Hallo zusammen,
meine zwei Kinder leben derzeit beide bei ihre Mutter. Ich zahle natürlich auch brav meinen Unterhalt. Ab nächsten Monat wird mein großes Kind (14 Jahre) bei mir leben. Die Mutter ist seit 1 1/2 Jahren in Elternzeit, der auch noch 1 1/2 andauert. Da sie kein Einkommen hat und auch nicht verheiratet ist, ist mir zwischenzeitlich auch klar, dass ich zwar für mein erstes Kind Unterhalt zahlen muss und die Mutter für das Kind, dass dann bei mir lebt erstmal nichts. Aber nun meine Frage, wie verhält sich das wenn sie Vermögen hat, und/oder Hausbesitzer ist. Wird das irgendwie für Unterhaltszahlungen angerechnet. Vielen Dank für Hilfe und Erleuchtung 🙂
Moin Papaschlumpf,
Aber nun meine Frage, wie verhält sich das wenn sie Vermögen hat, und/oder Hausbesitzer ist. Wird das irgendwie für Unterhaltszahlungen angerechnet.
Der Einsatz von Vermögen ist eher theoretischer Natur.
Hausbesitz wird in Form eines Wohnvorteils bei der Einkommensermittlung berücksichtigt.
KM betreut aktuell ein Kind unter drei und hat demzufolge keinerlei Erwerbsobliegenheit.
Gruß
United
Die Mutter ist seit 1 1/2 Jahren in Elternzeit, der auch noch 1 1/2 andauert.
Dann hat sie einen Unterhaltsanspruch (Betreuungsunterhalt!) gegen den Vater des Kindes, der als Einkommen zu zählen wäre. Zusammen mit einem Wohnvorteil aus der Immobilie und eventuellen Kapitalerträgen könnte da der Selbstbehalt gerissen werden.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass zwar nicht gegenüber dem Vater des jüngeren Kindes aber sehr wohl gegenüber dem älteren Kind eine Erwerbsobliegenheit besteht - die Frage ist jedoch, ob Du gleich zu Beginn des Umzugs damit auf den Putz hauen möchtest? Ich würde das Thema Unterhalt ruhen lassen, bis der Verbleib des Kindes bei Dir gefestigt ist.
Gruss von der Insel