Hallo Zusammen,
ich habe in den letzten Tagen einiges hier im Forum gefunden, aber leider nicht alle Antworten auf für mich wichtige Kernfragen.
Ich bin 41 Jahre und seit erst 1 Jahr verheiratet (März 2005). Leider sieht es auch bei uns danach aus, daß meine Frau ausziehen wird. Meine Frau ist seit Jahren nicht berufstätig, demnach also kein eigenes Einkommen, auch keine Leistungsbezieherin, da ich für ALG II zu viel verdiene. Wir haben eine Tochter von 1 1/2 Jahren. Kindergeld beziehe ich zur Zeit auf mein Konto (154 €)
Wir bewohnen ein Haus, das bereits vor der Ehe mein war. Ich bin alleiniger Eigentümer des Hauses. Schätzwert 1992 142.000 DM. Baujahr 1951. Nach umfangreichem Umbau und Modernisierungsmaßnahmen in den letzten Jahren schätze ich den Wert auf ca. 120.000 €
Mein Bruttogehalt liegt bei 3.330 €, entspricht in der Klasse 3 ca. 2.177 € netto.
Wegen meinen unten aufgeführten Fragen hier grob meine monatlichen Belastungen:
Darlehensrate Haus: 434 €
Nebenkosten Haus: 440 €
Fahrtkosten zur Arbeit: 200 €
Ich wäre dankbar, wenn ich auf die folgenden Fragen eine Antwort erhalten würde, da ich mir sie selber bislang nicht beantworten konnte:
Wie würde grob eine Berechnung des Unterhaltes für mein Kind und meine Frau aussehen ?
Nach meiner Recherche ergibt sich gem. der KU-Tabelle und meinem aktuellen Netto ein Betrag für meine Tochter von 247 €. Richtig ? Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes komme ich allerdings nicht weiter.
Wie ändert sich der Betrag für meine Frau während der Phase des Getrennt Lebens und später nach der Scheidung ?
Wie wirkt sich die spätere Änderung der Lohnsteuerklasse (von 3 in 1) auf die Unterhaltszahlung aus ? Ich habe es mir mal durchgerechnet. Bei dem dann weniger Nettolohn reicht dieser gerade um meine Darlehensrate und die mtl. Belastungen zu tilgen. Wie sollte dann eine zusätzliche Unterhaltszahlung möglich sein ? Thema Selbstbehalt ?
Stimmt es, daß das Arbeitsamt sich zunächst auf die Berechnung der Unterhaltszahlung verlässt und diese nachgewiesen haben will und erst dann nach Prüfung entscheidet, ob meiner Frau noch was zusteht. Würde ich nichts oder nicht alles zahlen, so das AA; würden die sich das was sie zahlen müßten bei mir holen ?
Habe gelesen, daß bei kurzer Ehezeit evt. kein Anspruch auf Unterhalt besteht. Ich werde mich nie drücken, mich interessiert die Frage daher nur am Rande ?
Sind Darlehen, die meine Frau mit in die Ehe gebracht hat und auf Ihren Namen gelautet haben, die ich im Laufe der Ehe aber zurückgeführt und auf einen Schlag getilgt habe, irgendwie zu berücksichtigen/anzurechnen ?
Wie würden Sozialleistungen aussehen für meine Frau ? Welche Unterstützungen stehen Ihr zu ?
Mir liegt sehr viel daran, wenn es zur endgültigen Trennung käme, daß sie und unsere Tochter bestmöglich abgesichert wären.
Ich danke für die Antwort, denn ich bin im Moment mehr als ratlos....
Viele Grüße
Peter
Hallo,
Mir liegt sehr viel daran, wenn es zur endgültigen Trennung käme, daß sie und unsere Tochter bestmöglich abgesichert wären.
Lasse Sie in Deinem Haus wohnen und suche Dir eine 1 Zimmer Wohnung. Dann kannst du Ihr noch Dein sämtliches Geld geben.
Also ich weiss nicht...für mich sieht das so aus...als hätte Sie Dich voll abgezockt.
Du heiratest Sie ... Ihr habt ein Kind...Sie arbeitet seit Jahren nicht... Du hast Ihre Schulden bezahlt...
Suche Dir ein verdammt guten RA und versuche die Kurzeitehe durchzubekommen. Dann wirst du noch 2-3 Jahre an Betreuungsunterhalt zahlen müssen....gut ist.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin,
das eigentliche Problem wird wohl immer sein, da sie ein Kind betreut, sind alle anderen Verfügungen gegen das Kindswohl!
Warum ist die Ehe gescheitert? Kann vielleicht von Täuschung ausgegangen werden? Ich weiss es nicht, gibt es den Tatbestand der Arglistigen Täuschung im Familienrecht überhaupt? Und wenn ja, welche Bedeutung hat er, wenn Kinder betreut werden müssen.
Grob betrachtet sieht das wirklich nach einer Abzocke aus ... aber ein paar Details wären hilfreich.
Solltest Du Deine Geschichte schreiben wollen, so wähle das entsprechende Forum.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
hi,
soweit ich weiß fälllt das Thema"Kurzzeitehe" flach, sobald Kinder zu betreuen sind. Dann gibts das ned mehr.
Gruß, Romy
Vielleicht noch der vollständigkeitshalber:
ICH habe mir einen Fehltritt geleistet, weshalb die Ehe nun wackelt und meine Frau auszieht.
Wollte eigentlich sachliche Antworten und keine Verurteilung oder Schuldzuweisung an sie, da von ihr auch keine (schlechte) Rede war.
