Hallo zusammen,
nach langer Zeit melde ich mich mal wieder, weil ich eine Rat benötige.
Ich hatte vom JA die Aufforderung gehabt, meine Einkünfte offen zu legen, da die KM einen Beistand beim JA
anfordert hatte (zur Info, ich habe 2 Töchter, Alter 10 und 9 Jahre). Bis jetzt zahlte ich regulär 100% (Stufe 1)
von EUR 272,00. Im laufe der Zeit habe ich natürlich eine Gehaltserhöhung erhalten gehabt. Was aber nicht
viel ins Gewicht viel weil ich immer unter meinem Selbstbehalt war. Nun wurde mir eine neue Berechnung
zugesandt mit einem höheren Unterhalt. Ich hatte damit gerechnet gehabt in die nächste Stufe zu kommen, da
ich noch Schulden aus der Ehe (immer noch) ab zahle. Ich stelle mal folgende Zahlen zur Info hier rein (Netto
Berechnung vom JA und meine Berechnung – bzw. von Firmenbuchhaltung). Mein Netto schwankt immer,
da ich gewisse Zuzahlungen habe, die gekürzt werden (z.B. bei Krankheit). Schuldennachweise wurden dem
JA schriftlich mitgeschickt. Genauso wie Spareinlage Riesterrente.
Nettoberechnung JA = EUR 2339,00
Nettoberechnung ICH = EUR 2100,00 – 2200,00
Schulden ICH = EUR 563,00
Schulden JA nur berechnet = EUR 413,00
Abzug Riester = EUR 40,00
Berechnung JA = EUR 1886,00
Entspricht Unterhalt
EUR 309,00 pro Kind (Stufe 3)
Berechnung ICH = EUR 1637,00
Abzüglich geforderter Unterhalt JA
EUR 309,00
Selbstbehalt EUR 1020,00
Dies entspricht doch (nach meiner Berechnung) der Stufe 2, oder?
Anfang im ersten Quartal hatte ich einige Überstunden die natürlich ausbezahlt wurden. Diese sind aber kein fester
Bestandteil von meinem Nettolohn, oder doch? Weil ich jetzt diese Stunden nicht mehr habe.
Nun fordert das JA eine neue Titulierung bezüglich des Unterhalts. Was muss ich neu beachten? Das Problem ist,
dass die Dame wo den Unterhalt neu berechnet hat, sich im Urlaub befindet. Ich hatte einen Einspruch eingelegt per
E-Mail, weil ich von der Berechnung ja in die Stufe 2 rutsche und nicht wie angegeben Stufe 3. Der Unterhaltstitel
soll bis 10.08. unterschrieben sein aber die Dame ist erst wieder am 18.08. da.
Ich hoffe das ich das jetzt alles plausibel aufzählen konnte.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben was ich machen soll.
Vielen Dank vorab
Gruß Benosch
Moin,
Nettoberechnung JA = EUR 2339,00
Nettoberechnung ICH = EUR 2100,00 - 2200,00
Kommt diese Differenz durch die Überstunden zustande ?
Richtig wäre die letzten 12 Gehaltsabrechnungen zugrunde zu legen (und wenn die Überstunden darin waren, wird´s schwer diese außer Acht zu lassen).
Schulden ICH = EUR 563,00
Schulden JA nur berechnet = EUR 413,00
Die Berücksichtigung von Schulden ist kein Selbstläufer. Woraus resultieren die 150 EUR nicht anerkannte Schulden ?
Berechnung JA = EUR 1886,00
Stufe 3 der DDT fängt bei 1.901 EUR an ... demzufolge wäre Stufe 2 korrekt (wie auch bei Deinem ermittelten bereinigten EK von 1.637 EUR).
Hast Du noch berufsbedingte Aufwände, die zu berücksichtigen wären ?
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben was ich machen soll.
Beim JA nachfragen, wieso 1.886 Euronen in deren DDT zu Einkommensstufe 3 führen.
