Moin
Für einen Freund hätte ich gern mal überprüft ob eine Urteilsabänderungsklage sinn macht:
Verdienst = 1199 Netto
Weihnachts udn Urlaubsgeld insgesamt 400
keine Altersfürsorge.
Laut seiner Aussage zahlt er 286 Euro und von dem Geld wird der KU nicht voll bedient. Genaue Zahlen konnte er mir nicht nennen, da er das Scheidungsurteil verbrannt hat. In dem Urteil soll aber drinstehen, das 286 zu zahlen sind und aufgrund des Mangelfalls XX KU (unter 100%DDT) und XX EU
Macht da eine Urteilsabänderungsklage Sinn??
Gruß
Martin
Wie wär´s wenn er entweder beim Anwalt oder bei Gericht ne Abschrift des Scheidungsurteils besorgt?
So ins Blaue hinein kann man ja nur spekuluieren.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Tina
Das habe ich ihm schon geraten. Aber wie würden die Unterhaltszahlungen normalerweise aussehen?
1199 Verdienst
-199 KU
=1000
Ist der SB gegenüber der Ex nicht 1000???
Dieser Verdienst war auch Eheprägend nur durch Steuerklasse 3 halt ein wenig höher.
Ach es besteht noch ein kleineres Kind aus einer anderen beendeten Beziehung 1,5 Jahre alt. Wäre nicht der KV 3 Jahre lang Unterhaltspflichtig für die EX? Ist aber glaub ich auch ein Mangelfall bezüglich BU.
Gruß
Martin
