Hallo!
Ich habe mal eine Frage bezüglich Kindesunterhalt.
Ich habe mit meinem Mann zwei gemeinsame Kinder. Er hat aus einer früheren Beziehung noch ein weiteres Kind. Vor knapp 9 Jahren wurde eine Urkunde über die Verpflichtung zum Regelbetrag erstellt. Demnach müsste er wenn das Kind 12 Jahre als wird einen bestimmten Unterhaltsbetrag bezahlen. Aus der neuen Düsseldorfer Tabelle entnehmen wir allerdings einen höheren Betrag.
Nun meine Frage: Muss er nur den Betrag aus dem damaligen Titel bezahlen oder automatisch den höheren?
Ich hoffe mal, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
LG,
Moin,
der Titel ist unter Beachtung klarer Bedingungen ggf. umzurechnen (>Anleitung<)
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
was steht denn genau drin?
Ein fixer Betrag, ein fixer Betrag gekoppelt mit der Altersstufe, eine % Zahl und derzeit in Höhe von?
Dazu kommt das die alten Titel, sich auf eine andere Berechnungsgrundlage stützen. Daher gibt es für die Alttitel eine Umrechnung auf die neue DDT.
Wenn es ein dynamischer Titel mit %-Angabe und Atersstufenanpassung ist wird der zu zahlende BEtrag irgendwo zwischen dem titulierten Betrag und dem der angegebenen Stufe der DDT liegen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Servus!
Und wenn ihr schon dabei seid, den alten Titel zu überprüfen, schat auch mal, ob Eure Kinder hierin Berücksichtigung finden...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo!
Ich versuche mal ein wenig zu zitieren:
Für die Zeit vom 01.01.... an monatlich im voraus einen Regelbetrag von 114 % des jeweiligen Regelbetrages aus § 1 der Regelbetrags-VO in der jeweils gültigen Alterstufe unter Berücksichtigung der Kindergeldanrechnung gem. § 1612 b BGB zu Händen des ......
Nicht anrechenbar ist ab dem 01.01.2001 der hälftige Kindergeldanteil in der Höhe, die der geschuldete Unterhalt 135 % des jeweiligen Regelbetrages unterschreitet.
Der anerkannte Regelbetrag beziffert sich z. Zt. in den entsprechenden Altersstufen unter Anrechnung von Kindergeld gem. § 1612 b Abs. 5 BGB wie folgt:
- 5 Jahre 192 Euro berücksichtigt 35 Euro Kindergeld
-11 Jahre 249 Euro berücksichtigt 26 Euro Kindergeld
ab 12 Jahre 307 Euro berücksichtigt 17 Euro Kindergeld.
Bei der damaligen Berechnung hatten wir noch keine gemeinsamen Kinder. Ich habe mich aber schon mal ein wenig schlau gemacht und wir würden jetzt um die 35o oder 360 Euro zahlen müssen. Wären demnach knapp 50 Euro mehr.
Ich weiß auch, dass nunmehr bei der DDT bei zwei Unterhaltsberechtigten und nicht wie damals bei drei Unterhaltsberechtigten eingestuft wird. Und, dass das Kindergeld nun halb angerechnet wird.
Wäre schön, wenn mir da jemand helfen könnte. Schließlich wollen wir da beim JA auch keine schlafenden Hunde wecken. Dass wir zahlen müssen steht ja außer Frage, machen wir ja auch, sonst würde ich mich ja jetzt nicht bezüglich des geänderten Betrages schlau machen.
Danke schön.
Moin.
Im Streitfalle würde wahrscheinlich nach heutigen Bedingungen neu gerechnet werden und dafür auch erneut Einkommensauskunft gefordert werden.
Um das zu errechnen bräuchten wir aber noch Details:
Z.B.
Alter der Kinder
Sein Jahreseinkommen
Abzüge z.B. für berufsbedingte Aufwendungen und private Altersvorsorge etc.
Aber wenn sein Einkommen keine großen Sprünge gemacht hat, dürfte das auf 334,- oder 356,-€ hinaus laufen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
Wenn sich an seiner Einkommenssituation nichts grossartig geändert hat, würde ich bei einem damaligem Prozentsatz von 114% und zwei weiteren Kindern von einem Mangelfall ausgehen. Um hier genaueres sagen zu können, sind etliche Angaben von ihm notwendig. Bis zu einer Neuberechnung muss aber der alte Titel bedient werden. Hier hilft wirklich nur der Hinweis von Deep Thought, und diese Methode ist absolut korrekt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wenn sich an seiner Einkommenssituation nichts grossartig geändert hat,
Naja nach 9 Jahren vermute ich doch mal eine gewisse Änderung.
Warten wir die Antworten ab.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Naja nach 9 Jahren vermute ich doch mal eine gewisse Änderung.
Ich meinte mit "grossartig geändert" ja auch das Verhältnis zw. Einkommenssteigerung, KU-Erhöhung, SB-Anhebung und KG-Anpassung - eben diese ganze Verflechtung. 🙂
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für die vielen Antworten.
Zur weiteren Hilfestellung:
Das Einkommen liegt bei knapp netto 2250 Euro monatlich (brutto 37000 jährlich), berufliche Aufwendungen ca. 150/200 Euro.
Das älteste Kind wird jetzt 12 (für den die Berechnung sein soll). Unsere Kinder sind 4 und 1. Ich selbst bin in Elternzeit und habe kein Einkommen.
Wenn ich das selbst so überschlage, wären wir auch bei 356.
Ich bin mir nur nicht so sicher, ob wir freiwillig mehr zahlen sollen, die 307 Euro zahlen sollen (vom alten Titel)? Mehr als 356 dürfte es doch trotz Titel nicht werden, ode?
Danke.
OK, das entspricht der 3. Zeile der DT abzüglich 2 Zeilen wg. 4 Berechtigten, inklusive dir, ergibt Zeile 1 = 334,-
Das würde ich bezahlen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ Beppo: Werde ich denn als Berechtigte mit berücksichtigt? Ich habe gedacht, es bezieht sich nur auf die Kinder?
Ja, zumindest als "Zählposition".
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke. Ist das kompliziert.
Ich werde dann wohl mal bei zuständigen JA nachfragen.
Di kommen einem aber immer blöd, da sie davon ausgehen, dass man sich drücken möchte.
Mit dem JA würde ich überhaupt nicht reden, wenn ich nicht muss.
Und etwas fragen erst recht nicht, da die Antworten meistens nichts taugen.
Was willst du die denn fragen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Eigentlich was ich genau zahlen muss. Da der Titel ja über 307 Euro liegt.
Meinst Du, wir sollten einfach 334 Euro zahlen und warten, dass sie sich ggfs. melden wenn sie mehr haben wollen?
Hi
Danke. Ist das kompliziert.
Und eigentlich ist es noch komplizierter. Ab 2008 wurde eine andere Berechnung der Prozentsätze eingeführt, wodurch die alten entsprechend dieser Anleitung umgerechnet werden müssen. Der Prozentsatz von 114% stammt ja aus einer Zeit vor dem Jahr 2008. Bei Dir würde das folgendes bedeuten.
(alter Zahlbetrag [welcher Jan 2008 fällig gewesen wäre] + halbes Kindergeld [77€] ) * 100% / Mindest-UH [der Altersstufe]
(249€ + 77€) * 100% / 322€ = 101,3%
Dies ist der neue Prozentsatz ab 2008, wenn die 114% vor 2008 errechnet wurden. Auf das dann 12-jährige Kind angewendet bedeutet das, der Zahlbetrag nach dem alten, aber gültigen Titel beläuft sich auf
1,013 * 426€ - 92€ = 340€ (aufgerundet)
So jedenfalls lautet der alte Titel neu aufgelegt. Derzeit wäre der Zahlbetrag für das noch nicht 12-jährige Kind 277€.
Gruss oldie
Edit: Die damals aufgeführten Zahlbeträge waren ein Spiegel der damals gültigen Düsseldorfer Tabelle (DT 2001). Allerdings handelt es sich um einen dynamischen Titel über 114%, und das ist hier entscheidend. Änderungen der DT sind vom Zahlungspflichtigen selbstständig auf seinen Zahlbetrag bezogen vorzunehmen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@oldie: Danke für die Umrechnung.
Bisher haben wir 285 Euro gezahlt. Die Kindesmutter bezieht nämlich HARZ IV und die ARGE hatte uns vor knapp 1 2/2 aufgefordert, die Einkünfte vorzulegen, so dass die damals auf 285 gekommen sind.
Kann uns das JA denn was, wenn wir 340 Euro statt vielleicht 356 Euro überweisen? Ich will ja nicht unbedingt mit denen reden.
Hi
Nein, nicht wirklich. Wenn es zu einer Neuberechnung kommt, landet Dein Mann bei 4 UH-Berechtigten und einem unbereinigten Einkommen von knapp 2250€ mit 100%-iger Sicherheit beim Mindest-KU von 334€. Die Arge wäre schön blöd, hier mehr zu verlangen. Mit 340€ ist er auf der sicheren Seite. Wichtig ist ausschliesslich, dass der Titel aus 2002 in all den Jahren nicht abgeändert wurde.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Der Titel wurde 2003 erstellt und besteht seitdem. Wir haben nie eine Änderung erhalten. Wir haben allerdings auch keinen Kontakt zur Kindesmutter bzw. Kind. Dann werde ich mal den Betrag abändern und ab dem nächsten Monat 340 zahlen. Wenn ich in zwei Jahren wieder arbeiten gehe, geht es dann eh eine Stufe höher.
Danke für die Infos. Das Forum hier kann man nur weiterempfehlen.
