Unterhalt nach Berl...
 
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Unterhalt nach Berliner Tabelle

 
(@zweitmama)
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Hallo,
wir haben eine Frage zum Unterhalt.

Ist es richtig von meinem LG, dass er ab Mai (das Kind wird am 14.05. 6 Jahre) den erhöhten Unterhalt bezahlt? Denn ich denke, es gilt ab dem Monat, IN dem das Kind Geburtstag hat, oder?
Nun zur Höhe: momentan bezahlt er 177,00Euro/mtl. nach Berliner Tabelle, ab Mai müsste er dann 231,00Euro/mtl. bezahlen, richtig?

Vielen Dank für Euro Info

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2006 15:02
(@romyh)
Registriert

Hallo,

ja das ist genau richtig. Aber es sind nach Berliner Tabelle doch 228 €, nicht 231€.

Gruß, Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2006 15:38
(@romyh)
Registriert

P.S. Es sei denn er ist höher als Stufe 1 BT, natürlich.

Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2006 15:41
(@zweitmama)
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Hallo Romy,

danke erstmal für die Bestätigung.
Doch leider finde ich nur die Angabe über 231,00Euro/mtl. in der Berliner Tabelle im Inet!

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2006 15:41
(@romyh)
Registriert

Hallo nochmal.

Wenn er bis 1000€ netto hat, dann sinds 228€, verdient er mehr, sinds 231€.

Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2006 15:42
(@zweitmama)
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Achso, okay . . .
er verdient mehr als 1.000 netto!

Danke & Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2006 15:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist es richtig von meinem LG, dass er ab Mai (das Kind wird am 14.05. 6 Jahre) den erhöhten Unterhalt bezahlt? Denn ich denke, es gilt ab dem Monat, IN dem das Kind Geburtstag hat, oder?

Kommt drauf an was vereinbart ist bzw. wie es formuliert ist. Gibt es eine Formulierung z.b. bis zum ... eines Monats im voraus könnte das schon hinkommen.

Bei mir wurde es im Urteil so formuliert, das der Unterhalt für den folgemonat z.b. bis Ende des Vormonats auf dem Konto sein muß. Also der Unterhalt für Mai muß z.b. Ende April auf meinem Konto eingegangen sein.

LG Tina

[Editiert am 13/3/2006 von midnightwish]

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2006 15:55
(@zweitmama)
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Es gibt kein Urteil, sondern nur eine Vereinbarung mit der KM.
Es wurde bisher immer so gehandhabt, dass der Unterhalt bis zum 10. des Monats auf ihrem Konto sein muss.
Somit würden wir am 10. Mai erstmals 231,00Euro überweisen!

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2006 16:02