Hallo,
ich bin leider seit längerer Zeit arbeitslos und werde
demnächst an so einer "Arbeitsgelegenheit" -bekannter als 1-EURO Job - teilnehmen.
Die Stelle ist auch so für mich ok.
Ich erhalte dort für 100 Stunden im Monat einen Stundenlohn
von 1,50 also summasummarum 150,- EURO ZUSÄTZLICH zu meinem ALG II Geld.
Diese 150,- EURO sind als "Mehraufwandsentschädigung" bezeichnet.
Mit diesen zusätzlichen 150,- EURO bin ich über den 770,- Selbstbehalt. Also ca. 120 EURO drüber.
Oder zähle ich als erwerbstätig wenn ich einen 1,-EUO Job ausübe (100 Stunden im Monat) und mein Selbstbehalt ist 900,- EURO?
Muss ich jetzt Unterhalt für meine Kinder zahlen?
Oder zählt die "Mehraufwandsentschädigung" nicht als Einkommen?
Liebe Grüsse
Ralf
Moin,
tatsächlich wird du weiterhin als nicht erwerbstätig angesehen. Dies erfolgt in Koppelung an das Stichwort "Sozialversicherungspflichtig".
Es kommt noch viel schlimmer: Die Mehraufwandsentschädigung könnte dir im Rahmen einer Abzweigung komplett genommen werden. Dies kannst du nur dadurch verhindern, als dass du deine Mehraufwendungen (Fahrtkosten, erhöhte Wohnkosten, ...) geltend machst. Hier bist du dann dem goodwill der Leistungsabteilung ausgeliefert. Ist halt die Frage, wie streitbar du bist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!