Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich schreibe erstmal hier weil ein Anwalt doch ziemlich teuer für mich ist. Zur Erklärung: Ich bin seit 2008 geschieden. Meine Ex und ich haben 2 Kinder. Mein Sohn (16 Jahre) lebt bei mir, und meine Tochter (12 Jahre) lebt bei meiner Exfrau.
Mein Einkommen ca. 1800 Euro bereinigt. Meine Ex ca. 1000 Euro halbtags. Ich zahle Unterhalt für meine Tochter nach Düsseldorfer Tabelle. Sie zahlt nichts! Ich lebe alleine mit meinem Sohn, somit Steuerklasse 2. Sie lebt mit jemandem wieder zusammen der Hartz 4 bezieht, er selber hat keine Kinder oder war jemals verheiratet. Habe ich vielleicht irgendeine Möglichkeit vielleicht doch etwas Unterhalt von ihr zu bekommen? Muss sie nicht Ganztags arbeiten wenn meine Tochter jetzt 12 Jahre ist? Wie verhält sich das mit dem neuen Lebensgefährten meiner Exfrau? Ich danke schon mal für jede Antwort und hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen. Ansonsten muss ich wohl doch zum Anwalt.
Moin,
Der LG deiner Ex lebt als Hartzer und Teil der Bdarfsgemeinschaft zum Teil von dem KU, den du an deine Tochter bezahlst!
Mit der Erwerbsobliegenheit deiner ex hast du recht, da das den Staat zur Zeit aber kein Geld koste, ist denen das ziemlich wurscht.
Hast du schon mal beim JA nachgefragt?
Du könntest da eine Beistandschaft einrichten lassen, dann müssen die sich kümmern.
Da die aber auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr leisten müssen und du ein Mann bist, werden die sich auch nicht grade ein Bein ausreißen.
Versuchen kannst du es, ansonsten musst du doch zum Anwalt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
