Unterhalt nach der ...
 
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Unterhalt nach der Scheidung

 
 raj
(@raj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

kann mich jemand beraten, wie ich mich verhalten sollte.
1. Ich habe heute einen Brief von Rechtsanwalt meiner Ex bekommen, er fordert sofort
das nacheheliche Ehegattenunterhalt zu bezahlen, ansonsten wird er Stufenklage stellen.
Hier seine Berechnung:
Mein Netto: 1922 €
Abzüglich Fahrkosten:   340 € (gerechnet mit 0.20 €/km, sind im Saarland jedoch 0.26)
Abzüglich Kinderunterhalt:   283 €
Zwischensumme: 1299 €
Abzüglich Ex-Einkommen: 851 € (sie verdient 1024 plus Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld)
Differenz: 447 €
X 3/7 ergibt 191 € Ehegattenunterhalt

Zur Vorgeschichte:

1. Trennung 08.2004
2. Trennungsunterhalt vor Amtsgericht mit Vergleich 200 € monatlich abgeschlossen (die Ex hat zu der Zeit 650 € verdient)
3. Scheidung im Oktober 2006, war  auch keine Forderung für das nacheheliche Ehegattenunterhalt gestellt.
4. Die Ex lebt seit 07.2004 in einer eheähnliche Gemeinschaft, er wohnt in gleichem Haus, aber nicht mit ihr zusammen.

Kann mir jemand etwas empfehlen, wie ich mich verhalten sollte:
- sollte den EU bezahlen
- Abwarten und Kaffe trinken
- Brief an den Rechtsanwalt der EX mit meiner Berechnung schreiben
- Oder ?

Vielen Dank voraus!
Gruß an alle!

:note:


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2006 21:22
(@fuzzy)
Schon was gesagt Registriert

Nur fürs Verständnis:
RA fordert:

3/7  ergibt 191 € Ehegattenunterhalt

und

Trennungsunterhalt vor Amtsgericht mit Vergleich 200 € monatlich abgeschlossen

Fordert also weniger als beim AG vereinbart wurde?

Grüße

Fuzzy


Ich habs bald geschafft !

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2006 21:46
 raj
(@raj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Fuzzy,

ja, du hast richtig erfasst,

- Ra der Ex er fordet weniger als beim Amtsgericht für Trennungsunterhalt vereinbart worden ist

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2006 22:11
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo ihr,

mit rechtskraft der scheidung war´s das mit TU,
will die ex weiterhin an´s liebe geld,
muss sie folgerichtig EU fordern

die differenz ergibt sich aus den neuen einkommensverhältnissen

deren richtigkeit du, raj, offenbar anzweifelst

schreib nen 2-zeiler an exens RA
... und trink kaffee

ein vorschlag, geklaut von meinem RA  :wink::

" ... teilen wir mit, dass nacheheliche unterhaltsansprüche
aus mehreren gründen nicht in frage kommen.

die gründe im einzelnen können in einem gerichtlichen verfahren erörtert werden."

(die gesamte story find´ste hier http://www.vatersein.de/forum-topic-8049.0.html#lastPost )

lg

wolf


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2006 22:32