Unterhalt + Hartz I...
 
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Unterhalt + Hartz IV Nachforderung vom Arbeitsamt

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DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2009 13:37
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kosmos,

<Kannst du die Unterhaltsberechnung von der Arge einstellen (möchte sehen, wie deine jetzige Frau miteinberechnet wurde)?
Benötigst du die komplette Berechnung ( 5 Seiten ) oder ist nur ein bestimmter Teil wichtig?

Gruß
Dirk e:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2009 11:23
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Dirk!

Nur bestimmte Auszüge!
Einkommen, dann Beträge der Unterhaltsberechtigten und Berechnung des Ehegattenunterhaltes.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2009 14:12
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

So,
hier die Berechnung, Kommentare von mir sind Fett:
Das ist der Monat April als Beispiel n

Steuerbrutto 33638,27
Sozialversicherungsbrutto 33638,27
LST Klasse 3 da seit 17.03.07 verh.
Kinderfreibeträge 1
Lohnsteuer -2644,00 Lt meiner Lohnabrechnung vom Jahresende 5933,00
Kirchensteuer              -102,88
(Splittingvorteil 3672,00 )
Rentenversicherung  -3347,01
Arbeitslosenversicherung        - 706,40
Krankenversicherung AN Anteil -2590,15
Pflegeversicherung        - 285,93
---------------------------------------------
Nettolohn                26073,90 / 12 =  2172,83
Berechnetes Einkommen              2172,83

abzüglich pauschale berufsbedingte Aufwendungen  2064,19
(108,64)
Splittingvorteil                306,00
Einkommen prägend      1866,83
abzüglich pauschaler  berufsbedingter Aufwendungen  1773,49
(93,34)
Belastungen  Kredite      406,00
    davon prägend              406,00
verbleibendes Einkommen  1658,19
davon prägend            1367,49
Splittingvorteil erhöht selbstbehalt gegenüber vorrangigem geschiedenen Ehegatten 306,00
Selbstbehalt erhöht um 110,00
wegen dritter Verteilungsrechnung auf Selbstbehalt bei Kindsunterhalt mit  890,00

Kinder:
Sohn 8 Jahre
Hälftiges Kindergeld    77,00
Tochter 2 jahre
Mehrbedarf  20,00
Pflichtiger erhält das KI Geld 154,00

Erster Ehegatte
Einkommen                    0,00
Geschieden

Zweiter Ehegatte
Nachrangig unterhaltsberechtigt
Lebt beim Pflichtigen

Unterhaltsberechnung
Aus Einkommen Pflichtiger        1658,00
Gruppe 3  1500-1700 BKB 1000
Abschlag
Gruppe 2 1300-1500 BKB 950
wegen Abweichung vom Regelfall de DDT
Kindesunterhalt
Sohn    265
Tochter 239
Gesamt 504
Vorabzug prägend KU  1367 - 504    863,00

Unterhalt EX
Aus prägendem Einkommen Pflichtiger
Erwerbstätigenbonus 863*10                    86,00
bedarfsbestimmtes Einkommen    777
Voller bedarf 777+1/2          =  389,00

Jetzige Frau
Zwischenschritte spare ich mir
wegen Mangels vermindert auf  0

Unterhalt EX
aus prägendem Einkommen Pflichtiger
Erwerbstätigenbonus 10%  137,00
bedarfsbestimmtes Einkommen 1230,0
voller Bedarf
1230 * 1/2 =      615,00
                              602,00
der Höchstbedarf im Mangelfall ist überschritten und daher maßgebend

Jetzige Frau
Zwischenschritte spare ich mir
Mindestbedarf 560,00
bleibt                  -8,0
Der Selbstbehalt von 1000,00 gegenüber dem Nachrangigen Ehegatten ist nicht gewahrt. Auch der SB von 1306,00 gegenüber dem Vorranigen Ehegatten kann nicht gewahrt werden.

