Hallo,
es ist für mich selbstverständlich, unterhalt für meine kinder zu zahlen. :thumbup:
da der selbstbehalt bei 1000 euronen im monat liegt, habe ich momentan noch ca 70 euronen zusätzlich übrig.
jetzt meine frage:
wie kann ich diese ca 70 euro für mich sicherstellen, so dass ich das geld nicht evtl. der km geben muss (keine ahnung was da für vorderungen der km noch kommen könnten) 😉
könnte ich evtl. noch eine riester versicherung beginnen? oder was wäre in dieser richtung möglich? ich bin 49 jahre alt. :question:
vielen dank 🙂
gruss
tm
Moin.
Das ist mit deinen dürren Angaben nicht zu beantworten.
Gib uns mal ein paar mehr Zahlen über Netto und aktuellen Unterhalt und Alter des Kindes.
Anderenfalls kann man nur sagen, dass im Familienrecht nichts sicher ist.
Auch nicht der Selbstbehalt.
Gruss beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hallo beppo 🙂
mein monatliches netto beträgt ca. 2200 euro (ändert sich monatlich leicht da ich schichtarbeiter bin). :puzz:
ich habe 4 kinder (w 15, m 13, w 11, w 2), und zahle 1145 euro im monat unterhalt. ;(
gruss tm
Hallo!
Wenn die 11 jährige 12 wird, ist sie in der nächsten Altersstufe und mehr UH zu zahlen.
Natürlich steht dir trotzdem eine Altersvorsorge zu. Riester macht nur Sinn, wenn du die Prämien voll mit nimmst. Und da sind die Beiträge recht hoch bei deinem Verdienst (4% vom steuerpflichtigen Bruttovorjahresgehalt minus Förderung). Wenn du weniger zahlst, dann bekommst du die Förderung nur anteilsmäßig. Da Riester bei Auszahlung versteuert werden, ist die volle Förderung natürlich am Optimalsten.
Je nachdem wer den UH ausrechnet, kannst du auch unter den Selbstbehalt rutschen. Wäge ab ob es sich lohnt. Wieviel du minimal für die volle Förderung in den Riester einzahlen müsstest und was dabei am Ende so rauskommt, berechnet dir jede Versicherung gern unverbindlich 😉
Es gibt aber auch andere schöne Rentenprodukte.
Gruß,
Okina
hallo okina 🙂
vielen dank für deine informative antwort :thumbup:
wie kann es sein, dass man unter seinen unterhalt rutschen kann?
das wäre ja doch eigendich nicht möglich, da ja die 1000 euro per gesetz erlassen worden sind, oder?
was kann man tun, falls man unter den selbstbehalt rutschen würde?
kann man den zu zahlenden unterhalt dann noch zb von einer anderen stelle ausrechnen lassen?
kann man dagegen klagen?
gruss vom tm :puzz:
Nein, es ist kein Gesetz und es liegt im Ermessen des Richters, ob er sich daran hält oder nicht.
Im Zweifelsfall befindet er, dass du deine Lage selbst verschuldet hast und legt ein fiktives Einkommen fest.
Wenn du unter den SB gepresst wirst, kannst du aber ggf. aufstockendes Hartz4 beantragen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
danke für die super schnelle antwort 🙂
es liegt im ermessen des richters? :question:
ich darf mir gar nicht vorstellen wie negativ meine zukunf ausschaut . . . . . :gunman: :gunman:
zumindest habe ich im laufe meines recherchierens im net mitbekommen, dass ein menschenleben (vater) keinen cent mehr wert ist.
aber trotzdem vielen dank für eure kompetenten antworten 😉 😉
gruss tm
Ist der Unterhalt tituliert oder habt ihr euch so auf den Unterhalt geeinigt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
der unterhalt war mal tituliert. die km hat die sache mit dem ja beendet da sie gesehen hat, wie erbärmlich es mir in zukunft gehen würde.
da jetzt aber die scheidung läuft, wird sie sich aber bestimmt wieder beim ja melden da es sich ja um geld dreht auf das sie verzichten würde. die km wird bestimmt nicht auf nur einen cent verzichten den ich zahlen muss.
Moin tm,
nach OLG-Leitlinien soll Dir ein Selbsthalt bleiben.
Das Problem ist aber, daß dieser nicht ausreichend die Umgangspflichten mit Deinen Kids und die Kosten berücksichtigt.
Wie sollen 5 Personen von diesen verbleibenden 1000 € leben?
Und weiter: Je mehr Umgang Du hast, umso schlimmer wird die Situation.
Wäre dieser OLG-FamMurks gesetzlich, hätte der vor höheren Gericht garantiert nicht eine Minute Bestand.
Da helfen sozusagen in Notwehr wirklich nur noch ergänzende Sozialleistungen, von denen Beppo sprach. Die sind gesetzlich.
W.
Hallo,
der unterhalt war mal tituliert.
hat die KM Dir den/die Titel ausgehändigt?
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Ich hatte mal unterschrieben. Sie hat das ja dann später von der Überwachung oder wie man das nennt befreit.
Ich weiß leider nicht wie der genaue Wortlaut heisst :puzz:
Das heisst Beistandschaft.
Diese vertritt die Unterhaltsineteressen des Kindes. Die KM kann diese jederzeit beenden. Das ändert aber nichts an einem existierenden Titel.
Dieser endet nur, wenn ein Enddatum drinsteht, der Titel ausgehändigt wird oder ein Gericht den Titel abändert oder für ungültig erklärt.
