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Unterhalt KM Titulierung

 
(@luckyluke)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
habe eine Frage. Vielleicht kann mir jemand ein paar Tips geben

Folgende Fakten:
Aus einer kurzen "Beziehung" (Eine Woche) ist ein Kind entstanden. Kind ist heute 1,5 Jahre alt. KM hatte vor der Geburt 2500 netto verdient. Meine Zahlungsfähigkeit liegt zur zeit bei ca. 1300 Euro ( 1000 KM + 300 Kind) an die KM.
Meine Zahlungen musste ich nach Aufforderung der KM titulieren lassen. Mein Anwalt hat der Titulierung zugestimmt. Nun habe ich erfahren, das die KM wieder arbeiten gehen wird. Hierzu habe ich noch einige Fragen:
1. Wie erfahre ich, was die KM jezt verdient?
2. Kann ich diese Betrag dann von meinen Zahlungen abziehen?
3. Hat dies einen Einfluss auf den Titel? Kann ich den Titel reduzieren lassen?
4. Was kann ich als vorbeugende Maßnahmen machen, um nach den 3 Jahren möglichst keinen Unterhalt mehr an die KM zu zahlen?
5. Welche anderen Maßnahmen sollte ich weiter treffen (Tips)?

Vielen Dank für eure Antworten!

LG


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2011 23:51
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Lucky,

Frage 1: Ganz sicher, dass es überhaupt Dein Kind ist? Eine Woche klingt sehr mysteriös. Ein privater DNA-Test könnte hier erstmal Gewissheit schaffen.

Zu den anderen Punkten können die unsere Experten sicherlich noch mehr sagen.

Das beste Argument ist die Wiederherstellung der Selbständigkeit Deiner Ex. Das heißt, dass sie wieder arbeiten kann und Euer Kind gut betreuut ist. Hier kannst Du auch Dich einbringen bzw. mit Kindergarten und Tagesmutter ein tragfähiges Konzept aufbauen.

Weiterhin kann Dir ein weiterer Punkt hilfreich werden, der auf kurz oder lang eh passieren wird- das Zusammenziehn Deiner Ex mit einem neuen Parter. Nach zwei Jahren spricht man hier von der verfestigten Lebensgemeinschaft die einen Ansatz bieten kann(!), den Unterhalt hier zu reduzieren. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2011 00:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
1. Mit juristischen Mitteln, gar nicht.
2. Ohne den Titel zu ändern, auch nicht.
3. Nein. Ja, aber das ist aufwendig und birgt die Gefahr, dass sie den Job dann wieder einstellt.
4. 3. unterlassen.
5. Dich freuen, dass sie "vorzeitig" wieder arbeitet.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2011 00:14