Hallo Zusammen,
ich habe versucht zum Schlagwort FSJ Infos bei Euch zu finden und bin nur teilweise fündig geworden.
Vielleicht kann mir jemand ein paar Hinweise geben?
Folgende Fall-Konstellation: Kind Volljährig strebt demnächst ein FSJ an. Wohnt aktuell bei KM wird aber mit Antritt der FSJ-Stelle eigene Wohnung/Unterbringung benötigen.
Welche U.-Ansprüche bestehen?
Nach meiner Ansicht besteht ein U.-Anspruch auf maximal 860,- EUR (Vergleichbar dem Bafög-Satz) abzüglich 219,- EUR Kindergeld, abzüglich weiterer Einkünfte (im FSJ gibt es das "Taschengeld") Habe noch keine exakte Zahl. Annahme irgendwas um 350,- bis 400,- EUR (Anrechenbar davon?) Ergibt aus meiner Sicht einen Anspruch irgendwas zwischen 250,- und 300,- EUR wobei beide Elternteile aufgrund der Volljährigkeit grundsätzlich Unterhalt leisten müssten. Daneben müsste noch aufgezeigt werden, dass FSJ Jahr mit geplanter Ausbildung zusammen passt. Wobei ja mittlerweile auch eine "Orientierungsphase" ausreicht...
Ist dieser Ansatz aus Eurer Sicht richtig oder gibt es hier weitere Dinge zu beachten?
Danke für ein paar aufhellende Infos vorab.
Moin,
ich weiß es gar nicht mehr, der Vater meines Ältesten hat den Unterhalt weiterbezahlt im FSJ.
Rechtlich weiß ich es also nicht.
Ich habe allerdings folgendes gefunden, wonach beide Eltern die Unterkunft finanzieren müssen
https://www.bundes-freiwilligendienst.de/unterhalt-familienrecht.html
und hier bleibt die Unterhaltspflicht vollumfänglich bestehen
Ich finde das FSJ grundsätzlich eine gute und unterstützenswerte Sache und würde (und habe) es meinerseits voll unterstützt.
Mein Sohn hat ein FSJ in der Demenzpflege gemacht und dabei festgestellt, dass ihm die Pflege wirklich liegt.
Im April diesen Jahres hat er seine Ausbildung zum Krankenpfleger abgeschlossen.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Moin,
die Rechtssprechung ist da scheinbar noch nicht einhellig der gleichen Meinung.
OLG Naumburg NJW-RR 2007,1380 besagt zum Beispiel, dass kein Kindesunterhalt geschuldet wird. Es kommt vermutlich darauf an, ob das FSJ zur Berufsvorbereitung genutzt wird.
Rein von der Logik würde ich auch argumentieren, dass kein KU zusteht, denn schließlich sucht sich das Kind dies selber aus. Ob sinnvoll oder nicht, obliegt dem persönlichen Geschmack und sollte hier keine Rolle spielen. Schließlich können Eltern nicht für jede Lebensentscheidung der Kinder die Verantwortung übernehmen, sie sollen ja auch selbständig werden.
Vielleicht wäre ein runder Tisch angesagt und man schaut, was man für das gemeinsames Kind tun kann.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
die Rechtssprechung ist da scheinbar noch nicht einhellig der gleichen Meinung.
Doch, mittlerweile schon. Das von Dir zitierte Urteil ist insofern veraltet, als es noch vor Inkrafttreten des Jugendfreiwilligendienstegesetzes erging. Im Unterschied zum davor geltenden gesetzlichen Regelungen zum Jugendfreiwilligendienst betont das neue Gesetz stärker den Ausbildungscharakter des fsj. Daraufhin hat sich auch die Rechtssprechung geändert.
Hallo,
Normalerweise gibt es bei einem fsj die Möglichkeit die Vergünstigung eines azubitickets der öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen. Also in Berlin ca 30€ gegenüber gut 60€. Damit dürfte der Abzug wegen berufsbedingter Aufwendungen gering sein. Das Kindergeld ist auch anzurechnen und der selbstbehalt der Eltern steigt.
