Unterhalt im FSJ, K...
 
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Unterhalt im FSJ, Kind volljährig

 
(@the-poooh)
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Hallo ins Forum,

es gab schon ein paar Beiträge zu diesem Thema, denen habe ich folgendes Entnommen:

- Anspruch auf Unterhalt im FSJ grundsätzlich gegeben
- Vom Anspruch wird das im FSJ gezahlte Taschengeld abgezogen

Eckdaten: Kind über 18, eigene Wohnung, Mutter nicht leistungsfähig, Kind zurzeit 13tes Schuljahr - Ziel Abi, erhält BAFÖG, weiß noch nicht was es später studieren soll, möchte das FSJ sozusagen als Sabbatical nutzen

Nun noch meine Fragen dazu:

Gilt wieder der Unterhaltsanspruch von 670 Euro?
Ab wann gibt es kein Bafög mehr? Nach den Abiprüfungen (enden wohl spätestens Mitte Juni)?
Ist der Pflichtige dann z.B. bis zum Beginn des FSJ (wohl meist 01.08. oder 01.09.) mit dem vollen Betrag pflichtig?
Welche Nachweise vom Kind kann man fordern - bzw. ab wann?

Danke!!!

Bitte um Korrektur, wenn etwas nicht stimmt!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2014 13:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es gab schon ein paar Beiträge zu diesem Thema, denen habe ich folgendes Entnommen:

- Anspruch auf Unterhalt im FSJ grundsätzlich gegeben

das stimmt in dieser Grundsätzlichkeit nicht - siehe beispielsweise HIER:

Andere Gerichte haben hinsichtlich des FSJ unterschieden: Wenn das FSJ bei einem Volljährigen nur der Überbrückung einer Wartezeit dient, so hat das volljährige Kind für seinen Unterhalt selbst zu sorgen. Anders ist es, wenn das FSJ der Vorbereitung des Studiums, etwa eines Medizinstudiums dient. Dann ist ggf. ein Restunterhaltsanspruch vorhanden.

Und das sind wirklich Informationen aus erster Hand und kein Hörensagen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 13:34
(@the-poooh)
Zeigt sich öfters Registriert

@Martin

Hallo Martin,

ok, erstmal Danke fürs Zurechtrücken und den interessanten Link!

Wenn nun aber das Kind behaupten würde hernach studieren zu wollen und zwar Sozialpädagogik o.ä.?

Oder wäre es grundsätzlich einfacher das Kind darauf hinzuweisen, dass ein sofortiger Studien- Ausbildungsbeginn sinnvoller wäre - und man demzufolge auch nicht einverstanden mit dem FSJ ist?

Prinzipiell bestünde aber mit Beginn einer Ausbildung/ Studium wieder Unterhaltsanspruch? (Wäre auch die Erstausbildung)

Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2014 13:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin TP,

welchen Zusammenhang trägt das "Kind" denn vor zwischen dem FSJ und seinem Studium? Das volljährige Kind könnte - zu Deiner Entlastung - bis zum Beginn seines Studiums auch einen Job annehmen; beispielsweise Burger braten, Böden wischen, Zement rühren, whatever. Volljährig sein bedeutet vor allem, für sich selbst verantwortlich sein. Von dieser (auch wirtschaftlichen) Eigenverantwortung gibt es wenige Ausnahmen - Studium und Ausbildung zum Beispiel. "Zeit überbrücken" ist keine. Erst der Beginn des Studiums löst ein Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs aus.

Oder wäre es grundsätzlich einfacher das Kind darauf hinzuweisen, dass ein sofortiger Studien- Ausbildungsbeginn sinnvoller wäre - und man demzufolge auch nicht einverstanden mit dem FSJ ist?

das wäre nicht klug; ein volljähriges Kind hast Du auf nichts mehr hinzuweisen oder mit seinen Handlungen einverstanden zu sein. Du kannst aber freundlich mitteilen, dass erst ab Studienbeginn wieder Geld fliesst. Das soll Dich nicht hindern, ein engagiertes und freundliches "Kind", das bitte und danke sagen kann, während des FSJ nicht trotzdem finanziell zu unterstützen - aber dann, weil Du das so möchtest und nicht, weil irgendwer behauptet, Du müsstest das.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2014 14:05
(@the-poooh)
Zeigt sich öfters Registriert

OK,

dann würde es grundsätzlich so weiterlaufen wie bisher schon.
Es wird nämlich ein einvernehmlich besprochener Betrag gezahlt. Auch um die guten Noten zu unterstützen/ zu honorieren!

Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2014 15:37