Unterhalt nach 12. ...
 
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Unterhalt nach 12. Geburtstag meiner Tochter

 
(@feger-aus-berlin)
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Hallo,ich hab eine Frage,ich habe zwei Kinder meine kleine ist 18 Monate und lebt bei mir und meiner Frau.

Meine große Tochter wird diesen Monat 12 Jahre alt,ich sehe sie regelmäßig und wir Unternehmen schöne Dinge welche natürlich Geld kosten. Außerdem bekommt sie monatlich 20€ Taschengeld von mir.

Gestern rief meine Exfrau an um mich darauf hinzuweisen das ab dem nächsten Monat ein höherer Unterhalt fällig wäre. Sie wüßte angeblich nicht wie hoch der ist und wir werden uns bestimmt einig über die Höhe der Zahlungen.

Ich verdiene 1869€ Netto,welche Summe müßte ich theoretisch überweisen ? 387€ hab ich im Internet gefunden,ist das so richtig ? Muß dann mal sehen auf welchen Konsens wir uns einigen können.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2017 18:04
(@graham)
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Hallo Feger,

vermutlich wird sich dein Nettoeinkommen auch nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen und tatsächlich gezahlter Altersvorsorge noch immer der 2. Einkommensgruppe (1.501 Euro bis 1.900 Euro) der Düsseldorfer Tabelle zuordnen lassen. Du bist 3 Personen zu Unterhalt verpflichtet: Kind 1 (12 J.), Kind 2 (<3 J.) und deiner Frau als Mutter eines Kindes unter 3 Jahren.

Die Düsseldorfer Tabelle ermöglicht bei mehr als zwei Unterhaltsberechtigten eine entsprechende Herabstufung der Einkommensgruppe. Somit wärst du zu Unterhalt gemäß der 1. Einkommensgruppe verpflichtet. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes ergäbe dies für eure Tochter ab dem Monat ihres 12. Geburtstags (also bereits auch für diesen Monat) einen Zahlbetrag von 364 Euro.

Vielleicht kommt dir deine Exfrau finanziell etwas entgegen, so dass für deine Zeit mit eurer Tochter auch weiterhin das eine oder andere Extra möglich bleibt.

Gruß
Graham

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2017 18:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Graham war schneller und die Rechnung ist völlig korrekt, hier die  Grundlagen dafür:
Für die Berechnung des Unterhalts sind die <a href="https://www.dfgt.de/index.php?tid=15>Unterhaltsleitlinien" der OLG</a>.
Danach sind Dein Netto, ggf. eine Steuererstattung unterhaltsrelevantes Einkommen. Bereinignen kannst Du das Einkommen um berufsbedingte Aufwendungen und  tatsächlich geleistete Altersvorsorge (z.B. Riester). 

Die  <a href="http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2017/20161207_Duesseldorfer-Tabelle.pdf>Düsseldorfer" Tabelle</a> ist für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt und deshalb geht es nochmal eine Stufe runter.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2017 18:58
(@feger-aus-berlin)
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Danke für die schnellen Antworten,meine Frau geht ja schon wieder Vollzeit arbeiten,fließt sie dann in die Berechnung überhaupt mit ein ?

Ich biete einfach mal 350€ an.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2017 20:08
(@graham)
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Hallo Feger,

dann wärst du gegenüber deiner Frau zwar nicht mehr zu Betreuungsunterhalt, aber eventuell zu Familienunterhalt verpflichtet. Allerdings auch nur dann, wenn sie über ein geringeres Einkommen als du verfügt.

Ist das nicht der Fall, bist du nur deinen Kindern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Dann wäre die 2. Einkommensgruppe maßgeblich und der von dir genannte Zahlbetrag in Höhe von 387 Euro korrekt.

Gruß
Graham

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2017 21:13
(@feger-aus-berlin)
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Ja sie verdient weniger als ich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2017 23:56