Wenn´s keine schlüssige Erklärung gibt, Stufe 2 titulieren lassen (gibt es schon einen Titel über 100% ?).
Gruß
United
PS: Der Selbstbehalt ggü. Minderjährigen liegt bei 950 EUR.
Sollte die Erklärung für Stufe lauten:
Hochstufung wegen "nur 2 Unterhaltsberechtigter" weist du einfach auf die aktuelle DDT und ihre Anmerkung hin. Seit 201o wird bei der Berechnung von 2 Unterhaltsberechtigten ausgegangen, von daher darf dann auch keine Höherstufung mehr erfolgen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo United und Tina,
danke für deine / Eure schnelle Antwort.
United:
Das ist richtig. Die Überstunden haben in dieser Hinsicht mein Nettogehalt beeinflusst gehabt. Dies fällt aber seit Juni weg. JA hatte die letzten
12 Abrechnungen und da wurde der Durchschnitt mit Überstunden genommen. Und gleich sorry, ich kann das leider mit diesen Zitatauszügen nicht :redhead:
Es scheint so, dass das JA einen Kontoauszug mit dem jeweiligen Posten nicht als monatliche Belastung ansieht. Gegen die Schulden kann ich ja
nix machen, da diese damals bei der Scheidung 1 zu 1 mir zugesprochen wurden "Alleinverdiener".
Zu diesem Entschuss bin ich auch gekommen. Leider sieht das das JA anders. Wieso auch immer. Jeweilige Bearbeiterin ist momentan im Urlaub.
(Näheres dann unten).
Berufsbedingte Aufwendungen? Ich habe monatlich EUR 300,00 Benzingeld, da ich am Tag Hin-Zurück eine Gesamtstrecke von 100 km fahre. Die
Benzinkosten steigen ja. Wird aber nicht beachtet. Bahnhof am Arbeitsplatz nicht vorhanden.
Ok, dies werde ich machen. Vielen Dank für den Rat. Problem aber ist, dass eine "andere" Kollegin für die Austellung des Titels verantwortlich ist.
Ja, es liegt bereits ein Titel mit 100% vor.
PPS.: Bei Stufe 3 steht die Bedarfskontrolle bei 1150,00 Euro!? Oder habe ich das falsch verstanden?
Nun noch schnell zur Sachbearbeiterin. JA möchte, dass ich den Titel bis 10.08. unterschreibe. Mit Stufe 3. Habe Widerspruch per E-Mail eingelegt
und mehrmals auf das Nettoeinkommen hingewiesen. Nachricht von der Kollegin (da ja die Sachbearbeiterin im urlaub ist), ich solle den Titel
unterschreiben. Für evtl. Änderungen (also Neueinstufung) kann dies im Nachhinein geändert werden. Habe mal gelesen hier, dass das nicht
so einfach ist. Ein Trick vom JA? Den Wortlaut kann ich hier auch mal rein setzen. Bin etwas verwirrt.
TINA:
Leider verstehe ich das mit dem "2010" nicht so ganz. Wie meinst Du das mit der Höherstufung?
Vielen Dank noch mal für Eure Hilfe
Gruß
Benni
Hi,
Ein Trick vom JA?
Ja oder chronsiche Unlust sich mit der Berechnung zu beschäftigen.
Also, bis Dezember 2009 war die DDt darauf ausgelegt, das 3 Unterhaltberechtigte da sind (meist 1 Exehefrau und 2 Kinder) Gab es mehr oder weniger Unterhaltsberechtige konnte je nach Anzahl eine oder mehrere Stufen nach oben oder unten gestuft werden.
Als BEispiel mal du.
Laut Berechnung landest du in Stufe 2 der DDT. Da du "nur" 2 Kinder hast ,die Unterhalt bekommen können, war es möglich dich bis Ende 2009 um eine Stufe hochzusetzen, also Stufe 3.
Ab und an kann es vorkommen, dass das JA übersieht, dass mit Jan 201o nicht nur eine neue DDT (mit saftigen Erhöhungen) in KRaft getreten ist, sondern auch die Zahl der Unterhaltberechtigten die in der Tabelle berücksichtig werden auf 2 gesunken ist. ALso wäre bei deine mEinkommen und 2 Berechtigten korrekt Stufe 2 anzusetzen (außer eben die JA-Tante hat eine Höherstufung vorgenommen ,weil die die letzten beiden Jahre geschlafen hat)
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
😉
ich hatte 2010 eine Erhöhung, da der Kinderfreibetrag an den Unterhalt gekoppelt ist. Das JA hatte mich damals darauf hin angeschrieben gehabt und gesagt, ich muss
meinen Unterhalt anpassen. Was ich auch getan habe.
Nur... Wie mache ich dem JA klar, dass sie falsch gerechnet haben und ich in Stufe 2 bin anstatt wie angegeben Stufe 3.
Vielleicht zur Vorgeschichte. Getrennt seit 2007. Daraufhin Berechnung von 100% Unterhalt DDT. Geändert 2010 wegen neuem Kinderfreibetrag. Seitdem habe
ich immer die 100% (EUR 272,00) korrekt bezahlt. Nun so einen großen Sprung. Unverständlich in meinen Augen.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, sollte ich bei der Betitelung darauf hinweisen, dass seit 2010 eine neue Einstufung besteht?? Entschuldige meine dummen
Fragen, aber da steig ich leider nicht so ganz durch :exclam:
Gruß
Benni
Hallo Benosch,
Du kannst auch zu einem Notar gehen, für eine kleine Schreibgebühr den Titel nach Stufe 2 korrekt erstellen lassen und dem JA das Ding in Kopie bzw. mit Ausfertigung für die KM zukommen lassen.
Sie können dann gerne versuchen für die paar Euronen Differenz zu klagen. Oder wenn Du nett bist, erklärst Du ihnen ihren Rechenfehler.
Du kannst natürlich auch den Rechenweg mit dem Hinweis auf die Berechnungsgrundlagen schicken und sie bitten, den Titel nach Stufe 2 fertig zu stellen und dann kommst Du zum Unterschreiben.
Denke an die Befristung bis zum 18. Geburtstag!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Benni,
die Einrechnung der Überstunden ist m.E. in Ordnung (sind in dem Netto auch Steuererstattungen enthalten ?).
Für evtl. Änderungen (also Neueinstufung) kann dies im Nachhinein geändert werden. Habe mal gelesen hier, dass das nicht so einfach ist.
Gut dass Du das hier gelesen hast ... die Behauptung einen Titel mal eben im Vorbeigehen ändern lassen zu können, zeugt von völliger Inkompetenz der Kollegin (zumindest in Unterhaltsangelegenheiten).
Ein kleines Wort zum Sonntag:
Wenn Du freiwillig Stufe 3 unterschreibst, dann zeigst Du, dass Du unter den jetzigen Voraussetzungen in der Lage bist, Unterhalt in dieser Höhe zu leisten. Eine Abänderung ist nur möglich, wenn sich Grundlegendes ändert (wobei dieses "grundlegend" für Korrekturen nach oben deutlich einfacher zu begründen ist, als für Korrekturen nach unten). Ein Rechenfehler ist definitiv keine grundlegende Änderung ...
... und wenn sich dann tatsächlich etwas ändert (z.B. Dein Einkommen schrumpft), dann kommt ein Schwarzrobenträger um die Ecke und erklärt Dir, rechnerisch warst Du damals nicht in der Lage nach Stufe 3 zu leisten, heute bist Du es auch nicht, also hat sich nichts geändert, die Höherstufung ist "präkludiert" und der Titel bleibt wie er ist (wohl gemerkt: das ist ein "kann" nicht "muss").
Ich habe monatlich EUR 300,00 Benzingeld, da ich am Tag Hin-Zurück eine Gesamtstrecke von 100 km fahre.
... und bei 100 km Arbeitsweg sollten wir schon nochmal nachrechnen, ob Du nicht doch (auch ohne tlw. Anerkennung der Schulden), beim Mindestunterhalt bleibst.
