Unterhalt mindern ?
 
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Unterhalt mindern ?

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(@old-man-river)
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Hallo zusammen,

ich zahle bis Ende nächsten Jahres einen festen Betrag für Ehegatten und Kinderunterhalt, da ich einem Vergleich vor Gericht zugestimmt habe.
So weit so gut - aber ich fürchte, dass das Theater danach dann wieder neu los geht...
Ex-Frau bringt wieder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Arzt für die nächsten 3 Monate... usw.

Mein Problem ist, dass ich - da ich in meiner eigenen Wohnung wohne, dafür den Wohnwert angerechnet bekomme - und damit kommt die
Ex-Frau natürlich auf ein fürstliches Einkommen und verspürt keinerlei Trieb auf Arbeit...

Kann man - nach dann 2 Jahren nach der Scheidung - auf einen Halbtags-Job wechseln - da ich mittlerweile mit diversen Krankheiten behaftet bin
und ziemlich fertig bin wechseln, oder muss man sich für die Ex-Frau die Gesundheit vollends ruinieren ?
Hat da jemand Erfahrung damit ?

Und die andere Frage: ich weiss dass meine Exfrau körperlich topfit ist - kann man so ein Gutachten anzweifeln und wenn ja - wie läuft dann sowas ab ?

Gruss an alle anderen gutmütigen Zahler  :applaus2: :applaus2: :applaus2:

Gerald

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2008 14:09
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Kann man - nach dann 2 Jahren nach der Scheidung - auf einen Halbtags-Job wechseln -

Das Problem ist schon erstmal das du einem Kind zu Unterhalt verpflichtet bist und daher einer gesteigerten Erwebspflicht unterliegtst, von daher ist es mal nicht eben so einfach den Job zu reduzieren, eher noch würde dir das Probleme verursachen.

da ich mittlerweile mit diversen Krankheiten behaftet bin

Von daher wäre es hier die Frage, ob diese Krnakheiten deine Erwerbsfähigkeit mindern, das wäre dann amtlich dokumentiert u belegbar.

  und ziemlich fertig bin

Wird wohl als Begründung zur Reduzierung des Jobs nicht reichen..

  oder muss man sich für die Ex-Frau die Gesundheit vollends ruinieren

Letztdenlich geht es hier ja auch um ein Kind und nicht nur um die Ex..wie alt ist das Kind ?

Und die andere Frage: ich weiss dass meine Exfrau körperlich topfit ist 

woher wilst du das wissen? Bist du ihr Arzt?
Ausserdem zweifelst du ja damit offensichtlich die Fähigkeiten ihres Arztes an, denn ein Arzt stelt nicht mal eben so eine AU über 3 Monate aus...

kann man so ein Gutachten anzweifeln 

anzweigfeln kannst du alles..und dann?

Gruß
von einem "nicht zahlenden"
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 14:50
(@old-man-river)
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Lol - naja .... :knockout:

Also - es geht ja erst um die Zeit NACH dem Vergleich - also erst ab Ende nächsten Jahres !

Ich muss kein Arzt sein ... 🙂 wenn jemand 30 km Wanderungen macht und sich mit dem derzeitigen Freund auf Gartenparties rumtreibt und dort Badminton und Volleyball spielt - und Elternsprecherin ist und auf die Hunde der Freundin übers Wochenende aufpassen kann ,,,, usw. usw. dann kommt mir das nicht sonderlich
krank vor.

Aber mein Anwalt hatte mir schon gesagt, dass nach dem neuen Unterhaltrecht die Krankheitsquote bei den Frauen wohl ziemlich ansteigen wird...

Es ist halt etwas frustrierend wenn man 3 Jahre lang nur zahlt zahlt zahlt - nur 400 Euro ca. übrig bleiben vom Gehalt ( durch den Wohnwert ) und dann
sich die Exfrau offensichtlich vor der Arbeit drückt.

Mit einem Halbtagsjob käme ich aufs gleiche Geld was für mich übrigbleibt.
Kind ist übrigens 5 Jahre alt - für sie werde ich auch ohne Probleme mein Leben lang zahlen.
Sie ist der einzige Grund, dass man trotz allem noch durchhalten kann und sich denken kann: naja - letztendlich ist so ein Wunschkind doch absolut unbezahlbar !

