Hallo, kann mir hier jemand den neuen KU nach der neuen Düsseldorfer Tabelle ausrechnen?
Danke und Gruß
Fred
In welcher Stufe bist du eingeordnet? Wie alt ist das Kind?
Stufe raussuchen, Altersspalte wählen, Betrag ablesen und 92 € KG abziehen. Das ergibt den neuen Zahlbetrag ab August
Kannst du i nder zweiten Tabelle die Zahlbeträge direkt ablesen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo, ich habe die Stufe 6 plus jährliche Prämie. Muss ich die letzten 12 Monate nehmen inklusive Prämie? Was ist mit Riester - Rente? Was mit Fahrtkosten? Kindergeld kriegt komplett die Mutter. Kind ist 10 Jahre alt und ein Kind. Kann mir das jemand hier genau rechnen?
Die Zeile ändert sich jetzt nicht. Nur der Betrag.
Erst wenn du erneut zur Einkommensauskunft aufgefordert wirst, könnte das passieren.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja, das ist bereits passiert. Daher sind meine Fragen noch offen.
Sind denn schon die 2 Jahre seit der letzten Auskunft rum?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja.
Aber das Grundprinzip kennst du doch.
Was genau willst du denn wissen?
Die Rechenweise hat sich ja nicht geändert.
Du suchst die passende Zeile nach deinem Einkommen und liest den neuen Unterhalt ab.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo und danke für die Antwort. Kann ich Riester Rente - also die Ansparung darauf - abziehen? Wie gehe ich vor, wenn ich bis dato zuviel gezahlt habe und ein Titel besteht?
Danke und Gruß
Fred
Riester kannst du bis zu 4% vom brutto als private Altersversorge abziehen.
Zuviel gezahltee unterhalt kann nicht zurück gefordert werden. Hast du mehr als im titel steht bezahlt? Oder ist der titel zu hoch? Im ersten fall nur noch zahlen was im titel steht, im zweiten muss der Titel abgeändert werden
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo und danke sehr,
was ist mit 5% berufsbedingten Aufwendungen vom Netto?Der Titel ist zu hoch. Wie ändere ich den Titel?
Gruß Fred
Servus Fred!
was ist mit 5% berufsbedingten Aufwendungen vom Netto?Der Titel ist zu hoch. Wie ändere ich den Titel?
Wenn die Aufwendungen da sind, kannst Du diese ansetzen...auch mehr, wenn diese belegbar sind; ob diese dann anerkannt werden, ist eine andere Baustelle. Versuch macht kluch.
Wer hat den Titel erstellt? Wenn nicht eine "einvernehmliche" Abänderung möglich ist, müsstest Du Klage einreichen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo, es gibt eine Scheidungsfolgevereinbarung, diese ist protokolliert - vor Gericht - worden. Da habe ich freiwillig eine Stufe höher bezahl sowie Riester und die berufsbedingten Aufwendungen sind nicht berücksichtigt. Nun will meine Ex obendrauf nochmals 160.- EUR mehr pro Monat ab 01.08m und nun ist mal Schluss.
D.h. ich kann ab 01.08. auf den neu berechneten Unterhalt umstellen und muß gleichzeitig klagen?
Danke und Gruß
Fred
Nein, zuerst klagen und ja nach Beschluss anpassen oder auch nicht.
Solange der Titel nicht geändert wurde, gilt dieser solange, bis Änderung in Kraft tritt...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Fred,
Da habe ich freiwillig eine Stufe höher bezahl sowie Riester und die berufsbedingten Aufwendungen sind nicht berücksichtigt.
Dann ist Deine Scheidungsfolgenvereinbarung der Titel.
Was steht da genau ?
Wenn da steht, Du zahlst nach Stufe 6 (plus Prämie ?), dann mußt Du auf Basis dessen in die DDT gucken.
160 EUR mehr hört sich aber nicht danach an als sei das lediglich die DDT-Anpassung ...
Ob Du mit einer Abänderungsklage durchkommst oder nicht, läßt sich nur schwer vorhersagen ... wozu Du Dich seinerzeit freiwillig verpflichtet hast, kann unter Umständen auch unfreiwillig fortgesetzt werden.
Die Nichtberücksichtigung von (seinerzeit bereits vorhandenen) Abzugspositionen könnten beispielsweise (weil präkludiert) weiterhin unberücksichtigt bleiben.
Aber nochmal: Was steht in der Scheidungsfolgenvereinbarung ?
Gruß
United
Also dann kommt es auf genaue Formulierung dieser "Vereinbarung" an.
Und ob sie gerichtlich geschlossen wurde.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
xxx verpflichtet sich, zu Händen von yyy monatlich im Voraus Kindesunterhalt gem. Einkommensgruppe VII der DDT, 136% des Mindestunterhalts ab dem 01.10.2011 zu bezahlen. Tabellenunterhalt derzeit 496.- abzgl. halftiges Kindergeld 92.- EUR, Zahlbetrag 404 EUR. Erbrachte Zahlungen sind auf die Unterhalsrückstände anzurechnen. Die Beteiligten gehen davon aus, dass XXX derzeit einEinkommen hat zwischen 3101.- und 3500 netto, wobei eine Höherstufung in die Einkommensgruppe VII vorzunehmen ist, weil er nur einer einzigen Person unterhaltspflichtig ist.
Das war Ende April 2012 und im Mai 2012 habe ich dann eine neue Stelle angetreten. Gleiches Gehalt aber erhebliche Fahrtkosten (- berufsbedingte Aufwand), der Riester lief schon, glaube ich.
Gips auch eine Passus, was im Fall von Nichtbezahlung des KU passiert?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Nein, keine Regelung bei Nichtzahlung. Riester habe ich doch erst im Mai 2012 auf 200.- EUR pro Monat (von 130.-) erhöht. Also auch nach der Protokollierung. Und nun? Was nun?
Moin,
ich gehe davon aus, daß da etwas zu "Vollstreckung" steht ?
Dann wärest Du zunächst grundsätzlich verpflichtet nach 7 zu bezahlen (d.h. aktuell 420 EUR und somit 16 EUR mehr) ... kann es sein, daß KM versehentlich eine Null drangehängt hat ?
Die veränderten Einkommensbedingungen könnten eine Abänderung ermöglichen.
Für den Arbeitsplatzwechsel solltest Du aber eine schlüssige Begründung haben, ansonsten könnte das als "unterhaltsrechtlich verwerflich" gewertet werden.
Gruß
United