Unterhalt neu festl...
 
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Unterhalt neu festlegen lassen!!??

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(@mattes1976)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle hier...

Ich versuche gerade mit meiner Ex-Frau den Kindesunterhalt neu zu klären, leider werden wir uns nicht einig. Das Kind lebt bei der Mutter und ich habe immer regelmäßig den Unterhalt in Höhe von 320euro gezahlt und auch immer die Hälfte für Klassenfahrt oder auch andere Sonderausgaben.

Nun verdiene ich nicht mehr so viel, für den Monat November werden es wohl nur knapp 780euro sein, da ich jetzt auch noch im Krankengeld bin wohl noch weniger. Sollte ich ab November wieder arbeiten können wird es wohl auf Netto 1300 Euro steigen.

Da meine Tochter 14 Jahre alt, sonst immer alle 14Tage kam haben wir uns die Kosten geteielt, da wir weiter weg wohnen. Diese Kosten belaufen sich auf den Monat auf ca. 200Euro. Ich wäre jetzt dafür, das sie mit dem Zug fahren könnte aber dies wird abgelehnt.

Ich wohne mit meiner Freundin in unserem Haus, dies muss auch bezahlt werden und sie wünscht sich auch ein eigenes Kind. Diesen Wunsch kann ich nachvollziehen aber ich habe Angst dass und die kompletten Kosten ruinieren.

Es ist mir klar das ich mich einschränken muss aber leben möchte ich auch...

Letztendlich besteht sie auf die weiter Zahlung der Summe, nur wo soll ich das Geld hernehmen??

Gibt es von eurer seite einen Lösungsvorschlag..

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2012 14:32
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mattes,

zunächst einmal herzlich willkommen!

Ich weiß ja nicht, aus welcher Region Du kommst, aber zumindest nach Düsseldorfer Tabelle beträgt der Mindestunterhalt in der Altersstufe Deiner Tochter 334,00 €. Von daher bist Du mit den 320,00 € schon "gut bedient".

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 14:59
(@mattes1976)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Hallo Sleepy,

danke erst mal für deinen Beitrag..Mein Kind wohnt in NDS.."gut bedient"..stimmt wohl...Ich finde es wichtig, dan Unterhalt zu zahlen, da er ja für die Kinder ist...aber wie gesagt der Unterhaltspflichtige soll auch noch leben können und Miete, Essen und Versicherungen bezahlen können..

vg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2012 15:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mattes,

die wichtigste Frage ist: Ist der Unterhalt irgendwo tituliert (Unterhaltstitel, Scheidungsurteil etc.)? Wenn nicht, kann man ihn ggf. relativ einfach absenken; wenn ja, ist es um einiges komplizierter. Krankengeldbezug gilt zunächst als vorübergehendes Ereignis, aus dem sich kein Anspruch auf Unterhaltsminderung herleiten lässt.

Bei einem Netto von 1.300 ist Dein Selbstbehalt von 950 EUR knapp gewahrt. Ein Haus abzubezahlen oder gar ein zweites Kind wirst Du Dir bei diesem Einkommen aber möglicherweise auf Dauer nicht leisten können; insofern ist das "auch noch leben können" in erster Linie von Deiner eigenen Lebensgestaltung abhängig.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 15:10
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Mattes,

existiert denn ein Titel? Wenn ja, brauchst Du Dir überhaupt keine Gedanken zu machen, dann ist
dieser schlicht zu bedienen.

Auch im Falle, dass kein Titel existiert, kannst Du nicht einfach den Kindesunterhalt reduzieren; denn
zur Zahlung des Mindestunterhaltes bist Du gesetzlich verpflichtet. Wenn Du Dich mit Deiner Ex auf
eine andere Summe einvernehmlich einigen kannst, gut, Du solltest Dir nur vor Augen halten und dies
auch für Deine Zukunftsplanungen berücksichtigen, dass sie jederzeit den korrekten KU fordern und
einklagen kann (gerade wenn nicht einmal der Mindestunterhalt gezahlt wird).

In dieser Situation ist es keine gute Idee an ein zweites Kind zu denken; arbeitet denn Deine Freundin und
verdient gut? Könnte ein Hausverkauf die finanzielle Situation verbessern?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 15:13
(@mattes1976)
Schon was gesagt Registriert

Danke für all eurere Beiträge..

Der Unterhalt für das Kind ist nicht festgelegt bzw. es existiert kein Titel.

Meine Lebensgefährtin arbeitet auch, verdient aber auch nicht die Welt...wir wahrscheinlich viele Menschen. Die Frage wäre wenn wir das Haus verkaufen würden, was würde am Rest überbleiben an Schulden..
Ich rede oft mit meiner Lebensgefährtin über ein Kind, ich kann ihren Wunsch verstehen und ich denke Frau ist da sehr emotional und sieht nicht das finanzielle...was ich auch nachvollziehen kann.

Mir geht es auch nicht um den Unterhalt aber dezmber oder später aber im moment mit dem Krankengeld wird es eng...und extrem schwer zu leben.

Ich würde auch gerne mein Kind mal wieder sehen aber ich soll dann zu ihr fahren, da sie mit meiner Freundin nicht klar kommt aber wie soll man das realisieren..

danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2012 15:25
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mattes,

das:

Da meine Tochter 14 Jahre alt, sonst immer alle 14Tage kam haben wir uns die Kosten geteielt, da wir weiter weg wohnen. Diese Kosten belaufen sich auf den Monat auf ca. 200Euro. Ich wäre jetzt dafür, das sie mit dem Zug fahren könnte aber dies wird abgelehnt.

und das:

Ich würde auch gerne mein Kind mal wieder sehen aber ich soll dann zu ihr fahren, da sie mit meiner Freundin nicht klar kommt aber wie soll man das realisieren..

passt nicht zusammen....  :puzz:

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 15:47
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo Mattes,

von mir in aller Deutlichkeit:

Auf gar keinen Fall in deiner Situation ein neues Kind zeugen! Die Wahrscheinlichkeit ist > 50 % das du dich damit endgültig ruinierst sowohl finanziell als auch psychisch. Lass dir am besten eine Vasektomie machen.

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 15:48
(@mattes1976)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht*

Hi Sleepy,

doch das passt schon :-). Bis zu diesem Monat war sie alle 14Tage bei uns..aber bei uns gelten halt andere Regeln als daheim...und das passt ihr wohl nicht und nun will sie erstmal nicht mehr erscheinen...

vg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2012 16:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer hat denn die Entfernung geschaffen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 16:09




(@elfenherzchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mattes!
Mich würde interessieren, wie sich deine Freundin angesichts deiner finanziellen Situation denn die Finanzierung deines ersten Kindes vorstellt?
Soll es eben weniger Unterhalt bekommen...?  :puzz:

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 16:14
(@mattes1976)
Schon was gesagt Registriert

Wer hat denn die Entfernung geschaffen?

Hallo Beppo,

das Kind lebt bis letzte Jahr bei uns ist aber dann zur Mutter gezogen, da die Differenzen größer wurden und man sich nicht an regeln halten wollte aber auch die konzequenzen nicht tragen wollte.

@Elfenherzchen "Nein, das sagt sie nicht. Wir sind auf der Suche nach einer Lösung des Problems" aber es kann ja nicht Sinn der Sache sein das ich alleine entscheide ne es gibt kein Kind, da ich für das erste zahlen soll. Das ist keine Lösung des Problemes, so geht man ja nicht miteinander um in einer Beziehung....

vg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2012 16:17
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo Mattes,

mach ihr doch den Vorschlag, dass du dich um euer Kind als Hausmann kümmerst und sie dafür jeden Tag arbeiten geht und die Familie ernährt. Verkaufen kannst du es ihr als gelebte Gleichberechtigung und Emanzipation.

Arbeitet deine Freundin derzeit?

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 16:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

das Kind lebt bis letzte Jahr bei uns ist aber dann zur Mutter gezogen, da die Differenzen größer wurden und man sich nicht an regeln halten wollte aber auch die konzequenzen nicht tragen wollte.

Ok, das beantwortet aber nicht die Frage, wer die Entfernung zwischen den beiden Haushalten geschaffen hat.
Egal wie rum man fährt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 16:55
(@mattes1976)
Schon was gesagt Registriert

Ok, das beantwortet aber nicht die Frage, wer die Entfernung zwischen den beiden Haushalten geschaffen hat.
Egal wie rum man fährt.

Ich musste umziehen aus beruflichen Gründen...es gab hier auch ein urteil des Familengerichtes...

vg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2012 17:35
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

... aber es kann ja nicht Sinn der Sache sein das ich alleine entscheide ne es gibt kein Kind, ...

Oh doch! Insbesondere dann, wenn deine Freundin einfach nur sagt: Ich will aber... (Kindeswunsch, biologische Uhr hin oder her)
Denn später wird es garantiert heißen: Wer Kinder zeugt, muss auch dafür zahlen. Es wird NICHT heißen: Wer Kinder gebärt muss auch dafür zahlen.

Die Lösung ist klar. Du arbeitest dauerhaft nur noch soviel, dass du gerade so mit deinem Einkommen den Mindest KU für dein erstes Kind zahlen kannst und bist ansonsten Hausmann. Deine Freundin sucht sich besser bezahlte Arbeit und bestreitet damit euren gesamten Lebensunterhalt. Diesen Vorschlag solltest du deiner Freundin, wie Lullaby schon sagte, unterbreiten und dann genau auf ihre Reaktion achten.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 18:34
(@mattes1976)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht*

hi...

ja das ist eine Option für uns, wir rechnen viel hin und her aber wir wissen doch alle wie es auf dem Arbeitsmarkt aussieht und sie ist nun schon 14 Jahre bei der Firma...und versucht derzeit immer auf mehr Stunden zu kommen...

Wenn ich sehe, dass ich Netto vom Arbeitgeber 1200 Euro bekomme für 40std./w kommen einem eh die Tränen..aber für mich besser als daheim zu sitzen...und ich zahle noch monatlich 150euro für einen alten Kredit aus der Ehe...

Es wird wohl auf einen minijob hinauslaufen...den hat meine Ex ja auch hat es mir aber nie gesagt als das kind noch bei uns lebte aber egal...

vg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2012 18:46
(@mattes1976)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht* - Wozu zitierst du dich selbst?

noch eine andere Frage: Unser Kind bekommt eine Zahlbehandlung und diese läuft noch über mich, da sie bei mir mitversichert ist. Wie schaut es mit den Sonderleistungen aus, die werden ja von der Kasse nicht übernommen. Muss ich diese alleine Tragen??

Danke

vg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2012 19:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Mattes!

Wie schaut es mit den Sonderleistungen aus, die werden ja von der Kasse nicht übernommen. Muss ich diese alleine Tragen??

Wer hat die Behandlung veranlasst (bestellt)? Normalerweise zahlt derjenige, der die Musik auch bestellt...

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 20:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Könntest du dich, mattes1976, aka kai1976, bitte mit den Funktionen des Forums vertraut machen? Zur Vermeidung unnützer Vollquotings bitte "Antworten" nutzen. Danke.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 20:51




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