Ärztlich könnte ich bestimmt was besorgen - ich habe Glaukom und sehe rechts nichts mehr am Bildschirm - arbeite seit einem halben Jahr eigentlich nur noch mit dem linken Auge... das ist schon ziemlich stressig. Habe deswegen ziemliche Kopfschmerzen abends.

Gruss -

Gerald
Als Programmierer ist das denke ich schon

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2008 15:17
(@old-man-river)
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Ach ja -
"anzweigfeln kannst du alles..und dann?"

Lieber Jens - darum geht es ja wohl nicht in meiner Frage. Ich kann alles anzweifeln - ich kann auch 5 Bier trinken und fernsehen ...
Die Frage ist - kann man fordern, dass ein neutraler Arzt das ganze nochmal prüft oder wie läuft sowas dann vor Gericht ab ?
Ich hatte eine Hautkrebs-OP und bin danach gleich mit ner riesen Narbe zur Arbeit gegangen - und da denke ich darf ich mir anmassen
auch mal gegen arbeitsscheue Elemente vorzugehen  😡
Man muss sich doch wohl nicht alles gefallen lassen.

Gruss -

Gerald

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2008 15:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Gerald,

dein RA hat es dir ja schon angedeutet, wie das geht.

Ihr beide möchtet möglichst wenig arbeiten, dafür möglichst viel Geld bekommen/behalten und das medizinisch begründen.

Sie hat für ihren Standpunkt bereits einen juristisch gut verwertbaren Zeugen gefunden, der ihr ihr Anliegen bekräftigt.
Du bisher nicht.
Damit ist sie in diesem Kampf vermutlich die Erfolgreichere.

Ein Richter wird immer versuchen, den Fall so schnell wie möglich vom Tisch zu kriegen, ohne dass ihm jemand eine beipuhlen kann.

Wenn er zugunsten deiner Ex entscheidet, hat er 4 Vorteile:
1. Er hat sich auf die Aussage eines Fachmannes (ihres Arztes) verlassen und nicht nur auf unbewiesene Behauptungen (Deine!).
2. Er hat verhindert, dass jemand der nicht arbeitet, zur Arge spaziert und somit die Sozialkassen vor Schaden bewahrt.
3. Er hat vermieden, dass dem Kind Unbill durch zeitweiligen Entzug der mütterlichen Fürsorge widerfährt.
4. Er hat zugunsten der armen und geknechteten Frau entschieden und sich damit als ritterlich und Gender Mainstream konform erwiesen.

Der Mann kann Karriere machen!

Wenn er zu deinen Gunsten entscheiden würde, träfe das Gegenteil zu.

Jetzt fange mal an dagegen anzustinken!

Das, was uns Anfang des Jahres als Steigerung der Eigenverantwortung verkauft wurde, mit der Behauptung, Frauen müssten in der Regel ab dem 3. Lebensjahr des Kindes für sich selber sorgen, ist nur eine Mogelpackung, die uns dazu verhelfen soll, nicht die Hoffnung zu verlieren.
Ich kenne bisher keinen Fall, bei dem diese "Regel" Anwendung gefunden hätte

Den Gladiatoren im alten Rom wurde auch die Möhre vor die Nase gehalten, dass sie ja, wenn sie sich nur genug anstrengen, irgendwann frei gelassen werden könnten, damit sie sich nicht gleich selbst in ihr Gladius stürzen.

Nur wenn du glaubst, dass das irgendwann aufhört, bleibst du ein verlässlicher Geldquell.

Um sich dagegen zur Wehr zu setzen, gibt es Seiten wie diese.
Jedoch gibt es dafür leider nicht den einen und allgemeingültigen Weg.
Lies ein bisschen mit, vielleicht ist irgendwas dabei, was du für deinen Fall verwerten kannst oder gib uns konkretere Details zu deiner Situation. Vielleicht finden wir dann etwas, was dir hilft.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 15:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag:

Die Sache mit dem Anzweifeln des Attestes:

Warum sollte der Richter sich auf diese zeitraubende Diskussion einlassen?

Er hat ein Papier in der Hand, das ihm eine gute Begründung für seine Entscheidung gibt.
Wenn du ihm ein gegenteiliges Papier in die Hand drückst, ist er wieder am Anfang und weiß nicht wem er glauben soll.
Und deiner Frau selbst in den Rachen schauen oder sich deine OP-Narben ansehen wird er nicht.