Mangelfall
Einsatzbeträge
Sohn 334,00
Tochter 276,+20 = 296,00

Ex 770,00

Erste Verteilungsrechnung
Verteilungsfähig
Einkommen 1658,00
Selbstbehalt 1306,00
=   352,00

Kürzung auf 352/1400 25,1%
Sohn 84,00
Tochter 74,00
EX 193,00
Dem Pflichtigen bleiben 1307,00
Selbstbehalt 1000,00
Verteilungsfähig 307,00

Einsatzbeträge
Der Ausfallbetrag ist Einsatzbetrag für die 2. Quotierung
Sohn 250,00
Tochter 222,00
Jetzige Frau 560,00
Neue Summe der Einsatzbeträge 1032,00

Zweite Verteilungsrechnung
Verteilungsfähig 307,00
Kürzung auf 307, / 1032 29,7 %
Jetzige Frau 166,00
Sohn 84+74 158,00
Tochter 74+ 66 140,00
Dem Pflichtigen bleiben 1001,00
Selbstbehalt   890,00
Noch verteilungsfähig   111,00

Einsatzbeträge
Der Ausfallbetrag ist Einsatzbetrag für die 3. Quotierung
Sohn 334-84-74 176,00
Tochter 296- 74 - 66 156,00

Neue Summe der Einsatzbeträge 332,00

3. Verteilungsrechnung
Verteilungsfähig 111,00
Kürzung auf  111, / 332 33,43 %
Sohn 84+74+59 217,00
Tochter 74+ 66+ 52 192,00
Dem Pflichtigen bleiben   890,00

Kindergeldverrechnung
Sohn
Kindergeldausgleich word vermindert, weil 135% des Regelbetrags unterschritten
77-(334-217) -40,00

Verteilungsergebniss
Ich 1044,00
Davon KIGELD 154,00
Kredite 406,00

EX 270,00
Davon KG 77,00
Ehefrau 166,00
Kind(er 486,00
Davon KG 77,00
Gesamt 1966,00
Monatliche Zahlungspflichten von mir für April 207
Sohn 217,00
EX 193,00
Summe 410,00
Hiervon
bereits bezahlt 257,00

Nachforderung 153,00

Viele Grüße
Dirk e:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2009 20:15
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Dirk!

Habe jetzt mal dein Einkommen auf III/I mit 1,5 Kindern berechnet und komme auf ein niedrigeres monatliches Einkommen (ca. 150 Euro). Kann dadurch entstanden sein, da ich keine % für Krankenkasse und Freibeträge weiss.

In der Rechnung der Arge sind auch einige Fehler drin (aber  zu deinen Gunsten), grundsätzlich würde ich hier den geforderten Betrag bezahlen und froh sein, wie gerechnet wurde.

Sohn      217,00
EX      193,00

Sie haben:
a, deiner Tochter einen Mehrbedarf von 20 Euro angerechnet
b, haben sie deine jetztige Frau miteinberechnet
c, haben sie dir 406 Euro Kredit anerkannt
d, haben sie bei deiner Ex den Splittingvorteil aus Lohnsteuerklasse III unberücksichtigt gelassen

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2009 23:29
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen!
zunächst vielen Dank für deine Bemühungen....

<In der Rechnung der Arge sind auch einige Fehler drin (aber  zu deinen Gunsten). >
Na gibts denn sowas  😉 , ich kann glaub ich was dazu sagen...

<a, deiner Tochter einen Mehrbedarf von 20 Euro angerechnet
Dies wurde aufgrund ihrer 100% Behinderung gemacht
<c, haben sie dir 406 Euro Kredit anerkannt
Begründung war, das ich nicht selbst Bedürftig werden dürfe...

Ich denke auch das ich den Betrag annehmen sollte , zumal er im vergleich zur 1. Rechnung gesamt fast 400.- Euro weniger ist.

Meine jetzige Frau meint ja, wir sollten die Berechnung nochmals von einem Anwalt prüfen lassen, aber ich glaube das ist gestern ja schon geschehen  :redhead: , und das Ergebniss wäre nicht besser,,,

Viele Grüße und nochmals Danke

Grüße
Dirk e:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2009 12:16
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In der Rechnung der Arge sind auch einige Fehler drin (aber  zu deinen Gunsten), grundsätzlich würde ich hier den geforderten Betrag bezahlen und froh sein, wie gerechnet wurde

Ich nicht. Das ist ein völliger Wust von Zahlen, den die doch selbst nicht mehr verstehen. Das war doch ein Motiv der Unterhaltsreform, diese Mangelfall-Verteilungsrechnungen loszuwerden, weil die Leute, dich damit befasst waren, es nicht mehr verstanden haben.