Wieso muss das Kind dafür ausziehen?
Sophie
Hallo Zusammen,
vielen Dank für die Info. Ich habe mitgenommen, FSJ und BFD sind dem Grunde nach gleichgestellt.
Meine Frage zieht allerdings mehr in die Richtung der Höhe etwaiger Ansprüche. D.h. stimmt meine Annahme, dass in einem solchen Fall (Volljähriger mit eigener Wohnung und nicht priviligiert ein Maximalanspruch des aktuellen Bafögsatzes besteht? 860,- EUR)
Abzüglich Kindergeld 219,- EUR und den Einkünften aus dem BFD bzw. FSJ. Liegen vermutlich leicht über 400,- EUR vermindert um 100,- EUR?
Oder könnte ein Familiengericht zur der Auffassung kommen, dass hier mehr Unterhalt geschuldet wird? OK die Frage kann man nur theoretisch beantworten...
achja Auszug weil diese Stelle gut 200 KM entfernt liegt...
Trotzdem Danke für Eure Sicht.
"nicht mein Zoo
nicht meine Affen" gefällt mir! Ist fast so wie wer die Musik bestellt muss sie auch zahlen... verstehen viele nicht...
Hallo,
Warum sollte ein Gericht einem volljährigen mehr zubilligen als einem Studierenden? Oder zieht das Kind nach München und will deswegen aufgrund der Unterkunft mehr Geld?
Sophie
Meine Frage zieht allerdings mehr in die Richtung der Höhe etwaiger Ansprüche. D.h. stimmt meine Annahme, dass in einem solchen Fall (Volljähriger mit eigener Wohnung und nicht priviligiert ein Maximalanspruch des aktuellen Bafögsatzes besteht? 860,- EUR)
Abzüglich Kindergeld 219,- EUR und den Einkünften aus dem BFD bzw. FSJ. Liegen vermutlich leicht über 400,- EUR vermindert.
Ja, die Annahmen sind korrekt. Unterhalt im FSJ wird analog zum Unterhalt während einer Ausbildung gerechnet.
Vielen Dank für die Antworten. Das hilft schon weiter.
Leider sind in meinem Fall - wie ja bei fast allen hier - die Ansprüche deutlich höher als die Realität bzw. die eigentliche rechtliche Grundlage. Man bekommt von der Gegenseite fast keine bis vage Aussagen. Überzogene Forderungen werden allerdings glasklar formuliert. Natürlich gleich mit Androhung rechtlicher Mittel. Bei dem jetzigen Status sehe ich der Sache äusserst entspannt entgegen. Zumal der Anspruch zunächst für beide Elternteile gilt. Also gerne feuerfrei... 😉
Servus Tim2021!
Ich würde hier erst mal Kaspers Vorschlag gerne aufgreifen und Dir ans Herz legen:
Vielleicht wäre ein runder Tisch angesagt und man schaut, was man für das gemeinsames Kind tun kann.
wenn nicht zu Dritt dann zumindest mit Eurem Kind, um über Ihre Pläne und Deinen Beitrag zur Verwirklichung "erwachsen" zu reden
In diesem Gespräch würde ich aber auch deutlich aufzeigen, dass Drohungen mit Anwalt oder dergl. meine Bereitschaft für freiwillige Unterstützung in den negativen Bereich sinken lassen.
Ich hatte damals -in ähnlicher Situation- noch zwei Zettel parat, auf dem einen stand, was ich freiwillig zahlen würde und auf dem anderen, was nach Recherche meinem Sohn zustehen würde.
Was soll ich sagen, das Gespräch war konstruktiv und wurde mit dem Schlußsatz gekrönt: "Du bist ja gar ned so blöd, wie Mama immer sagt".
Die Zettel habe ich nicht gebraucht... 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!