Hallo habe mal eine Frage
Hallo habe mal eine Frage
zahle seit 9 Jahren Unterhalt immer auf das Konto der Mutter meines Kindes
nun soll ich das Geld aber auf ein anderes Konto überweißen.
Was weder der Mutter noch dem Kind gehört. Dieses Konto gehört der älteren Tochter meiner Ex Partnerin,
welche selber schon ein Kind hat und dieses nicht von mir ist.
Wollte hiermit mal fragen ob das überhaubt rechtens ist das ich den Unterhalt auf das Konto ihrer Tochter überweisen soll.
Danke Frank :question:
Hallo frankmq
erst einmal herzlich willkommen auf vs.
warum will die mutter das denn jetzt auf ein anderes konto haben? wenn du es dorhin überweist, lass dir schriftlich von der mutter geben, dass du es dahin überwiesen sollst. und gebe jeweils auf der überweisung den namen deines kindes und den monat der überweisung und eben das wort unterhalt an. so kannst du nachweisen, dass es dorthin gegangen ist.
lg
biga
Ich habe mich mit Biga überschnitten! ... und habe es noch beim schreiben gemerkt!
Auch von mir erst einmal ein herzliches Willkommen!
(Premiere!!)
Rechtlich mach es keinen unterschied, auf welchem Konto das Geld eingeht, vorausgesetzt es gibt eine entsprechende Anweisung (schriftlich sollte die bevorzugte Form sein).
Im Gegensatz zu Biga kann ich mir die Gründe lebhaft vorstellen ... verschwiegende Gelder bei z.B. dem Sozialamt, oder aber für Wohngeldanträge, oder aber Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse (sprich Gerichtsvollzieherbesuche) ... die möglichen Gründe sind also vielfähltig.
Im weiteren wüde ich den Tip von Biga folgen und Name sowie Grund auf dem Überweisungsträger vermerken ... und die schriftliche Anweisung Deiner Es, das diese genau auf dieses Konto erfolgen soll.
Ansonsten wäre alles klärchen!
Gruß
Kasper
[Editiert am 23/10/2005 von Kasper]
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hey!
Trotzalledem finde ich es schon etwas merkwürdig u bedenklich...
Schriftlich solltest du dir das schon geben lassen..dennoch besteht, finde ich, immer die Gefahr das die KM behauptet das Geld nicht erhalten zu haben, weil es eben auf ein Konto geht auf das sie selber kein Zugriff haben wird..u dir könnte man evtl. vorhalten das du das hättest wissen müssen u dich schlußendlich zur Nachzahlung auffordern..(kleine Gedenkenspinnerei, aber ist eben einfach etwas merkwürdig) .. solltest dich daher absichern..
Aber vielleicht auch mit der KM das Gespräch suchen um zu klären warum das mitmal so sein soll...
Sollte sie allerdings z.B. Bezieherin von ALG2 Leistungen sein, könnte man sich schon auch vorstellen was dort laufen soll..
Und spätestens dann könnte es irgenwann passieren das die ARGE auf dich Zutritt u dich auffordert KU zu leisten..weil der eigentlich gezahlte KU an der ARGE vorbei geführt wurde..
Persönlich finde ich das Vorhabe eben etwas merkwürdig..
Drum solltest du das mit der KM klären, warum das so laufen soll..
Gruß
Jens
Oh danke für die schnellen antworten
Ja genau das ist ja so die bank hat ihr konto dicht gemacht
Wegen was weiß ich
Sie hat mir nur telefonisch gesagt das ich das geld auf das konnto ihrer tochter überweißen soll und auch gleich die neue konto nummer mitgeteilt da es aber eine pfändung ist von meiner arbeitsstelle geht das doch nicht so einfach ich kann doch nicht die konto nummer ändern werde ich auch nicht machen und ich werde auch verweigern das das geld auf ihrer Tochter ihr konto geht.
Will Morgen Mal zum JA mal sehen was die sagen
Wie immer nicht viel
@jensB2001
auch wen recht merkwürdig & bedenklich ...
Es gibt kein Gesetz, dass vochreibt, dass es für den Unterhalt ein eigenes Konto vorhanden sein muss. Sprich, die schriftliche Anweisung, dass es auf ein bestimmtes gehen soll, sollte auls Nachweis reichen. Schließlich und endlich die rechtliche Auseinandersetzung im Innenverhältnis nicht Sache des Leistenden.
Auch wenn wenn die Agentur für Arbeit den Betrag fordert, so wäre der Nachweis, inkl. schriftlicher Anweisung, vorhanden. Somit wäre eine zu erwartende Zahlungsaufforderung als recht gelassen zu betrachen.
HAUPTSACHE DER NACHWEIS IST VORHANDEN!!!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@frankmq:
habe Deinen Beitrag erst eben gelesen ... schein in diesem Thread mein Los zu sein!!!! 😉
In diesem Fall Finger weg!
Die Bankverbindung ist Sache des Rechtsanwaltes bzw. Gerichtsvollziehers! Du musst an die rechtmäßige Stelle leisten (an Deine Frau, in diesem Fall über Gerichtsvollzieher/JA/Rechtsanwalt) und kannst an dem Verlauf nichts ändern (darfst Du auch gar nicht).
Lass der Sache ihren Gang gehen und gut ist.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ja Mache ich auch gehe Morgen erst mal zum JA
Malsehen was die sagen
Danke für die Antworten
Frank
Freut mich das wir einer Meinung sind @biga!
Schließe mich Deinen Ausführungen an!!
Gruß
Kasper
PS: Manchmal können solche Ausführungen hilfreich zur Lösung sein! 😉
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
nicht schon wieder!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Frank,
solche Spässchen kenn ich leider auch. Die KM wollte, dass ich den Unterhalt auf ein "anderes" Konto überweise. Damals waren auch so Problemchen mit dem Gerichtsvollzieher im Raum und ich hab mit etwas mulmigem Gefühl mitgemacht.
Am Ende behauptete die KM dann, dass sie den Unterhalt nie von mir erhalten hatte und das JA trat ersatzweise dafür ein. Die Sache flog auf, als sich das JA das Geld von mir zurückholen wollte. Ich hatte einen Riesenärger bis ich nachweisen konnte, dass der Unterhalt an die KM bezahlt wurde. Seither zahle ich nur noch an das JA und bin somit auf der sicheren Seite.
Viele Grüsse,
Uli
