht verhindern. Da hätte auch ein Anwalt nichts gebracht. Der Mindestsatz nach Düsseldorfer Tabelle muss immer bezahlt werden. Und wenn das mit dem monatlichen Einkommen nicht möglich ist, wird erstmal gepfändet und dann automatisch eine eidesstattliche Versicherung abverlangt.
Das ist allerdings der Tod in der Geschäftswelt. Eine Selbständigkeit ist mit einem "Offenbahrungseid" unmöglich. <seufz>
@Wulf:
Die Pfändung konnte ich nicht verhindern.
Ein Titel ist immer zu bedienen. Gegen eine zu Unrecht ergangene Pfändung kann man Pfändungsschutzklage bei Gericht beantragen. Dies ist im vorwege auch immer dann sinnvoll, wenn Abänderungsklage eingereicht wurde mit dem Ziel künftig weniger als tituliert zu zahlen.
Der Mindestsatz nach Düsseldorfer Tabelle muss immer bezahlt werden.
Ja und Nein. Wenn nicht mehr verdient wird, ist es eben so. Dann gehts in den Mangelfall.
Und wenn das mit dem monatlichen Einkommen nicht möglich ist, wird erstmal gepfändet
Gepfändet werden kann ausschließlich, wenn ein Titel besteht. Einfach nur mal so, weil zu wenig gezahlt wird, hat keine Pfändung zur Folge.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo!
Das heißt also, ab dem Termin, wo der Antrag eingereicht ist, würde bei einer Titeländerung der veränderte Unterhalt gelten.
Bis der neue Titel vorliegt, muss also der alte titulierte Unterhalt bezahlt werden.
Soweit so schön.
Mal angenommen, nächste Woche wird der Antrag eingereicht und zum Verfahren/Änderung kommt es im Dezember. Anschließend werden z.B. statt 223 nur noch 130 Euro Unterhalt fällig. Wird dann der im November und Dezember zu viel bezahlte Unterhalt damit verrechnet?
Und mal angenommen, man einigt sich mit der KM darauf außergerichtlich, den Unterhalt auf 130 (Beispiel) zu senken und läßt sich das von ihr schriftlich geben, könnte sie TROTZDEM dagegen klagen?
Ist das alles aufregend... *seufz* 😡
GLG und danke, Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackemama,
es hilft Euch nix, daß die Mutter euch was schriftlich gibt 🙁
Die hat Euch mit dem Titel in der Hand und kann trotzdem pfänden.
Deswegen müßt Ihr wirklich sehr schnell handeln.
Also ich könnte mir ja fast nicht verkneifen zum Jugendamt zu gehen und dem zuständigen Sachbearbeiter aufs Auge drücken, daß er mal seinen Job auch lernen soll, bevor er auf die Menschheit losgelassen wird.
diese Lüge ist wirklich der Hammer und würde mich als Mutter des unterhaltsberechtigten Kindes sehr ärgerlich machen.
Das gäbe ne Dienstaufsichtsbeschwerde, daß dem übel wird.
Der muß wie jeder andere auch wissen, daß jedes Kind Recht auf Unterhalt hat.
Ihr hättet somit weniger Unterhalt zahlen müssen.
Kann man für sowas Schadensersatz verlangen?
Würd mich mal interessieren.
Gruß
Melly
Hallo,
ich bin da auch schon schwer am Überlegen, ob ich da was in der Art schreibe. Allerdings: Beweis mal, dass Du da angerufen hast...
Wir holen uns morgen beim Gericht den Schein und mit dem Anwalt haben wir auch schon telefoniert.
Grausam, sowas.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Mich wundert es, dass ihr Titel in bestimmten Höhen habt. Bei mir hat das Amtsgericht entschieden, dass ich bis auf weiteres verpflichtet bin, den gültigen Satz der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Festgelegt wurde ein bestimmtes Datum aber keine Summe.
Da ich zu dieser Zeit arbeitslos war und unter der Selbstbehaltsgrenze lag, konnte ich auch mit noch so viel Phantasie den Mindestsatz für eine 13-jährige (269.-) nicht zahlen. Danach kam sofort der Gerichtsvollzieher...und da war es auch egal, das ich diesen Betrag nicht einmal selbst zur Verfügung hatte...ganz zu schweigen von meiner damaligen Ehefrau und meiner zweiten Tochter.
Hallo Wulf!
Also, bei meinem Mann gilt die Berliner Tabelle, und berechnet nach seinem Einkommen, muss er 130,9% des Regelsatzes bezahlen. Das entspricht 223 Euro.
Wir haben jetzt den Antrag für den Beratungsschein gestellt (ich liebe es, wenn man sich für Behörden nackig machen muss 😡 ) und warten jetzt ab.
Ich denke mal, dass man wohl eben diesen Weg gehen muss, nämlich zu sagen, ich KANN nicht zahlen, daher "bitte" ich um Prüfung bzw. muss gegen den Titel KLAGEN.
Ich finde das auch total schlimm, dass man nicht einfach mit den Einkommensnachweisen zum JA gehen kann, vorlegt, wieviele Unterhaltsberechtigte vorhanden sind und dann wird das berechnet. Einen Sachbearbeiter würde das ne halbe Stunde kosten, so muss das Gericht, ein Anwalt und wer weiß noch mit soetwas behelligt werden und die Steuermittel finanzieren das.
Wäre doch kein Thema, wenn man dafür alle halbe Jahre einen Einkommensnachweis zum JA schicken müßte. Aber nee, wir können es ja auch kompliziert machen....
... ich schweife ab.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo zusammen!
Ich möchte Euch noch meinen Dank aussprechen für Eure Unterstützung!!!
Nach Beschaffung des Beratungsscheines hat die Mangelfallberechnung ergeben, dass für die Große 91 Euro, den Kleinen 75 Euro und für mich 111 Euro Unterhalt zu berechnen sind.
Somit sind die 223 Euro für die Große allein erst mal vom Tisch. *SchweißvonderStirnwisch*
Das muss jetzt zwar alles noch in Sack und Tüten, aber das ist ja Job des Anwaltes!
Lieben Dank für Eure Hilfe!
Lausebackesmama :phantom:
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
