Weiterhin wurde ich darüber Informiert das die Mutter einen Antrag auf Beendigung der Beistandschaft bestellt hat.
Das heißt, dass das JA nicht mehr zuständig ist.
Das kann zweierlei bedeuten:
- die KM will den Unterhalt über einen Anwalt weiter verfolgen lassen.
- sie ist mit dem IST-Zustand zufrieden und will nichts mehr weiter.
Ich würde die KM fragen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Kasper danke für deine Antwort.
Mit der KM sprechen ist nicht so einfach.
Wir reden nicht viel und wenn gibt es streit was ich vermeiden möchte vor dem Kind.
Dann werde ich jetzt einfach abwarten müssen und schauen was kommt.
Hallo
Anfang der Woche bekam ich ein Schreiben von der Beistandschaft des JA, das die Beistandschaft von der KM gekündigt wurde.
Und das die Akte geschlossen wurde.
Die vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels wird der KM ausgehändigt.
Ich werde daraufhingewiesen, das die KM möglichweise noch mal auf mich zukommen wird und einen höheren Unterhaltsbetrag rückwirkend ab dem Datum (Juli 17) der Inverzugsetzung geltend macht.
Zur Auskunft bin ich alle zwei verpflichtet was ich am mitte Juli 17 gemacht habe, wie ich dies wenn die KM nun einen Anwalt einschaltet kann ich mich auf die Papiere von mitte Juli berufen (Lohn Abrechnungen Mai 16-Juni 17 welche ich dem JA bereits übermittelt habe) ?
Da ich ab Juli 17 etwas mehr verdiene.
Wie ist dies bei Bonus zahlungen diese sind einmalig müssen diese nicht auf bestimmte Jahre angerechnet werden ?
Bei einer Bonus zahlung wie gutes Geschäftsjahr.
Bei einer Binus zahlung für einen Verbesserungsvorschlag da dieser ja nur einmalig anfällt.
Moin
Zur Auskunft bin ich alle zwei verpflichtet was ich am mitte Juli 17 gemacht habe, wie ich dies wenn die KM nun einen Anwalt einschaltet kann ich mich auf die Papiere von mitte Juli berufen (Lohn Abrechnungen Mai 16-Juni 17 welche ich dem JA bereits übermittelt habe) ?
Richtig. Und mit Juli 2017 beginnt die neue 2-Jahresfrist an zu laufen.
Wie ist dies bei Bonus zahlungen diese sind einmalig müssen diese nicht auf bestimmte Jahre angerechnet werden ?
Bei einer Bonus zahlung wie gutes Geschäftsjahr.
Der Bonus wird auf das Jahr verteilt.
Bei einer Binus zahlung für einen Verbesserungsvorschlag da dieser ja nur einmalig anfällt.
Der Bonus wird auf mehrere Jahre - i.d.R. auf 3 Jahre (allerdings kann hiervon abgewichen werden entsprechend der Summe und des Anlasses) - verteilt. Genaueres sagen eventuell die URL des zuständigen OLG's. Es handelt sich hier generell um eine Einzelfallbetrachtung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
danke für deine schnelle Antwort, dann lege ich mir am besten schon mal Monatlich den evtl. höheren Betrag auf die Seite.
Die Auskunft wurde Juli von JA beantragt und von mir wurde Auskunft erteilt.
Gibt es eine gewisse Frist bis wann die KM sich melden muss?
Nehmen wir an die die KM kommt Juli 2018 erst darauf noch mal nach der Berechnung zu fragen durch einen Anwalt evtl. oder so dann muss ja der Differenzbetrag nehmen wir an 40€ / Monat Rückwirkend gezahlt werden.
= 480€
Moin
Gibt es eine gewisse Frist bis wann die KM sich melden muss?
Wenn es ihr genehm ist, meldet sie sich gar nicht. Dann hast Du allerdings auch nicht (oder mehr) zu zahlen.
Nehmen wir an die die KM kommt Juli 2018 erst darauf noch mal nach der Berechnung zu fragen durch einen Anwalt evtl. oder so dann muss ja der Differenzbetrag nehmen wir an 40€ / Monat Rückwirkend gezahlt werden.
= 480€
Potentiell problematisch. Es heißt, ab der Inverzugsetzung (sprich Auskunftsaufforderung) kann gefordert werden. Und es heißt, daß Unterhalt 'unmittelbar' auch eingefordert werden muss, da er ja dem laufenden Lebensunterhalt dient (dienen soll :wink:). Und es gibt den § im BGB, welcher was von 'Treu und Glauben' erzählt, sprich Verlässlichkeit. Die Gerichte sehen nicht selten eine rückwirkende UH-Zahlung von bis zu 12 Monaten als rechtens an, dann kann Verwirkung eintreten. Wenn allerdings der UH-Leistende alles in seiner Verantwortung stehende tut, die andere Seite jedoch sich etliche Monate Zeit lässt, halte ich persönlich dies für nicht gerechtfertigt. Eine Reaktion innerhalb von spätestens 4-8 Wochen sollte immer möglich sein. DANN würde ich persönlich es darauf ankommen lassen. Ja, dann wäre ich streitsüchtig. 🙂
Dennoch sollte man dann auch solvent sein. Das hilft immer.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Oldie danke für die Super Antwort, ich werde den Thread auf dem laufenden halten sollte sich was neues ergeben was ich denke.
Wenn ich das richtig verstehe dann ich nach 4- 8 Wochen da geben vorgehen sollte die KM sich nach den 4-8 Wochen erst melden.
Würde mich dann noch mal hier melden und um euren Rat bitten bzw. wie man so ein schreiben am besten formuliert.
Moin
Wenn ich das richtig verstehe dann ich nach 4- 8 Wochen da geben vorgehen sollte die KM sich nach den 4-8 Wochen erst melden.
Nein, so meine ich das nicht. Nach 4-8 Wochen sollte sich die KM melden. Falls sie es nicht tut, so hat die Rechtssprechung vorgebeugt und diese 12 Monate eingeführt, wo alles noch im Rahmen sein soll und "zeitnah" nachgefordert werden darf. Es besteht nach meinem Empfinden lediglich die Frage, ob Recht und Gesetz von den Gerichten soweit auszulegen erlaubt sein darf, wo das Gesetz doch oftmals anderes aussagen könnte. Die Gerichte haben sich in eine bestimmte Richtung in ihrer Interpretation festgelegt. Nur frage ich mich, ob man sich das gefallen lassen muss. Das sollte jeder unbedingt für sich selber entscheiden. Eine schallende Ohrfeige sollte als wahrscheinlich erwartet werden. Nur, es wurde die Rechtssprechung auch schon geändert - durch aufmüpfige Bürger.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.