Du kannst versuchen, einen Arzt zu finden, der dich auch Arbeitsunfähig schreibt, aber auch das ist für Männer deutlich schwerer als für Frauen, zumal du deine Arbeitsfähigkeit durch eigene Arbeit ja selbst dokumentierst.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 15:50
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Ich hatte eine Hautkrebs-OP und bin danach gleich mit ner riesen Narbe zur Arbeit gegangen - und da denke ich darf ich mir anmassen
auch mal gegen arbeitsscheue Elemente vorzugehen  

Tut mir leid für dich, sicherlich ist so etwas nicht schön!

Allerdings kannst du dir deshalb aber nicht automatisch anmaßen "gegen arbeitsscheue Elemente" vorzugehen...

Wobei hier die Frage ist wen du damit meinst??

Frage auch hier nochmals wie alt ist euer Kind? Die Frage stellts sich auch, weil das schon auch interessant für die Frage für Unterhalt für die Ex ist.

Ja und anzweifeln kannst du nunmal alles..nur was nutzt es dir, warum soll es überprüft werden, also die Arbeitsunfähigkeit der Ex, und hier ist ja scheinbar noch nichtmals die Rede davon das sie Erwerbsunfähig ist.

Eine Abeitsunfähigkeit überprüfen zu lasen denke ich wird eher "schwieriger" werden als eine Erwerbsunfähigkeit..schon aus dem Grund heraus, das eine AU, ja nicht heißt das sie nicht in absehbarrer Zeit evtl. wieder Arbeitsfähig sein wird.
Und das wiederum heißt dann auch noch nicht unbedingt das sie arbeiten gehen muß!

Vielleicht soltest du dich nicht gleich angegriffen fühlen, und eher mehr Infos zu der ganzen Sache beibringen, damit man dir evtl. auch genauer Antworten kann.

Frage wäre, warum ist sie Arbeitsunfähig, wie lange, und warum zweifelst du das an.
Wie alt ist euer Kind?
Und wie sah die Erwerbstätigkeit der Ex während der Ehe aus.

Natürlich bezieht sich nicht alles direkt ausschließlich auf deine Frage, steht aber mit ihr im Zusammenhang, allerdings allein die Beantwortung der Frage würde dich ja nicht wirklich weiter bringen.
Du kannst natürlich ihre AU anzweifeln u bei einem weiteren Unterhaltsverfahren fordern das ihre AU überrpüft wird, was vermutlich evtl. eine Amtsärztliche Vorstellung nach sich ziehen würde, wenn man denn da Handlungsbedarf sehen würde.

Gruß
Jens

*edit

ups..bin jetzt etwas irritiert..da ist ja noch eine andere Antwort von dir, die mir eben entweder nicht angezeigt wurde oder die ich jetzt echt schlichtweg übersehen hab...muß erstmal lesen  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 15:52
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

und damit kommt die Ex-Frau natürlich auf ein fürstliches Einkommen und verspürt keinerlei Trieb auf Arbeit...

Aber dass das so bleibt ist ja garnicht gesagt. Der Vergleich endet, wenn Dein Kind 6 ist, der gesetzliche Anspruch auf Betreuungsubnterhalt in der Regel mit 3, und jetzt kommt sie mit Arbeitsunfähigkeit und also mit dem §1573.

Für den gibt's aber nurnoch "angemessenen Bedarf". Vielleicht deckelt das ja den Unterhalt. Zahl doch einfach nach dem Vergleich nurnoch etwas, was Deiner Definition von angemessen entspricht (also irgendwas zwischen dem Mindestbedarf von 770€ und dem steuerlichen Höchstbetrag von 1150€) und schau was passiert. Sie will ja was von Dir, musst Du ihr ja nicht hinterhertragen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 15:59
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Ich muss kein Arzt sein ...  wenn jemand 30 km Wanderungen macht und sich mit dem derzeitigen Freund auf Gartenparties rumtreibt und dort Badminton und Volleyball spielt - und Elternsprecherin ist und auf die Hunde der Freundin übers Wochenende aufpassen kann ,,,, usw. usw. dann kommt mir das nicht sonderlich
krank vor.

Bist du bei den Wanderungen dabei? Oder woher weißt du das?
Kannst du das belegen?

Gartenpartys: schön für sie, lass ihr doch die Freude..nur wo bescheinigt das das sie nicht Arbeitsunfähig ist?? ..Davon abgesehen, woher weißt du das? bist du auch auf den Parties zu gegegen? Und spielst dort mit Badminton u Volleyball?

Elternsprecherin, na is doch super das sie sich auch für ihr Kind mit engagiert, seit wann widerspricht dem eine Arbeitsunfähigkeit ...

Hunde betreuen, und was wiederum hat das mit Arbeitsunfähigkeit zu tun?

Alles im allem, das bringe vor Gericht gegen ihre Arbeitsunfähigkeit vor, was denkst du was passieren wird????

am Rande gefragt, was hat sie denn nun eigentlich??

  Mit einem Halbtagsjob käme ich aufs gleiche Geld was für mich übrigbleibt.

Und übrig bleibt kein KU .. und dann? Was denkst du was passiert, wenn du dafür keine Begründung liefern kannst.

Ärztlich könnte ich bestimmt was besorgen - ich habe Glaukom und sehe rechts nichts mehr am Bildschirm

Das hättest du schon längst tun sollen..worauf wartest du dann ansich noch, entweder geht es oder eben nicht..

Was aber letztendlich dann noch leider nicht heißt das du Erwerbsunfähig bist..du hast eine Behinderung, ob eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, oder eine geminderte müsste dann weiter festgestellt werden.

  Kind ist übrigens 5 Jahre alt - für sie werde ich auch ohne Probleme mein Leben lang zahlen.

Und hier würde sich eben dann die Frage stellen ob ihr eine berufliche tätigkeit "zuzumuten" wäre..oder "leisbar" wäre .. das eben das Problem...

Mit 6 J. kommt euer Kind vermutlich in die Schule, evtl. wäre da ein Halbtagsjob drin, bei entsprechender Betreuung .. und wenn es mit dem Kind u Schule keine Probleme gibt usw. .. notfalls gibt es da dann leider noch genügend Gründe für die Ex sich um eine Job zu "drücken" ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 16:13
(@old-man-river)
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Lieber Jens - give me a chance ...

Was das mit Arbeitsunfähigkeit zu tun hat ?
Ganz einfach - wer so fit ist, IST NICHT ARBEITSUNFÄHIG. Und ja - ich kann das mit Zeugen belegen.
Also sorry - die Frau ist 36 und fährt mit ihrem Freund aufm Motorrad rum und kommt dann unter anderem mit Wirbelsäulenproblemen an...

Und "bist Du Arzt ?" -> sei doch mal ehrlich - wenn eine Frau krankgeschrieben werden will, geht das ruckzuck.
Nennt mich chauvinistisch - ich möchte das auch nicht auf ALLE verallgemeinern, aber Ärzte bekommen da gleich eine sanfte ruhige
Stimme wie weiland Barry White sobald eine hübsche Frau mit langen blonden Haaren kommt und etwas rumjammert.

Und wenn Du das alles nicht auch nur halbwegs nachvollziehen kannst, bist Du :

- entweder eine Frau  🙂
- oder ein gnadenloser Frauenversteher ...  :rofl2:

Warum soll denn bei einem eventuellen Halbtagsjob kein Kindesunterhalt übrigbleiben ???
Wenn ich da ca. 1500.- Euro verdiene geht doch als allererstes KU weg, oder ? Das ist ja auch im Sinne meiner Tochter.

By the way - Danke an PapaSorglos und Beppo - das war in der Tat interessant und gut nachvollziehbar.
Trotz meines Alters bin ich manchmal immer noch recht naiv ...  :knockout:

Sorry - aber wenn ich jemanden suche der mich verarschen will dann frage ich lieber meine Exfrau -
die kann das am besten.

Gruss -

Gerald

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2008 17:43




(@jensb2001)
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Hey

ich kann das mit Zeugen belegen.

Die in einer Unterhaltsache meist nichts zu suchen haben.

  die Frau ist 36 und fährt mit ihrem Freund aufm Motorrad rum und kommt dann unter anderem mit Wirbelsäulenproblemen an...

Naja , vielleicht nicht optimal..aber Auto fährt sie evtl. auch u das mit Wirbelsäulenproblemen..

und das "u.a." heißt das das sie deshalb nicht arbeitszunfähig ist, oder wie jetzt...was hat sie denn nun für Gesundheitliche Probleme..

Davon abgesehen, sind deine Aussagen etwas dürftig finde ich, denn du scheinst alles von deiner Ex zu wissen, aber eigentlich auch nicht wirklich was..

Außerdem ist sie jetzt Arbeitsunfähig, ja und? Du hast einen Vergleich eingegangen, was dann nach Ablauf dieses Vergleiches ist, ist doch was anderes...
Jetzt brauchst du gegen die AU nicht angehen...wozu auch...

wenn eine Frau krankgeschrieben werden will, geht das ruckzuck.
Nennt mich chauvinistisch - ich möchte das auch nicht auf ALLE verallgemeinern, aber Ärzte bekommen da gleich eine sanfte ruhige
Stimme wie weiland Barry White sobald eine hübsche Frau mit langen blonden Haaren kommt und etwas rumjammert.
 

Interessante These..
Aber auch eine sehr gewagte...gell?!?!

Das was du da grad behauptest, wäre eine "Gefälligkeits AU" .. und denkst du das das ein Arzt für den Anblick ein paar hübschen Beine an ner hübschen Frau u blonden Haare macht?
Ich nicht...

Und wenn Du das alles nicht auch nur halbwegs nachvollziehen kannst, bist Du :

- entweder eine Frau 
- oder ein gnadenloser Frauenversteher ...   

Ja ne is klar...

Einzigste was ich grad versuche ist, dich erstmal auf den Teppich zurück zu holen...denn du verrennst dich da grad in etwas, was dir weder was bringt, noch das du irgendwas wirklich handfestes hast..denn auch deine hübsche Frau Theorie ist mehr als gewagt u wird dich eher auf die Nase fallen lassen...zumindest wenn du solche Argumente bie Gericht vor bringst...

Warum soll denn bei einem eventuellen Halbtagsjob kein Kindesunterhalt übrigbleiben

Du sagtest , das da dann nur noch soviel übrig bleiben wird wie du jetzt noch zur Verfügung hast, ergo, würde es für KU nicht mehr reichen...

Und wie du schon selebr erkannt hast, wenn sie krankgeschrieben werdne will, dann geht das auch so, nämlc über die Schiene "psychisch" ....

Und dann ist da noch das Kind, mit dem sie argumentieren kann..

Will dir auch nur damit sagen, das du mit dem evtl. so nicht wirklich weit kommst..wobei es ja derzeit u aktuell u bis zum nächsten mal eh die Frage ist, ob sie damit kommt, eben der Arbeitsunfähigkeit...

Wichtig wäre, erstmal das du dich um deine gesundheitlichen Probleme kümmerst, u klären lässt, wenn du der Meinung bist, damit nicht Vollzeit zu arbeiten zu können, ob dem dann auch offiziell so wäre, denn nichts anderes würde dich da weiterbringen..
Außerdem weniger Arbeitszeit, bedweutet weniger Einkommen, was sich letztendlich auch auf die Höhe des KU´s nieder schlägt, u auch da wird man dich fragen, warum dem jetzt so ist ...u da sind Beweise gefragt, warum du nur noch Halbtags arbeiten kannst..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 18:37
(@old-man-river)
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Hi again,

Zitat
Warum soll denn bei einem eventuellen Halbtagsjob kein Kindesunterhalt übrigbleiben

"Du sagtest , das da dann nur noch soviel übrig bleiben wird wie du jetzt noch zur Verfügung hast, ergo, würde es für KU nicht mehr reichen..."

-> nein - natürlich reicht das für Kindesunterhalt - der kommt doch eh zuerst dran. Zur Zeit Verdienst ca. 1700.- netto.
Ich falle schon jetzt nah an die 1000.- Euro Grenze, die mir - zuerst mal - theoretisch - übrigbleibt. - nach Abzug von KU usw.

Aber der Wohnwert wird mir ja auch noch angelastet - d.h. nochmal 600.- Euro davon weg.
Also verbleiben mir gerade mal 400.- Euro.

Wäre besser gewesen ich hätte Schulden gemacht wie die HRE und den Rest versoffen , lol  🙂
Klar - ich könnte jetzt aus meiner eigenen Wohnung ausziehen und die vermieten. Aber den Aufwand ?
Puuuh... und dann wieder die vage Hoffnung dass es ja vielleicht in einem Jahr besser wird oder aufhört, wenn der
neue Freund dann ca. 3 Jahr auf der Matte ist...

Apropos Zeugen - wieso sollen keine Zeugen für sowas wichtig sein ???
Wenn es z.B. irgendwann darum gehen sollte dass eben im Freundeskreis bei Geburtstagen der neue Freund mit dabei war
und man gemeinsam gefeiert hat. Warum schreibst
Zitat
ich kann das mit Zeugen belegen.

"Die in einer Unterhaltsache meist nichts zu suchen haben."
Wie sollte man das denn sonst überhaupt beweisen ???????????????  :question:

Gruss -

Gerald

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2008 18:55
(@brille007)
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Moin old man,

ich übersetze mal: Ein Unterhaltsverfahren vor Gericht läuft anders ab als bei irgendwelchem inszenierten Barbara-Salesch-Käse im Fernsehen. In Deinem Fall lässt Deine Ex ein ärztliches Attest vorlegen, das ihre Arbeitsunfähigkeit mit Hilfe von ein paar medizinischen Fachausdrücken bescheinigt; mit diesem Beleg ist dieser Fisch geputzt. Wenn Du dann kommst und sagst "Mein Onkel Otto hat sie aber auf dem Motorrad gesehen" oder "mein Kumpel Erwin hat mit ihr Volleyball gespielt", ist das im Zweifelsfall nur eine freie Erfindung von Dir, über die vorhersehbar kein Beweis erhoben wird: Niemand will Otto's und Erwins Einlassungen hören; wenn doch, wäre es halt üble Nachrede Deinerseits, weil Du Dich vor dem Unterhalt drücken willst und Otto und Erich Freibier angeboten hast. In jedem Fall ist das nichts, was ein ärztliches Attest als "Gefälligkeitsattest" aushebelt.

In einem Satz: Was Du persönlich weisst und was Du vor Gericht verwenden kannst, sind zwei paar Stiefel, die nichts miteinander zu tun haben. Ob Deine Ex von selbstverdienter Kohle lebt oder von Deiner, ist dem Gericht nämlich ziemlich schnuppe.

Verlass Dich besser auf Unterhaltshindernisse wie "gefestigte Lebensgemeinschaft" und halte solange die Füsse still. Ansonsten beendet Madame diese Beziehung kurzerhand, der Beschäler ist nur noch ein "guter Freund" und Du bist als Zahlemann wieder ganz lange im Spiel.

Bitte nicht vergessen: Es geht in Fällen wie Deinem nur um ein Urteil; nicht um Gerechtigkeit.

Grüssles
Martin

*** edit: PS: Mach Dich bitte mit der Zitatfunktion vertraut; Deine Postings werden sonst sehr schnell sehr unübersichtlich.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 19:05
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ex-Frau natürlich auf ein fürstliches Einkommen und verspürt keinerlei Trieb auf Arbeit...

Ich falle schon jetzt nah an die 1000.- Euro Grenze, die mir - zuerst mal - theoretisch - übrigbleibt.

Also Mangelfall, und so hingerechnet, dass der EU gerade existenzsichernd ist. Unter "fürstlich" hatte ich was anderes verstanden.

Das ändert natürlich die Einschätzung.

Dann natürlich die obligatorische Frage, wo das Realsplitting bleibt in der minimalen Hoffnung, dass Du nicht auch einer von denen bist, die's einfach dem Finanzamt schenken. Der Splittingeffekt ist nämlich hier höher als der Wohnwerteffekt, also ist das die erste Baustelle.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 19:23
(@old-man-river)
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Hallo zusammen,

jaja - gestern war ich ziemlich frustriert und kaputt und hatte auch noch ganz üble Kopfschmerzen.
I am sorry wenn ich da die eine oder andere Formulierung zu brutal gemacht habe...

Das Schild mit den "zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Therapeuten...usw." finde ich sehr trefflich  🙂

Ja - mit dem Realsplitting das habe ich in die Wege geleitet, ist aber anscheinend erst nach 1 Monat nach Abgabe der LoSt-Karte aktiv.
Aber danke - das war in jedem Falle ein super Tip - kann man nur jedem empfehlen - wird mir hoffentlich auch etwas Liquidität verschaffen...

Tja - es ist sicher das sinnvollste sich mit allem abzufinden und bis Ende nächsten Jahres abzuwarten.
Dann ist Töchterchen 6,5 Jahre alt und geht zur Schule und dann denke ich werde ich es wirklich auch gerichtlich drauf anlegen...
Es müsste ja eigentlich in diesem Fall zumindest ein Halbtagsjob zumutbar sein. Dann könnte ich mich zumindest finanziell etwas
besser durchs Leben hangeln.
Ich werde mich wieder verstärkt in mein Lauftraining vertiefen und sehr lange Strecken trainieren - sonst laufe ich womöglich irgendwann Amok.  :gunman:

In jedem Falle erstmal vielen Dank für die Tips und die Downbeat-Profis - lol ( kennt das jemand im Kika mit Bernd das Brot ... rofl )

Gruss -

Gerald

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2008 11:38
(@old-man-river)
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Ach so :

An PappaSorglos ->
schon fürstlich ... ! Es sind 1700.- Euro zu vergeben:

- 1300 für ExFrau
- 400 für mich  ( Da Anrechnung von 600 Euro Wohnwert - also nix von wegen 1000 Euro Selbstbehalt )

Ausserdem bekommt sie das Kindergeld für ihre 1. Tochter (16 Jahre alt) und meine Kleine (5 J.)
Dann noch der KU für die erste Tochter dazu.
Also - da kann man schon von leben - immerhin sind die Kinder ja bis 13 Uhr sowieso ausser Haus.

Gruss -

Gerald

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2008 11:44
(@jensb2001)
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Hey

Es müsste ja eigentlich in diesem Fall zumindest ein Halbtagsjob zumutbar sein 

Wie schon erwähnt, notfalls gibt es da noch genug Gründe für dei Km warum sie evtl nicht kann...oder auch nichts findet usw. ....

- 400 für mich  ( Da Anrechnung von 600 Euro Wohnwert - also nix von wegen 1000 Euro Selbstbehalt )

Wobei ich das schon wirklich heftig finde...
Bin  da aber leider nicht so bewandert um zu sagen ob das so richtig ist...

Allersdings bist du hier ja auch einen Vergleich eingegangen, von daher gibt es da auch nicht wirklich etwas zu murren, du warst damit ja einverstanden so...
Vergleiche sind da immer nicht das optimale...

Ausserdem bekommt sie das Kindergeld für ihre 1. Tochter (16 Jahre alt) und meine Kleine (5 J.)
Dann noch der KU für die erste Tochter dazu.

Das allerdings hat nun absolut nichts mt fürstlich mehr zu tun, normal das der bei dem die Kids leben auch KG bekommt, u das sie weiterhin auch für die Tochter aus anderer Beziehung KU bekommt ist auch normal, u sicherlich nicht fürstlich, denn was du wohl offensichtlich dabei vergisst ist, das auch Kinder Geld kosten, u somit die KM sicher nicht fürstlich davon etwas hat...

Und weil sie bis 13 Uhr ausser Haus sind heißt das noch lange nicht, das sie in der Zeit nichts "kosten" ..Wohnraum steht dennoch parat und mußt gezahlt werden, Essen wollen sie auch in der Zeit, und auch Schulmaterialien kosten massig Geld, gespart wuird dadurch wohl kaum was ... um ehrlich zu sein, ist das auch ein wenig gejammer von dir mit dabei...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 12:30
(@beppo)
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Hallo Old man river
Um das mit dem Wohnwert nochmal etwas zu verdeutlichen:

Wenn ihr in der Wohnung bisher zu dritt gewohnt habt, und du sie jetzt alleine bewohnst, dann ist das für das Gericht schon mal ein gewisser Luxus, den du dir gönnst.
Wenn du dir eine Wohnung, die 600,- € /Monat wert ist leisten möchtest, so ist das deine freie Entscheidung.
Du könntest dir auch eine kleinere/günstigere Wohnung suchen, und die Wohnung für 600,-€ vermieten oder verkaufen.
Dann wäre die Rechnung wieder sauber.
Es zwingt dich keiner das zu tun, aber du musst die finanziellen Konsequenzen tragen, da es alleine deine Entscheidung ist

Bei aller Ungerechtigkeit, die das Väterstrafrecht so zu bieten hat: Dieses Prinzip kann ich nachvollziehen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 12:44
(@old-man-river)
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Nochmal bitteschön:

Ex-Frau:

- 1350 Unterhalt
- 300 Kindergeld für 1. und 2. Kind
- 200 Unterhalt für 1. Kind
===========================
Summe: 1850.- Euro
hat Auto verkauft was ich überlassen hatte ( Neuer Freund hat ja Auto und Motorrad...  )

Ich:
400 Euro
muss jeden Tag zur Arbeit fahren und bin ortsmässig auf Auto angewiesen - auch dies kostet.

ERGO : von meinen 400.- Euro aus betrachtet sind Ihre 1850.- Euro fürstlich  🙂

Ja - ich jammere - und zwar genau deswegen ! Das ist sicher mein gutes Recht.
Wenn euch mehr bleibt und ihr NICHT jammert sei euch das gegönnt  :thumbup:

Klar - Wohnung verkaufen oder vermieten oder sonstwas - das sagt sich so leicht dahin. Schon mal überlegt was Umzug kostet und dann womöglich neue
Küche in neuer Wohnung und und und ... ?!
Da muss ich nun mal taktieren und hoffen dass es in einem Jahr besser wird und meine Ex einen Teilzeitjob annimmt.
Und für alle die noch nie Vermieter waren und da etwas unbedarft sind: meine Schwester hatte mal eine Wohnung vermietet - Mieter war 2 Jahre lang vorbildlich und nett... Plötzlich arbeitslos und durchgedreht - hat Tür nicht mehr aufgemacht - ist völlig verwahrlost und hat kein Telefon, Wasser, Strom mehr bekommen...
Ende vom Lied: nach 4 Monaten prozessieren war es endlich soweit und der Typ wurde per Räumungsklage von der Polizei in Unterhosen abgeführt.
Zu holen ist bei der armen Sau nix mehr und die Räumung kostete dann 4000.- Euro  :knockout: Tja - und ein halbes Jahr keine Miete ... toll
Meint jemand, dass falls ich meine Wohnung vermieten würde und ähnliches passiert dann meine Exfrau den Wohnwert zurückerstatten würde ?  :knockout:

- so : bitte um Kommentare - ist sowas dann sooo einfach zu überlegen ?

Wer es nicht versteht darf mich gerne einen Idioten oder ein Axxxxxx oder sonstwas nennen  :rofl2:
Ich habe schon in letzter Zeit gelernt, dass alle anderen viel klüger sind und einem noch einen Tritt
zusätzlich verpassen und noch ein paar nette Worte mit auf´n Weg.

Gruss -

Gerald

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2008 15:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin old man,

Wer es nicht versteht darf mich gerne einen Idioten oder ein Axxxxxx oder sonstwas nennen  :rofl2:
Ich habe schon in letzter Zeit gelernt, dass alle anderen viel klüger sind und einem noch einen Tritt
zusätzlich verpassen und noch ein paar nette Worte mit auf´n Weg.

na, wenn auch andere ausserhalb dieses Forums bereits Ähnliches sagten: Könnte es sein, das was dran ist? Und wenn Du die Ursache des Problem - lieber jammern als etwas tun - schon kennst: Worüber beschwerst Du Dich dann? Bringt Dir diese Aufrechnerei juristisch irgendwas, am Ende mehr Geld? Falls nein: Welchen Sinn hat sie dann? Genauso gut könntest Du beklagen, dass Dieter Bohlen mehr Kohle im Täschchen hat als Du und das fürchterlich ungerecht finden.

Deine Ex hat sich offensichtlich das etwas bessere Ende der Wurst geholt. Dafür wohnt sie nicht in der eigenen Wohnung, sondern zahlt Miete. Wobei von ihrem "fürstlichen" Einkommen nicht eine, sondern drei Personen leben müssen. Und über ihren LG solltest Du Dich nicht ärgern, sondern freuen und den beiden viel Glück wünschen (auch wenn Du der Ex das schicke Auto neidest, das sie dadurch zur Verfügung hat): Eine verfestigte Lebensgemeinschaft ist Dein Königsweg zum Unterhaltswegfall. Wobei Du nicht damit rechnen solltest, dass sie da von sich aus aktiv wird; auch das wirst Du selbst in die hand nehmen müssen.

Wenn Du mit Deiner Ex gleichziehen willst, kannst Du Dir ja schon mal eine solvente Braut mit eigenem Auto zulegen und Deines abschaffen. Solange Du Dir nur selbst leid tust, wird sich bei Dir allerdings nichts bewegen: Vor Gericht werden nur trockene Fakten wie Einkommen, Wohnwert und Selbstbehalt diskutiert; für alles Kreative bist Du selbst zuständig. Nicht wir müssen überlegen, ob und wie man eine Wohnung verkauft oder was ein Umzug kostet; das musst Du schon selbst tun und umsetzen. Oder es eben bleibenlassen - mit allen Konsequenzen.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 16:22




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