Unterhalt mindern ?
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt mindern ?

Seite 2 / 2
 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hörma!

Du solltest bei deinen Fragen schon deutlich machen, ob du an einer Auskunft über die familienrechtlichen Realitäten interessiert bist, oder an einem zwanglosen Austausch über unser jeweiliges Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden.

Wenn ich mich über dieses sch* System ausk* möchte, setze ich mich in die Kneipe und trinke 3-12 Bier mit Gleichgesinnten.

Wenn ich aber fachlichen Rat suche, wende ich mich an ein Forum wie dieses.
Ich mache dann aber nicht den Fehler, den Überbringer der Nachricht zu köpfen, nur weil mir die Nachricht nicht gefällt.

Wäre dir lieber, wir würden dich aufstacheln, gegen diese Ungerechtigkeit zu Felde  zu ziehen um dich dann, nach deiner vorraussehbaren Niederlage in deinem Blut liegen zu sehen?

Das dir nach einer Trennung/Scheidung erheblich weniger Geld bleibt ist in D so.
Ob du dir von dem verbleibenden Geld noch so eine grosse Wohnung leisten kannst, ist alleine dein Entscheidung.

Und ich weiß wovon ich rede. Mein Haus ist schon weg und ich wohne jetzt in einer kleinen 1,5 Zimmer Bude. Manchmal mit zusammen mit meinen 4 Kindern.
Und ich verdiene zur Zeit deutlich mehr als du.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 16:55
(@old-man-river)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen

das wäre alles geklärt - bitte keine weiteren Kommentare in der Art - das habe ich kapiert, akzeptiert und Amen.

Aber nochmal zu einer meiner ursprünglichen Fragen:
"kann man so ein Gutachten anzweifeln und wenn ja - wie läuft dann sowas ab ?"

Wenn jemand mit einer Krankmeldung für - sagen wir : 2 Monate kommt - in der er arbeitsunfähig geschrieben ist.
Kann ich dann in irgendeiner Art erreichen, dass ein Amtsarzt das ganze klärt , oder ist sowas nicht möglich ?!
Dies eben nur für den Fall, dass nächstes Jahr die gleiche Situation wäre.
Und was passiert dann wenn man weiter prozessiert ? Müsste die Exfrau in diesem Falle immer wieder eine neue Krankschreibung herauszaubern ?
Denn das Gericht muss ja dann irgendwie auf einen neuen Betrag kommen.
Wenn dann der Prozess ein halbes Jahr dauert  wäre es ja unwahrscheinlich jedes Mal mit einer neuen Krankmeldung antanzen zu können.

Ach ja - was wir noch in den Vergleich genommen hatten ist:
"Die Klägerin hat sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen, sobald sie dazu wieder gesundheitlich in der Lage ist."
Das habe ich noch gar nicht erwähnt - aber scheint mir gar nicht so unwichtig zu sein. Da müsste sie doch - wenn ich das richtig verstehe -
wenn sie jetzt in einem Jahr immer noch keinen Job vorzuweisen hätte ( also meinetwegen Halbtagsjob or whatever )
dann zumindest lückenlos Arbeitsunfähigkeit mit Attesten vorweisen , oder wie seht ihr das ?

Gruss -

Gerald

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2008 17:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin OMR,

Ach ja - was wir noch in den Vergleich genommen hatten ist:
"Die Klägerin hat sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen, sobald sie dazu wieder gesundheitlich in der Lage ist."

das ist einer der Gründe, warum hier immer wieder vor krummen Vergleichen gewarnt wird. Und Eure Formulierung ist ja besonders wattebauschig-wachsweich: Deine Ex muss sich nur "bemühen", die Bemühungen müssen laut Vergleichstext aber nicht einmal von Erfolg gekrönt sein. Sie sind dem Umfang nach ja nicht mal beschrieben. Also schreibt sie - wenn sie clever ist - eine oder zwei Bewerbungen pro Monat; damit ist ihre Pflicht erfüllt. Wenn sie darin (ehrlicherweise) ihre Kinder und vielleicht noch das eine oder andere gesundheitliche Handicap erwähnt, ist die Wahrscheinlichkeit, aus Versehen eingestellt zu werden, ziemlich klein. Aber "bemüht" hat sie sich ohne Frage. Irgendwelche Atteste braucht sie dafür gar nicht.

Und noch einmal: Du als gegnerische Prozesspartei mit ganz eigenen Interessen magst gute Gründe haben, Atteste anzuzweifeln. Einen "Amtsarzt" ruft man aber nicht auf den Plan, indem man behauptet "Alles Lüge, die ist ja nicht krank!" Denn das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass ein medizinischer Laie das Votum eines medizinischen Fachmanns öffentlich in Frage stellen darf.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 17:58
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

...
Schon mal überlegt was Umzug kostet und dann womöglich neue
Küche in neuer Wohnung und und und ... ?!
...
- so : bitte um Kommentare - ist sowas dann sooo einfach zu überlegen ?
...

Hallo,

gleich gesagt: Ich möchte nicht nachtreten, sondern nur meine Erfahrung weiter geben, da ich grundsätzlich auch vor ner ähnlichen Situation stand:

1. Also kein Geld aktuell übrig gewesen für neue Wohnungseinrichtung

2. Was machen mit der Hütte (Haus gebaut kurz vorher und´n A... voll Schulden drauf)

Zu 1: Miniwohnung gesucht, voll möbliert --> bezahlbar und bis hin zum Bügelbrett und Kaffeemaschine alles drin.

Zu 2: Hütte vermietet, nachdem Ex raus war. Gut, man kann Pech haben. Muss man aber nicht.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 18:15
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ERGO : von meinen 400.- Euro aus betrachtet sind Ihre 1850.- Euro fürstlich  🙂

Da vergleichst Du Äpfel mit Birnen. Selbst wenn Deine Wohnung gefühlt nur 360€ wert ist, ist das ja nutzbares Einkommen. Ausserdem hast Du zugegeben, dass der Realsplittingvorteil Dir auch zusteht, auch fast 300€. Also hast Du schonmal 400+360+300 = 1060€.

Von "ihren" 1850€ musst Du ja wenigstens mal die beiden KU-Tabellenbeträge wieder abziehen, also 1292€, aber keine Rentenversicherung, muss also privat vorsorgen. Gleichstand würde ich sagen. Kann trotzdem sein, dass Du nicht gut verhandelt hast, aber Du hast dem Vergleich ja zugestimmt, warum auch immer. Aber in einem Jahr kannst Du's ja besser machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 18:31
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Old man river!

Aber in einem Jahr kannst Du's ja besser machen.

Und bis dahin überlegen, ob Du Deine eigene "krankheitsbedingte Leistungsfähigkeit" wie Einäugigkeit und sonstige Gebrechen dementsprechend attestieren lässt, so dass DU was zum Vorweisen hast anstatt Gegengutachten oder Sonstiges anzuzetteln....

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 18:52
Seite 2 / 2