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Unterhalt nach mehrmals freiwilligen Schulabbruch durch das Kind

 
(@babut)
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Hallo erstmal,

bei mir stellt sich aktuell folgende Situation dar.
MeineTochter hatnach der achten Klasse de Schule von sich aus freiwillig verlassen (Ihre Mutter hat dies weder verhindert noch Schritte hiergegen unternommen.

Um doch noch einen Schulabschluß zu erreichen was von mir gefordert und gewünscht ist, hat meine Tochter nun eine Maßnahme über das Arbeitsamt hier bekommt sie zudem noch 300.- euro gezahlt was mir verschwiegen wurde, aber nicht relevant ist) mitgemacht, doch auch diese hat Sie vorzeitig abgebrochen (womit auch die Zahlungen des Arbeitsamtes beendet wurden).

Nun ist meine Frage, wie verhält es sich in diesem Fall mit dem Unterhalt?

Denn aus meiner Sicht müßte Sie sich doch nun nachdem weder eine Ausbildung Ihrerseits noch eine schulische Weiterbildung (was mir lieber wäre) angestrebt ist, ich weiterhin Unterhaltspflichig (ich bin ja nicht der Freizeit-und Urlaubsfinazierer )bin und wenn dann doch wahrscheinlich nur bis zum 18ten Geburtstag oder?

Es geht mir nicht darum, das ich keinen Unterhalt zahlen möchte, sondern darum, das ich das nichtstun weder fördern noch untestützen will.

Kann mir in de Punkt jemand ansatzweise weiterhelfen?

Dankeschön

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2009 11:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo babut,

wie alt ist denn die junge Dame?

Solange sie noch minderjährig ist, wirst du weiterhin KU zahlen müssen.
Sobald sie 18 ist und nicht in einer allg. Schulausbildung oder in der Lehre hat sie keinen Unterhaltsanspriuch mehr und kann sich in ihrer großen Freizeiut durch eigener Hände Arbeit finanzieren.

Hakleig wird es, wenn ein Titel existiert und dieser unbefristet ist, dann solltest du möglichst vor der Volljährigkeit aktiv werden, damit der Titel ab da aus der Welt geschafft ist.

Wie gut ist mit der jungen Dame zu reden? Wenn du ihr erklärst,das sie ab 18 keinerlei Unterhalt zu erwarten hat, wenn sie sich nicht um Schule oder Ausbildung kümmert, könnte das ja durchaus ein Anreiz sein.

Gleiches gilt für Mama. Vielleicht erhöht sich ihr Einfluß auf Töchterchen, wenn du ihr bewußt machst, das sie ab 18 ja auch Barunterhaltspflichtig ist und es von daherauch in ihrem Interesse ist, wenn das Kind bis dahin durch eine Lehre etwas eigenes Geld verdient und so die Unterhaltslast schmälert. Ein dezenter Hinweis wäre auch ,das es dann kein KG mehr gibt, falls sich Töchgterchen dem süssen Nichtstun hingibt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2009 11:29
(@babut)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

meine nette kleine Lady, ist 16 Jahre alt und läßt leider gottes gar nicht mit sich reden und mein einfuß ist leider aufgrund
der Distanz zwischen ihr und mir zu gering.

Die Lady hat ja auch das Angebot, zu mir zu kommen und jegliche Unterstützung dieSie beötigt zu erhalten (kommentar Ihrer Mutter, den Unterhalt brauchst dann nicht mehr zahlen, aber das Kindergeld behalte ich weiterhin muß meine Schulden zahlen) habe ich einfach unkommetiert im Raum stehe lassen.

Ich hatte die Hoffnung, das ich den Unterhalt zumindest kürzen kann wegen Untätgkeit, und daseben al Druckmittel einsetzen kann, aber scheint ja leider nicht so zu sein.

Dann werde ich mich wohl mit dem Gedanken auseinandersetzen müssen den Unterhaltstitel ändern zu lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2009 12:47