Wenn jemand also die Fragen "rechnerisch" beantworten kann, dann herzlich gerne - Danke !
Hallo,
KU fürs Kind:
dein Einkommen
- 5% berufsbedingte Aufwendungen
- 1/7 erwerbstätigen Bonus
= Betrag für DT fürs Kind
für TU
dein Einkommen
- 5% berufsbedingte Aufwendungen
- 1/ erwerbstätigen Bonus
- KU
= Zwischensumme
3/7 der Zwischensumme für Deine Ex
Wenn 820/890€ unterschritten wird (Selbstbehalt) erfolgt eine Mangelfallrechnung.
Achtung: zeitliche Begrenzung einfügen, da andere LstKl. ab Januar und ab dann muss/sollte eine neue Berechnung erfolgen.
Ich denke, dass du bis auf Deinem SB + 5%berufsbedingte Aufwendungen alles abführen wirst...und sicherlich ja auch willst 🙂
Achja, suche Dir einen guten Anwalt zwecks des Hauses...
Mfg
papi74
PS. Auch wenn du Dich noch schuldig fühlst...wenn du nicht aufpasst, so wirst du die nächsten 17 Jahre am Minimum leben...das solltest du Dir klar machen.
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
zunächst danke für Angaben...
Was heißt die Abkürzung "DT" fürs Kind ?
Dann fehlt bei der Angabe für TU die Zahl bei "1/? ..."
Noch eine Frage: Wie soll denn, auch wenn die Frage naiv klingt, bei einem Netto von derzeit 2.214 € und monatlichen Belastungen von rund 2.000 € (incl. Darlehen und Nebenkosten Haus) die Zahlung für KU und TU möglich sein ?
Daneben warum sollte ich Angst um das Haus haben ?
Moin,
Was heißt die Abkürzung "DT" fürs Kind ?
Dann fehlt bei der Angabe für TU die Zahl bei "1/? ..."
Es fehlt die "7".
Noch eine Frage: Wie soll denn, auch wenn die Frage naiv klingt, bei einem Netto von derzeit 2.214 € und monatlichen Belastungen von rund 2.000 € (incl. Darlehen und Nebenkosten Haus) die Zahlung für KU und TU möglich sein ?
Alle unterhaltsrechtlichen Leitlinien besagen, dass Schuldendienst nicht zu Lasten der Unterhaltsgläubiger gehen kann. Tilgungen sind entsprechend zu reduzieren oder ganz auszusetzen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
...das würde als in letzter Konsequenz bedeuten, daß ich das Haus verkaufen müsste, damit ich das Darlehen zurückzahlen kann ??!?!?!?
Selbst danach, rechnet man eine Mietwohnung ein, würde das Geld nicht reichen um den errechneten KU (247 €) sowie den Ehegattenunterhalt (ca. 552 €) zu zahlen...
Unter die Brücke ziehen mit einem Schlafsack ? Odef aufhängen ?
...das würde als in letzter Konsequenz bedeuten, daß ich das Haus verkaufen müsste, damit ich das Darlehen zurückzahlen kann ??!?!?!?
da wärst du leider nicht der erste ...
Mir liegt sehr viel daran, wenn es zur endgültigen Trennung käme, daß sie und unsere Tochter bestmöglich abgesichert wären.
wenn dem so ist, wirst du dich darauf einstellen müssen, mit 820,-/890,- zurechtzukommen,
es sei denn, du versuchst vom EU wg. kurzeitehe los zu kommen,
wird wg. BU-pflicht wohl aber erst frühestens möglich sein, wenn deine tochter 3 jahre alt ist ...
bei deinem vorgenannten wunsch scheidet die letzte idee ja wohl aus:
Unter die Brücke ziehen mit einem Schlafsack ? Odef aufhängen ?
hast du in deinem rechenmodell:
dein Einkommen
- 5% berufsbedingte Aufwendungen
- 1/7 erwerbstätigen Bonus
- KU
= Zwischensumme3/7 der Zwischensumme für Deine Ex
nicht ein siebtel zuviel an- bzw. abgesetzt?
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
nicht ein siebtel zuviel an- bzw. abgesetzt?
Das ist der erwerbstätigen Bonus und der kann in Abzug gebracht werden.
Es kann sein, dass bei einer Mangelfallberechnung dieser rausfliegt.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Das ist der erwerbstätigen Bonus und der kann in Abzug gebracht werden.
soweit klar, nur ist er denn nicht doppelt berücksichtigt ?
dein Einkommen
- 5% berufsbedingte Aufwendungen
- 1/7 erwerbstätigen Bonus
- KU
= Zwischensumme3/7 der Zwischensumme für Deine Ex
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
He bei mir ist es ähnlich, habe auch ein eigenes Haus schon vor der Ehe gehabt. Bin jetzt gerade geschieden worden weil meine EX Abtrennung des Unterhaltes beantragt hat...
Also Im Ehegattenunterhalt muß eigentlich die Tilgung für das Haus berücksichtigt werde. In einer Berechnung des Gerichtes wird dieses auch bei mir getan. Nach der Scheidung sieht es anders aus. Meine Anwältin sagt wir stellen uns auf den Standpunkt, das die Belastung für das Haus eheprägend sind. Allerdings ihr steht auch die hälfte des Zugewinn am Haus zu. Bei mir war der zum Glück 0€.
Kümmere dich wirklich um einen guten RA sonst kannst du ganz schön Pech haben...