<Hier> findest Du die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte. Enthalten sind dort auch Regelungen zu Fahrtkosten.
Zwischen den Oberlandesgerichten gibt es hier unterschiedliche Handhabungen, deshalb wäre wichtig zu wissen, in wessen OLG-Zuständigkeit Du fällst (bzw. Euer Kind).
Beispiel "Süddeutsche Leitlinien":
Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 €) pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer in der Regel 0,20 €).
230 Tage x 30 km x 0,30 EUR x 2 / 12 = 345 EUR
230 Tage x 70 km x 0,20 EUR x 2 / 12 = 535 EUR
Ist denn der Mindestunterhalt bereits tituliert ?
Mehr als das solltest Du m.E. nicht titulieren (unter Vorbehalt der OLG-Zuständigkeit) ... weniger aber auch nicht.
... und wenn das JA es nicht macht, LBM hat Dir den alternativen Weg beschrieben.
Besten Gruß
United
Hallo United und LBM,
ok, dass mit den Überstunden ist verständlich.
Das mit dem Titel ändern war mir von Anfang an sehr suspekt. Was mich aber mit dem Titel noch stutzig macht, ist die Frage, ob das JA mich dazu „zwingen“ kann, den Titel mit Stufe 3 zu unterschreiben. Weil sie ja geschrieben haben, dass
sie es sonst halt gerichtlich machen wenn ich es nicht freiwillig mache.
Wort zum Sonntag:
Das ist ja mein Problem, dass ich diese Höhe nicht bezahlen kann. Mein Einkommen wird die nächsten Monate auch leider nicht auf dieser Höhe sein, da gewisse Kürzungen bei mir kommen (beim Lohn). Ich habe dem JA bereits versucht, klar zu machen, dass mein Netto schwankt und der Unterhalt zu hoch ist. Freiwillig übernehme ich die Stufe 2. Zur Stufe 3 müssen sie mich schon „zwingen“.
Die Benzinkosten schwanken natürlich rauf und runter (wie der Benzinpreis 😉 ) . Und ich fahr sogar noch einen Diesel…
Ich denke unser OLG müsste München sein (Kinder wohnen gleiche Stadt wie ich). Wäre das ein Punkt, wo ich bei der Begründung wegen zu hoch berechneten Unterhalt, mit angeben sollte???
Das heißt bezüglich den Fahrtkosten, ich müsste die Kosten so umrechnen:
230 Tage x 50 km x 0,20 EUR x 2 / 12 = 383 EUR
Leider versteh ich das nicht so ganz. Soll ich dann auf den § hinweisen ob dieser beachtet wurde??? Oder wie mache ich das?
Ja, es besteht bereits ein Titel mit 100%. Soll ich dem JA das so mitteilen:
„Ich bitte Sie, die neue Urkunde (Titel) nach Stufe 2 auszustellen und eine Befristung bis zum 18. Geburtstag mit einzutragen.“
Rechnet der Notar den exakten Unterhalt aus oder nimmt er einfach das was ich ihm mitteile?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Benni
Moin Benni,
Was mich aber mit dem Titel noch stutzig macht, ist die Frage, ob das JA mich dazu „zwingen“ kann, den Titel mit Stufe 3 zu unterschreiben. Weil sie ja geschrieben haben, dass
sie es sonst halt gerichtlich machen wenn ich es nicht freiwillig mache.
das JA kann niemanden zu irgendwas "zwingen"; es geben sich dort nur manche Sachbearbeiter selbst diese Wichtigkeit. Grundsätzlich haben die das zu titulieren, was Du ihnen vorgibst (Du musst dafür auch keine vorgefertigten Formulare unterschreiben); wenn denen das nicht passt, müssen sie klagen. Nur ein Gericht kann den Unterhalt tatsächlich festlegen. Wenn aber bereits eine Titulierung über mehr als den Mindestunterhalt vorliegt, sind die meisten Gerichte damit zufrieden.
