Hallo Zusammen,
kann mich jemand beraten, wie ich mich verhalten sollte.
1. Ich habe heute einen Brief von Rechtsanwalt meiner Ex bekommen, er fordert sofort
das nacheheliche Ehegattenunterhalt zu bezahlen, ansonsten wird er Stufenklage stellen.
Hier seine Berechnung:
Mein Netto: 1922 €
Abzüglich Fahrkosten: 340 € (gerechnet mit 0.20 €/km, sind im Saarland jedoch 0.26)
Abzüglich Kinderunterhalt: 283 €
Zwischensumme: 1299 €
Abzüglich Ex-Einkommen: 851 € (sie verdient 1024 plus Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld)
Differenz: 447 €
X 3/7 ergibt 191 € Ehegattenunterhalt
Zur Vorgeschichte:
1. Trennung 08.2004
2. Trennungsunterhalt vor Amtsgericht mit Vergleich 200 € monatlich abgeschlossen (die Ex hat zu der Zeit 650 € verdient)
3. Scheidung im Oktober 2006, war auch keine Forderung für das nacheheliche Ehegattenunterhalt gestellt.
4. Die Ex lebt seit 07.2004 in einer eheähnliche Gemeinschaft, er wohnt in gleichem Haus, aber nicht mit ihr zusammen.
Kann mir jemand etwas empfehlen, wie ich mich verhalten sollte:
- sollte den EU bezahlen
- Abwarten und Kaffe trinken
- Brief an den Rechtsanwalt der EX mit meiner Berechnung schreiben
- Oder ?
Vielen Dank voraus!
Gruß an alle!
:note:
Hallo Fuzzy,
ja, du hast richtig erfasst,
- Ra der Ex er fordet weniger als beim Amtsgericht für Trennungsunterhalt vereinbart worden ist
Gruß
hallo ihr,
mit rechtskraft der scheidung war´s das mit TU,
will die ex weiterhin an´s liebe geld,
muss sie folgerichtig EU fordern
die differenz ergibt sich aus den neuen einkommensverhältnissen
deren richtigkeit du, raj, offenbar anzweifelst
schreib nen 2-zeiler an exens RA
... und trink kaffee
ein vorschlag, geklaut von meinem RA :wink::
" ... teilen wir mit, dass nacheheliche unterhaltsansprüche
aus mehreren gründen nicht in frage kommen.
die gründe im einzelnen können in einem gerichtlichen verfahren erörtert werden."
(die gesamte story find´ste hier http://www.vatersein.de/forum-topic-8049.0.html#lastPost )
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
