Also den Anwalt hab ich noch nicht sprechen können.Heute kam jedoch Post vom Gericht. Stempel besagt Urteil ist seit dem 4.3.2010 rechtskräftig.
Der Unterhalt wurde nie tituliert,war ne Vereinbarung zwischen den Anwälten bzw. uns das ich Betrag x zahle.
Also was meint ihr bzw. würde sie denn Anspruch haben auf den Unterhalt für den ganzen Monat ?
Stempel besagt Urteil ist seit dem 4.3.2010 rechtskräftig.
Meine Rede, auf den Stempel kommt es an. Glückwunsch übrigens zur gerichtlich bestätigten Freiheit! 🙂
Der Unterhalt wurde nie tituliert,war ne Vereinbarung zwischen den Anwälten bzw. uns das ich Betrag x zahle. Also was meint ihr bzw. würde sie denn Anspruch haben auf den Unterhalt für den ganzen Monat ?
Ich würde ihr keinen Cent zahlen. Überhaupt nicht reagieren auf diese SMS.
/elwu
Danke für eure Ratschläge.Hab gerade den Anwalt an der Strippe gehabt,wenn überhaupt soll ich anteilig für die 4 Tage zahlen wozu er mir auch raten würde.
Ich tue jetzt erstmal so das ich die SMS nie erhalten habe.
wenn überhaupt soll ich anteilig für die 4 Tage zahlen wozu er mir auch raten würde.
Wenn ein Anspruch bestehen sollte, dann für den ganzen Monat.
Wenn kein Anspruch besteht, dann auch nicht anteilig.
Du solltest froh sein, dass du den Heini wohl auch erstmal nicht mehr brauchst!
Auch nicht anteilig!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Mhhh Ok ich hab ja gewußt das der keine Ahnung hat.Also nix zahlen und warten was passiert.
Will bloß nicht wegen des letzten Unterhaltes verklagt werden,dann wirds teuer nehm ich an
Moin,
BEKANNTGABE heißt, dass das Schriftstück derart in den Machtbereich des Empfängers geraten ist, dass er von dem Inhalt Kenntnis nehmen kann. Heißt, dass nicht der Moment gemeint ist, wo er ihn tatsächlich liest, sondern ihn theoretisch lesen könnte: Sprich, Einwurf in den Briefkasten.
Die meisten Gesetze haben eine Bekanntgabefiktion, nach der ein Schriftstück drei Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben gilt.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Will bloß nicht wegen des letzten Unterhaltes verklagt werden,dann wirds teuer nehm ich an
Hallo
das wohl eher nicht, da nichts tituliert war. Also: nur die ruhe, da kommt wohl nichts nach.
/elwu
Also: nur die ruhe, da kommt wohl nichts nach.
/elwu
das glaube ich auch. So eine SMS ist ja bloß ein Versuch doch noch was zu bekommen, hätte sie sich Aussicht auf Erfolg versprochen, hättest du einen Anwaltsbrief oder wenigstens einen Brief von ihr. Aber so, netter schwacher Versuch. Meine Meinung: SMS löschen, ignorieren, Freiheit feiern 😉
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Ok danke,die Freiheit feier ich wirklich,dachte schon das nimmt kein Ende mehr.Jetzt muß ich nur noch sehen das ich das mit der Tochter in gute Bahnen gelenkt bekomme.Ist ja immer ihr Druckmittel.
Hi
BEKANNTGABE heißt, dass das Schriftstück derart in den Machtbereich des Empfängers geraten ist, dass er von dem Inhalt Kenntnis nehmen kann.
Liebe LBM, das glaube ich Dir gerne. Nur bin ich verzweifelt auf der Suche, wo das SCHWARZ AUF WEISS genau so beschrieben wir sprich, eine Bekanntgabe ist an die Schriftform gebunden. Dass würde im Umkehrschluss bedeuten, die mündl. Verkündung eines Beschlusses bei Gericht ist nur leeres Geschwätz, ohne jegliche rechtliche Relevanz.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Lieber Oldie,
das hier hätte ich bspw. im Angebot:
§ 41 VwVfG
[url= http://§ 4 vwzg]§ 4 VwZG[/url]
§ 122 AO
je nach Rechtsgebiet...
Hilfreich auch als Grundlage, dass für alles Willenserklärungen die Grundlage sind (einseitige, zweiseitige, empfangsbedürftige, nicht empfangsbedürftige). Die sind mit der Bekanntgabe eng verknüpft. Und hier noch mal allgemeine Aussagen zur Bekanntgabe. Hier auch Aussagen zur mündlichen Bekanntgabe.
Hilft das?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja, das hilft (meiner Interpretation)
Die Bekanntgabe ist grundsätzlich formlos. Sie kann auch mündlich oder durch Fax erfolgen, soweit das Gesetz im keine besondere Form bestimmt.
Da im §16 FamGG keine Form vorgeschrieben wird, dürfte die mündl. Verkündung des Beschlusses den Beginn der Frist bedeuten. Jetzt bin ich genauso schlau wie vorher. Warum also definiert das Gericht den Beginn des Fristablaufes mit der Zustellung des Beschlusses?
Aber das Ding ist nun gelaufen und Philosophieren hilft nun auch nicht mehr. Das ein einzelner § erst durch Kenntnis mehrere Gesetzbücher und dutzender §§ verständlich wird spricht "für" die Klarheit dt. Rechtssprechung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Also, soweit ich das lese, gibt es Sonderregelungen bei Entscheidungen durch Beschluss, § 28 FamFG. In den Folgeparagraphen ist Wirksamwerden und Bekanntgabe geregelt:
Demnach muss ein Beschluss schriftlich ergehen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden und wird wirksam mit Bekanntgabe. Die formelle Rechtskraft tritt ein, wenn nicht innerhalb der Rechtsbehelfsfrist ein Rechtsmittel eingelegt wird. Die Fristen berechnen sich nach § 16 FamFG i. V. m §§ 222 ZPO.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
