Hallo,
wir haben eine Frage zum Unterhalt.
Ist es richtig von meinem LG, dass er ab Mai (das Kind wird am 14.05. 6 Jahre) den erhöhten Unterhalt bezahlt? Denn ich denke, es gilt ab dem Monat, IN dem das Kind Geburtstag hat, oder?
Nun zur Höhe: momentan bezahlt er 177,00Euro/mtl. nach Berliner Tabelle, ab Mai müsste er dann 231,00Euro/mtl. bezahlen, richtig?
Vielen Dank für Euro Info
Hallo,
ja das ist genau richtig. Aber es sind nach Berliner Tabelle doch 228 €, nicht 231€.
Gruß, Romy
P.S. Es sei denn er ist höher als Stufe 1 BT, natürlich.
Romy
Hallo Romy,
danke erstmal für die Bestätigung.
Doch leider finde ich nur die Angabe über 231,00Euro/mtl. in der Berliner Tabelle im Inet!
Hallo nochmal.
Wenn er bis 1000€ netto hat, dann sinds 228€, verdient er mehr, sinds 231€.
Romy
Achso, okay . . .
er verdient mehr als 1.000 netto!
Danke & Grüße
Ist es richtig von meinem LG, dass er ab Mai (das Kind wird am 14.05. 6 Jahre) den erhöhten Unterhalt bezahlt? Denn ich denke, es gilt ab dem Monat, IN dem das Kind Geburtstag hat, oder?
Kommt drauf an was vereinbart ist bzw. wie es formuliert ist. Gibt es eine Formulierung z.b. bis zum ... eines Monats im voraus könnte das schon hinkommen.
Bei mir wurde es im Urteil so formuliert, das der Unterhalt für den folgemonat z.b. bis Ende des Vormonats auf dem Konto sein muß. Also der Unterhalt für Mai muß z.b. Ende April auf meinem Konto eingegangen sein.
LG Tina
[Editiert am 13/3/2006 von midnightwish]
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen