Hallo mein Name ist Enzo,
ich bin seit 4 Jahren getrennt und habe 3 Kinder. Die Mama ist reich, aber ihr einziges Hebel, um mich zu unterdrucken, ist Geld. Seit Jahren wohnen alle drei Kinder bei mir jedes zweites Wochenende von Freitag bis Montag früh. Zusätzlich übernachtet der 4 jähriges Kind am Monntag und der 10 Jähriges Kind am Donnerstag, immer. Schulferien sind mit der Mama geteilt. Die zwei Söhne, habe ich gerechnet, wöhnen bei mir 38 % und bei der Mama 62% von der Zeit. Habe ich jrgendwie Anschpruch auf eine Mienderung vom Kindersunterhalt? Bis jetzt musset ich immer 100 % davon bezahlen.
Noch eine frage: bis jetzt hat die Mama sich geweigert die Kinder bei mir als II Wohnsizt anzumelden (Vorausetzung um die Kinderfreibetäge für Erziehung und Ausbildunsbedarf beim Fimnanzamt annerkannt zu bekommen). Weiß jemand, was man dagegend machen kann?
ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe und hoffe, dass meine kurze Geschicht auch jemand anderen helfen kann.
enzo
Hi,
solange die Kinder nicht zu 50 % von dir betreut werden mußt du den vollen KU zahlen. Und selbst dann wäre zu prüfen welchen Anteil jeder Elternteil am Unterhalt zu erbringen hat.
Sollte die KM wirklich ein 2-3 mal so höheres Einkommen als du haben und du nahe dem SB könnte auch so eine Reduzierung in Frage kommen, ist aber eher unwahrscheinlich.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Enzo,
Die zwei Söhne, habe ich gerechnet, wöhnen bei mir 38 % und bei der Mama 62% von der Zeit. Habe ich jrgendwie Anschpruch auf eine Mienderung vom Kindersunterhalt?
Kurze Antwort: Nein, diesen Anspruch gibt es nicht.
Weiß jemand, was man dagegend machen kann?
auch dagegen kann man nichts machen - höchstens selbst zum Einwohnermeldeamt gehen und fragen, ob sie die Kids eintragen (sofern Du mit der Ex verheiratet warst und/oder das Gemeinsame Sorgerecht hast).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Frage dazu...
Wenn unterhaltspflichtiges Vater sein Kinder betreut, hatt er Kosten (dazu) sowie wie ein Kindergarten/Ganzatagschule die die Kinder betreut.
Warum dann die nichts unterhaltspflichtiges Elternteil, bei dem das Kind lebt, mit zur Finanzierung des Sonderbedarfs herangezogen werden kann? Selbstverstaendlich muss der KV immer die voelle Unterhalt zahlen, aber kann er nichts die Kosten des Betreuungs anteilig von die KM bekommen?
mfg
cicero
Moin,
Selbstverstaendlich muss der KV immer die voelle Unterhalt zahlen, aber kann er nichts die Kosten des Betreuungs anteilig von die KM bekommen?
wenn er die KM freundlich fragt und diese sagt "ja klar", kann er die Kosten anteilig bekommen. Nur ein "Anspruch" darauf (und danach war gefragt) besteht eben nicht.
Klingt komisch, ist aber so.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Antworten, hätte aber noch eine Frage.
Der Unterhalt für meine 3 Kinder ist auf meinen Jahreseinkommen 2007 berechnet worden. Wie schon beschrieben, ist die Mutter meiner Kinder sehr reich und deswegen sehe ich keine Notwendigkeit umgestuft zu werden und noch mehr zu bezahlen: Seit 2007 habe ich kleine Gehaltserhoungen beckommen. Um sie ausszugleichen könnte ich ein Rister mit der Bank machen. Weil bei mir ökonomisch aber sehr knapp ist, möchte ich wissen, ob es notwendig wäre oder nicht. Summa summarum: wo kann ich konstenlos, oder mit wenig Aufwand, mein neuen Einkommen (2011), bezüglich der Berechnung vom Kindersunterhalt, prüfen lassen?
Ich bedanke mich in voraus für Ihere Aufmerksamkeit.
Vielen Dank
enzo
Moin enzo,
in anderem Zusammenhang (persönliche Betreuung der Kinder durch Dich) ist diese Frage schon beantwortet worden: Auf Deine Unterhaltspflicht hat die "38-prozentige Betreuung" keinen Einfluss. Gleiches gilt auch für den "Reichtum der Mutter": Die Unterhaltshöhe wird aus dem (aktuellen) Einkommen und nicht aus Vermögen ermittelt. Wenn die Unterhaltsbeträge also 2007 zum letzten Mal berechnet wurden, haben Deine Kinder Anspruch auf eine Überprüfung Deines Einkommens; egal, ob Du selbst hier eine Notwendigkeit siehst oder nicht.
Der "Reichtum der Mutter" würde höchstens dann eine Rolle spielen, wenn seine Erträge (Zinsen) ein Mehrfaches Deines Einkommens ausmachen. Aber hier bist Du beweispflichtig; nicht sie.
Wie hoch Deine Unterhaltsverpflichtung ist, können wir Dir hier ausrechnen, wenn Du die dafür nötigen Zahlen hier einstellst. Ansonsten kann das jeder Anwalt - und jeder Unterhaltsrechner, den Gockel findet.
Grüssles
Martin
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