ALso,ist wichtig, ob du die vollstreckbare Ausfertigung von deine Ex beklommen hast oder sie einen Vollstreckungsverzicht unterschrieben hat. Ansonsten kann sie jeder zeit den dort enthaltenen BEtrag fordern und ggf. Rückstände pfänden lassen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für den Tipp Tina 🙂
Das muss ich mal nachschauen und mich darum kümmern.
Hast du denn keine Umgangskosten?
Da im Selbstbehalt nur eine 1-Raum-Wohnung drin ist, solltest du auch die Erhöhung des Selbstbehaltes anstreben. Der Tabellen-Selbstbehalt hat sich längst vom Existenzminimum zu Lasten der unterhaltspflichtigen abgekoppelt.
Nach deinen Angaben (Einkommen/Kinderzahl) bist du unbedingt jemand, der die Möglichkeiten der Aufstockung mit SGBII-Leistungen prüfen sollte.
Hallo Maxo 🙂
Umgangskosten habe ich schon. Der ganze Sprit und die Lebensmittel die ich zusätzlich aufwenden muss wenn ich meine Kinder hole sind ziemlich hoch.
Da jetzt auch die Scheidung läuft muss ich trotz Prozesskostenhilfe für ca 20 Monate jeweils 50 Euro zahlen ;(
Da ich ab diesem Jahr 70 Euro mehr Unterhalt zahlen muss ( Aufstockung zwecks Alter), ist der Tipp mit den SGBII Ein extrem wertvoller Tipp :thumbup:
Wie teuer dürfte eine Wohnung laut Sebstbehalt sein?
Wohin muss man sich zwecks SGBII wenden?
Gruss tm
Moin tm,
beppo hatte Dich bereits auf aufstockendes Hartz4 hingewiesen,
der wilde Lachs auf ergänzende Sozialleistungen,.
Maxo hat dann anhand der Umgangskosten eher rhetorisch nachgefragt und auf das SGB II verwiesen.
Zuständig für diese Ansprüche bzw Leistungen sind die Jobcenter.
Stichworte sind: ergänzende Leistungen und Aufstockung nach SGB II.
Besondere Aufmerksamkeit verdient SGB II, § 11b Absetzbeträge
Einfach mal selbst einlesen.
Bei Interesse könnte ich das mal überschlägig vorrechnen.
W.
So könnte sich das aufgrund Deiner bisherigen Angaben überschlägig rechnen:
Annahmen:
5-Personen-Haushalt, zeitweilig
Du ET1: Netto 2200 € alleinwohnend
Umgang mit 4 Kindern an 2 WE/Monat = 6 Tage (Standard/Monat), anteilige Regelleistungen
Mehrbedarf, Reisekosten Umgang: 50€ (geschätzt)
Miete, warm ohne Strom 600€ (geschätzer Anspruch, richtet sich nach örtlichem Mietspiegel!)
Strom: 80 € (geschätzt)
1. Bedarfsberechnung
391 € ET1 Regelleistung
59 € Kind 1 15J (RL 296 € * 6/30)
52 € Kind 2 13J (RL 261 € * 6/30)
52 € Kind 3 11J (RL 261 € *6/30)
46 € Kind 4 2J (RL 229 € * 6/30)
50 € Mehrbedarf (Fahrtkosten für Umgang)
600 € Warmmiete
(80€) Strom (ist in den Regelleistungen enthalten!)
---
1.250 € Bedarf
2. Einkommensberechnung
3.585 € Brutto (nach WISO Gehalt, 4x 0,5 Kinder steuerlicher Freibetrag, Stk 1)
- Standardabgaben
2.200 € Netto
-330 € Freibeträge für Erwerbstätige
-1.147 € Kindesunterhalt, Pflicht (muß tituliert sein!)
---
724 € Einkommen, anrechenbar
3. Leistungsberechnung
1.250 € Bedarf
-724 € Einkommen, anrechenbar
---
527 € Leistung, 'Aufstockung'
4. Ergebnis
2.727 € Zufluß (Gesamtnetto + Aufstockung)
-1.877 € Abfluß (Miete, Strom, Unterhalt, Fahrtkosten Umgang)
---
850 € zum Leben für 5 Personen
(Rundungsfehler möglich)
Auch Väter mit Kindern müssen in D nicht hungern und unter der Brücke campieren.
W.
vielen dank für deine berechnungen wildlachs :luxhello:
ich werd mir mal meine unterlagen zusammen suchen und zum jobcenter marschieren.
das einzige was ich in dieser angelegenheit schon probiert hatte war wohngeld zu beantragen.
dies hab ich gemacht und es ist rausgekommen, dass ich keinen anspruch darauf habe.
was würde ich ohne eure infos machen ...... ;(
lieben gruss vom tm
Rechne im JC mit ordentlich Widerstand!
Oft wissen die nichts von diesen Dingen und werden Dich mit Deinem Brutto ohnehin groß angucken.
Laß Dich nicht abwimmeln. Verlange ggf einen Bescheid.
Was mir noch einfällt:
- Der Kindesunterhalt MUSS tituliert und Zahlungen belegt sein. Sonst kein Abspruch auf Verrechnung.
- Umgangspflicht und tatsächlich organisierter Umgang mit Fahrten müssen nachgewiesen werden.
- Miete muß genau aufgeschlüsselt, Stromkosten gesondert ausgewiesen sein.
Viel Erfolg!
W.