Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich bin geschieden und muss meiner Exfrau ein Aufstockungsunterhalt von 300 € zahlen (sie arbeitet und hat auch immer gearbeitet). Meine neue Freunding und ich bekommen jetzt ein Kind. Ihr und dem Kind gegenüber bin ich ja auch unterhaltspflichtig. Muss ich meiner Ex-Frau jetzt noch Aufstockungsunterhalt zahlen bzw. kann ich diesen kürzen?
Wird das Elterngeld angerechnet?
Wäre super, wenn mir hier jemand auf die Sprünge helfen kann.
Danke Marky
Hallo marky,
Ich bin geschieden und muss meiner Exfrau ein Aufstockungsunterhalt von 300 € zahlen (sie arbeitet und hat auch immer gearbeitet). Meine neue Freunding und ich bekommen jetzt ein Kind. Ihr und dem Kind gegenüber bin ich ja auch unterhaltspflichtig. Muss ich meiner Ex-Frau jetzt noch Aufstockungsunterhalt zahlen bzw. kann ich diesen kürzen?
falls ein Titel (Gerichtsurteil / Vergleich) besteht müsste man wissen, was die Berechnungsgrundlagen sind (ich gehe mal davin aus dass ein Titel besteht). Dann hilft nur eine Abänderungsklage. Was dabei "rauskommt" hängt von den zahlen ab - hauptsächlich was "Ex" und du verdienen. Ohne konkrete Zahlen kann man da leider kaum weiterhelfen.
Gruß
Martin
Hi,
ergänzend noch:
Erziehungsgeld ist lt. diesem BGH Urteil nicht bedarfsmindernd.
Auch unter Berücksichtigung des Gleichrangs aller minderjährigen Kinder ist das von der zweiten Ehefrau des Beklagten bezogene Erziehungsgeld deswegen auch nicht bei der Ermittlung ihres Anspruchs auf Familienunterhalt bedarfsmindernd zu berücksichtigen.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse