Hallo zusammen !
Ich sehe mich da mit einer wohl komplizierte, ungewöhnlichen Unterhaltssituation ausgesetzt (zumindest laut Aussage meiner Anwältin):
Ich lebe getrennt (Scheidungsurteil ist vermutlich letzten Freitag gesprochen worden - schriftlich gibts noch nix), und habe inzwischen eine neue Partnerin. Der Plan ist es noch dieses Jahr zu heiraten.
Diese lebt mit Kindern und Haus 160km von hier entfernt und arbeitet Vollzeit (schon komisch, man kann auch als Mutter von 2 Kindern (4 und 7 Jahre) Vollzeit arbeiten. Wenn es keinen leistungsfähigen Ex gibt sieht das sogar unser Staat plötzlich so).
Aus den Gründen 'eigenes Haus' und 'Arbeit' kommt für Sie ein Umzug zu mir nicht in Frage. Es ist wirklich so das es hier im Landkreis exakt 0 Stellen (nicht 'freie Stellen', sondern Stellen ansich) in Ihrem Beruf gibt.
Somit bin ich auf Jobsuche in Ihrer Gegend. Aufgrund der aktuellen Marktlage werde ich sicher damit auch erfolgreich sein, allerdings ob auf gleichem Gehaltsniveau ist fraglich.
Behalte ich meinen aktuellen Job habe ich zwar das Einkommen, aber auch die Kosten einer Zweitwohnung und die Fahrkosten (mal von dem Problem Wochenendehe abgesehen), kann letzteres aber nicht als Werbungskosten beim Unterhalt geltend machen, ganz im Gegenteil kann es passieren das man vor Gericht noch darum streiten muss das die Steuerersparniss (das FA erkennt die Kosten ja an) nicht zu einer Erhöhung des Unterhaltes führt.
Wechsle ich zwecks 'Familienzusammenführung' den Job und verdiene weniger, so gilt das zunächst mal als reines Privatvergnügen und der Unterhaltsanspruch bleibt wie er ist. Dagagen zu klagen ist schwierig.
Meine AW selber hat aber, trotz dem das sie nur Familienrecht bearbeitet, noch nicht gehabt.
Es geht nicht darum jetzt gezielt einen Job mit wesendlich weniger Einkommen zu suchen, sondern vielleicht statt 70000 EUR Brutto nur noch 60000 EUR zu verdienen weil mehr aktuell nicht realisierbar ist .
Hat hier jemand Erfahrungen ?
Gruß
CDS
Guten Abend,
um welche Art von Unterhalt geht es denn hier?
Trennungsunterhalt/Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt?
Beim Kindesunterhalt kann bei einer selbst verschuldeten Einkommensverringerung weiter von dem bisherigen Einkommen ausgegangen werden.
M.M.n. ist das beim Trennnungsunterhalt/Ehegattenunterhalt nicht der Fall. Hier gibt es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
LG Nero
Hi nero70
und in Ergänzung: Was ist(sind) Deine Frage(n) ??
Zumindest den Begriff "Familienzusammenführung" legst Du m.E. ziemlich einseitig aus.
Hat hier jemand Erfahrungen ?
Ich jedenfalls nicht, aber vielleicht Hinweise.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo !
Hier noch die wohl fehlenden Details: Es geht mir in dem Zusammenhang nur um den EU.
Was lege ich denn an dem Begriff "Familienzusammenführung" - der vielleicht nicht ideal gewählt ist - einseitig aus ? Es geht darum aus einer Wochenendehe eine 'normale' zu machen.
Auch für Hinweise bin ich sehr dankbar.
Gruß
Habakuk
Moin habakuk,
Du erfährst seit einiger Zeit, dass die Einverdiener-Ehe (in den meisten eine selbstgewählte Lebensform) im Fall einer Scheidung richtig teuer werden kann.
Eine "Familienzusammenführung" (oder wahlweise: Fahrtkosten zu einer neuen Partnerin) lassen sich hier tatsächlich nicht unterhaltsmindernd in Ansatz bringen. Andererseits gibt es die Möglichkeit einer Abänderungsklage, wenn auch nicht sofort. Heisst: Wenn man "plötzlich" nicht mehr 6 Mille pro Monat verdient, sondern nur noch 5 Mille, bezahlt man möglicherweise zwar erst einmal weiterhin Unterhalt auf der Basis des alten Einkommens; hat aber die Möglichkeit, nach 6 Monaten eine solche Klage auf den Weg zu bringen. Da Deine Ex auch mit nachehelichem Unterhalt, der sich aus dem 5-Mille-Einkommen errechnet, nicht verhungern wird, gibt es hier einigen Verhandlungsspielraum, zumal der Gesetzgeber vor zwei Jahren das Prinzip der "gesteigerten Eigenverantwortung" formuliert hat. Überdies besteht auch immer die Möglichkeit, dass ein Unterhaltszahler arbeitslos werden oder erkranken könnte.
In Summe: Es wird auf einen guten Anwalt ankommen, der klarstellt, dass aus dem "verheiratet gewesen sein" keine Lebensstandard-Garantie für alle Zeiten erwächst. Nur wie gesagt: Welchen Aufwand Du treibst, um Deine neue Partnerin zu sehen, spielt dabei keine Rolle; das gilt unterhaltstechnisch als "Hobby", das Du Dir einfach leisten können musst.
Grüssles
Martin
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