Notare berechnen keinen Unterhalt; sie beurkunden gegen eine Schreibgebühr, was Du beurkundet haben möchtest.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
danke für die schnelle Nachricht. Ok, dass heißst im groben: JA schreibt mir zwar vor was ich zu zahlen habe aber wenn ich damit nicht einverstanden bin und sie trotzdem
drauf bestehen, müssen sie es beim Gericht einklagen. Wenn ich aber sage, ich zahle von mir aus die Stufe 2 dann kann im "guten" Fall es so vom JA akzepiert werden!?
Die Urkunde was ich vor Jahren unterschrieben habe (100%) war auch vorgefertig. Aber die Urkunde liegt ja genau beim Mindestunterhalt.
Hab ich das so jetzt richtig verstanden????
Gruß
Benni
Hi Benni,
im Prinzip ist das genau so. Das JA hat auch niemandem etwas "vorzuschreiben"; es ist in Unterhaltsfragen eine reine Beratungsbehörde. Mit dieser "Unwichtigkeit" kommt natürlich nicht jeder Mitarbeiter klar...
Dass das JA wegen einer Unterhaltsstufe eine Klage veranlasst, ist zwar nicht ausgeschlossen, aber doch ziemlich unwahrscheinlich: Der Ausgang ist ungewiss, das Amt und die Mitarbeiter haben nichts davon, aber es macht (zusätzliche) Arbeit. An dieser Stelle schlägt dann oft die Trägheit zu...
Wichtig ist, dort freundlich, aber selbstbewusst aufzutreten als Bürger, der seine Rechte und Pflichten kennt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin nochmal,
Wichtig ist, dort freundlich, aber selbstbewusst aufzutreten als Bürger, der seine Rechte und Pflichten kennt.
... und damit Du Deine Rechte und Pflichten kennst:
Für München gelten auch die Süddeutschen Leitlinien (s.o).
Das heißt bezüglich den Fahrtkosten, ich müsste die Kosten so umrechnen:
230 Tage x 50 km x 0,20 EUR x 2 / 12 = 383 EUR
Ok, die 100 km waren Hin- und Rückfahrt, d.h. die Rechnung lautet:
230 Tage x 30 km x 0,30 EUR x 2 / 12 = 345 EUR
230 Tage x 20 km x 0,20 EUR x 2 / 12 = 153 EUR
In Summe also 498 EUR.
2.339 EUR (Einkommen)
./. 498 (Fahrtkosten)
./. 40 (Altersvorsorge)
./. 413 (anerkannte Schulden)
-------
1.388 EUR (bereinigtes EK)
Das wäre theoretisch ein Magelfall.
Da die Berücksichtigung von Schulden aber - wie gesagt - kein Selbstläufer ist, man Dir im Mangelfall einen Umzug nahelegen würde und die Altersvorsorge nicht anerkannt würde, halte ich den angedachten Weg, Stufe 2 anzuerkennen für in Ordnung (wobei die alte Urkunde damit aus dem Weg geräumt werden muss).
Mehr als Stufe 2 wird das JA vor Gericht kaum durchsetzen können (und mit dem Wissen im Hinterkopf, kannst Du durchaus selbstbewusst auftreten).
Gruß
United
Hallo zusammen,
jetzt hat sich eine Lösung ergeben, zwischen dem JA und mir. Wir konnten uns auf Unterhalt in Höhe von € 291,00 einigen (Stufe 2). Dies ist in meinen Augen angemessen und
es freut mich das das JA so koorperativ war. Die alte Urkunde wird als ungültig erklärt und die neue Urkunde wird bis zum 18. Geburtstag befristet. Ich bin eigentlich sehr zurfrieden mit
dem Ausgang und kann jetzt getrost mit meinen Kids in den Urlaub fliegen 😉
Möchte natürlich nicht vergessen, mich bei allen hier zu bedankten, die mir mit Rat und Tipps zur Seite standen. VIELEN DANK.....
Gruß Benosch80