Moin Moin,
habe mal ne Frage zum Unterhalt im eigenen Heim.
Ex begehrt über Anwalt Auskunft mit dem Ziel Unterhaltsverpflichtung berechnen zu lassen.
Wir betreuen beide gemeinsam das Kind, leben aber nach Darstellung Ihrer RA "getrennt".
1. Steht Ihr dann überhaupt KU zu?
2. Sollte Ihr EU zustehen, was ist dann mit der "Miete" in meinem Haus?
3. Wie werden gemeinsame Kosten geteilt (Telefon, Zeitschriften, Versicherungen)?
Kann ja wohl nicht sein, daß sie mietfrei wohnt und auch noch EU kassiert.
Wo kann ich mir das Thema Unterhaltszahlung, also Berechnung usw. erschließen. Schließlich soll sie so wenig wie möglich bekommen. Zudem Vorbereitung auf das Gespräch beim RA am Mi. Gut, wenn man ungefähr weiß wo's langgeht.
erstmal
kleiner LG
Moin kleinerLG,
grundsätzlich kann man das so genannte "Trennungsjahr" auch in der ehemals gemeinsamen Wohnung oder Haus verbringen. Das kann sogar durchaus sinnvoll sein; beispielsweise, wenn die Einkommenssituation keine zwei Wohnungen erlaubt. Und natürlich auch im Interesse der weiterhin gemeinsamen Betreung des oder der Kinder. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein halbwegs vernünftiger Umgang der Beteiligten miteinander.
Daneben gibt es auch ein paar rechtliche Bedingungen; die Rede ist von der "Trennung von Tisch, Bett und Kasse". Das heisst, man setzt eine Vereinbarung auf, wer welche Räume für sich allein nutzt und wie Gemeinschaftsräume wie Küche und Bad genutzt werde. Ausserdem wirtschaftet jeder für sich allein, es gibt keine wechselseitigen "Dienstleistungen" mehr (jeder kauft für sich selbst ein, wäscht und putzt seinen Bereich etc.)
Ein paar Details findest Du beispielsweise auch >>>HIER<<<.
Kindesunterhalt fällt in dieser Konstellation nicht an; Ihr betreut das Kind ja weiterhin gemeinsam. EU fällt - theoretisch an, damit Deine Noch-Ehefrau beispielsweise Lebensmittel für sich einkaufen kann, sofern sie bislang keine eigenen Einkünfte hatte. Die "übliche" Unterhaltsberechnung, wie wenn sie eine eigene Wohnung hätte, greift hier jedoch nicht, wenn Du einen Teil Deiner Unterhaltspflicht durch die Finanzierung der Wohnung erbringst (obwohl man das - strenggenommen - auch teilen müsste, damit die Bedingung des "allein-Wirtschaftens" erfüllt ist). Google mal nach "Trennungsvereinbarung".
Theoretisch ist Deine Noh-Frau nicht verpflichtet, während des Trennungsjahres zu arbeiten; nachdem sie es aber schon während der Ehe getan hat, kann sie auch nicht einfach damit aufhören. Ihre Einkünfte sollten also genügen, um sich bei diesem Trennungsmodell selbst zu unterhalten, zumal sie keine Miete bezahlt. Versiherungen, Telefon, Zeitschriften etc. kann man kündigen oder die Kosten teilen.
Zusammenfassend: Das Trennungsjahr in der Ehewohnung kann eine sehr sinnvoll Sache sein. Vor allem für das/die Kind/er, weil die Trennung nicht so einschneidend ist. Natürlich auch, weil es einiges an Kosten spart. Die Beteiligten sollten allerdings respektvoll miteinander umgehen können; tägliche Streitereien sind ein zu hoher Preis. Zudem neigen manche Damen dazu, unter Verweis auf eine "unzumutbare Härte" einen Antrag auf "Zueisung der Ehewohnung" zu stellen oder den Noch-Ehepartner mit Hilfe des Gewaltschutzparagraphen aus dem Haus zu klagen. Sei da also sehr vorsichtig!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Moin,
danke für die Infos. Haben etwas mehr Durchblick gebracht.
Inzwischen haben wir, im Beisein der RAe, eine vorläufige Vereinbarung getroffen. Finanziell und auch die Betreuung des Kindes ist sind für die nächsten zwei Monate erstmal kein Gesprächsstoff mehr.
Insofern schließe ich das Thema hier, zumal Ex angekündigt hat, bald ausziehen zu wollen. Denke in den nächsten zwei Wochen ist es soweit.
Erstmal
Kleiner LG