Ich will's auch nicht mehr verstehen, rechne aber einfach mal KU-Vorrang (der ja auch 2007 von den Gerichten fakstisch schon benutzt wurde)

Mit Kirchsensteuer und 13,6% Krankenversicherung wurden in 2007 aus 33638€ Brutto nach meiner Rechnung (bzw. nach diesem Rechner hier:  http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm ):

In Steuerklasse III: 2012,25€
In Steuerkalsse I: 1716,36€

KU Stufe 2 gehe ich mit denen mit (hier haben sie 4 Berechtige gezählt), also (mit den 20€ Mehrbedarf) 265+239 = 504€

5%-Pauschale nehm ich mal nur vom Steuer-I Gehalt, also 86€

Für die EU-Berechnung müssen die 1716€ also bereinigt werden um KU-Tabellenbetrag (504€), 5%-Pauschale (86€) und den prägenden Kredit (406€), also 1716-504-86-406 = 720€

Das ist soooo deutlich unter jedem Selbstbehalt (ich glaube Mitte 2007 wurde er erhöht von 890 auf 1000?), dass sich jede Diskussion erspart. Zwar würde eine Mangelfall-Verteilungsrechnung tatsächlich Deinen Kindern etwas nehmen, um es der Ex zu geben (und wahrscheinlich haben sie genau aus dem Grund Deiner Tochter das als Mehrbedarf zurückgegeben...), aber wenn Deiner Tochter nurnoch 192€ zustehen statt der 239€ kann ja nicht plötzlich aus 196€ KU-Zahlbetrag für den Sohn ein Exen-Scheck von 410€ werden und gleichzeitzig Dein Selbstbehalt wieder gewahrt.

Meine Diagnose also: sie verstehen das selber nicht.


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2009 12:22
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Pappasorglos!

ch will's auch nicht mehr verstehen, rechne aber einfach mal KU-Vorrang (der ja auch 2007 von den Gerichten fakstisch schon benutzt wurde)

KU - Vorrang wurde erst zum 01.01.08 durch den § 1609 BGB beschlossen.

Zwar würde eine Mangelfall-Verteilungsrechnung tatsächlich Deinen Kindern etwas nehmen, um es der Ex zu geben (und wahrscheinlich haben sie genau aus dem Grund Deiner Tochter das als Mehrbedarf zurückgegeben...),

Der Mangelfall bei den Kindern kam in der Berechnung nur zu Stande, weil die aktuelle Frau miteinberechnet wurde (166 Euro).

Meine jetzige Frau meint ja, wir sollten die Berechnung nochmals von einem Anwalt prüfen lassen, aber ich glaube das ist gestern ja schon geschehen  mad3 , und das Ergebniss wäre nicht besser,,,

Ich bin Laie. Es wäre zwar möglich über jeden Euro zu streiten, aber bei Gericht und auf hoher See ......!
Der Betrag ist akzeptabel und nicht zu deinen Ungunsten berechnet.

Sollte nochmals eine Forderung der Arge kommen, wäre bei deiner Ex ein fiktives Einkommen anzusetzen (Erwerbsobliegenheit) und deine Frau ist jetzt auch in der Rechnung drin.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2009 13:58
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Betrag ist akzeptabel und nicht zu deinen Ungunsten berechnet.

Nein, er ist inakzeptabel.

Hier wird impliziert, dass die Neu-Familie von 2012+154-406-410-86 =  1264€ leben soll. Ihr ALG-2 Anpruch (bei angenommenmer 600€ Warmmiete) betrüge 1442€.

Es ist auch grob fehlerhaft und stümperhaft berechnet.

Das Verfassungsgerciht war sehr eindeutig, dass die Ehefrau die Option hat, den Splittingvorteil von ca 300€ zu nehmen statt irgendeinem Quotierungs-Blödsinn. Ausserdem das Kindergeld von 154€, kann ja wohl keinen EInfluss haben, an wen das Kindergeld faktisch/technisch gezahlt wird?

Bleiben also 2012-406-86-300 = 1220€, davon 1000€ Selbstbehalt Spingo. Für die 220€ über Selbstbehalt können diese geistigen Tiefflieger ja gerne ihre Software benutzen um sie zwischen 2 Kindern und der Ex zu verteilen, nur das es dadurch nicht mehr werden kann, lässt sich selbst Leuten auf dieser Bildungsstufe erklären.

Spingo, Du kannst gerne meine letzten beiden Beiträge, korrigiert um diplomatisch korrekte Titiulierungen für Menschen begrenzter intellektueller Kapazität, einem Schreiben an die Arge beifügen, Name+Anschrift+Titiel schick ich Dir auf Anfrage per PN.


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2009 14:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die ARGE kann rechnen wie sie will - es ist rechtlich nicht verpflichtend. Selbst eine Übergangsanzeige ist bei Eingehen der selben auf Freiwilligkeit des Annehmenden angewiesen. Alles andere muss die ARGE resp. die Ex gerichtlich feststellen lassen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2009 15:08




(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
danke für eure Beiträge!
Also müsste in diesem Fall die ARGE dies gerichtlich feststellen lassen.
Im Anschreiben der Arge steht als letzter Satz in Bezug auf meinen Kredit:
Kredit wurde im Interesse einer außergerichtlichen Einigung anerkannt.
Laufe ich da nicht Gefahr, das eine Neuberechnung diesen nicht anerkennt?
@pappasorglos
<Spingo, Du kannst gerne meine letzten beiden Beiträge, korrigiert um diplomatisch korrekte Titiulierungen für Menschen begrenzter <intellektueller Kapazität, einem Schreiben an die Arge beifügen, Name+Anschrift+Titiel schick ich Dir auf Anfrage per PN
Das Angebot würde ich gerne annehmen, mail *gelöscht*.

Viele Grüße
Dirk e:)


Anm.: Bitte Forenregeln beachten (Nr. 2). Kontaktaufnahme ist via PN jederzeit möglich.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2009 15:24
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Hier wird impliziert, dass die Neu-Familie von 2012+154-406-410-86 =  1264€ leben soll. Ihr ALG-2 Anpruch (bei angenommenmer 600€ Warmmiete) betrüge 1442€.

Beim ALG Anspruch werden dir sie sicher aber nicht den Kredit von 406 Euro anerkennen und als ALG II aufstocken.

Das Verfassungsgerciht war sehr eindeutig, dass die Ehefrau die Option hat, den Splittingvorteil von ca 300€ zu nehmen statt irgendeinem Quotierungs-Blödsinn. Ausserdem das Kindergeld von 154€, kann ja wohl keinen EInfluss haben, an wen das Kindergeld faktisch/technisch gezahlt wird?

Reden wir hier vom 2003er Urteil?

Hier wurde nur ausgeurteilt, dass der Splittingvorteil nicht der Ex zusteht.

Wenn der Schuldner alleiniger Verdiener ist, kann die neue Ehefrau (ohne Einkommen) nicht einmal den Splittingvorteil für sich beanspruchen, wenn es um KU geht.
BUNDESGERICHTSHOF
Az.: XII ZR 72/06
Urteil vom 17.09.2008
Der aus einer neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen resultierende Splittingvorteil ist sowohl bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger Kinder gemäß § 1610 Abs. 1 BGB als auch bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unter-haltspflichtigen im Sinne von § 1603 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen, soweit er auf seinem alleinigen Einkommen beruht.

Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folge nichts anderes, weil diese sich nur auf das Verhältnis von erster und zweiter Ehe beziehe. Würde dagegen der Splittingvorteil ausschließlich für den neuen Ehegatten reserviert, so wirke sich dies auch zulasten der Kinder aus der neuen Ehe aus und liefe auf einen sachwidrigen Gegensatz von Ehe einerseits und Familie (Kinder) andererseits hinaus. Über die Verteilung des verfügbaren Einkommens entscheidet somit nicht dessen Zweckbestimmung im Einzelfall, sondern die in § 1609 BGB gesetzlich angeordnete und vorwiegend am Grad der Bedürftigkeit orientierte Rangfolge.

Für die EU-Berechnung müssen die 1716€ also bereinigt werden um KU-Tabellenbetrag (504€), 5%-Pauschale (86€) und den prägenden Kredit (406€), also 1716-504-86-406 = 720€

Nur leider ist es ein Mangelfall und die Ex bis 31.12.2007 gleichberechnet. Einsatzbeträge hier: 331 + 273 + 770 = 1394  Euro

1716 - 5% = 1630 - 406 = 1224 - 1000 SB = 224 Euro
770 x 224 : 1394 = 124 Euro aufgerundet für Ex
jetzt verbleiben hier: 100 + 100 Euro auf den SB von 900 Euro + Splittingvorteil (ca. 300 Euro) = 500 Euro für den KU

Verbliebe sicher ein KU von 245 Euro für den 10 jährigen.

124 + 245 = 369 Euro

410 Euro hat die Arge Gesamtunterhalt errechnet.

Im Anschreiben der Arge steht als letzter Satz in Bezug auf meinen Kredit:
Kredit wurde im Interesse einer außergerichtlichen Einigung anerkannt.
Laufe ich da nicht Gefahr, das eine Neuberechnung diesen nicht anerkennt?

Ja. Es ist möglich, dass dir nicht der volle Betrag anerkannt wird.
Das niedriegere Ergebnis bei mir kommt zu Stande, weil die Arge ein höheres Einkommen nach Steuerklasse III ansetzt. Wie sie dieses errechnet haben, entzieht sich meiner Kenntnis da ich nicht deine Unterlagen zur Verfügung habe.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2009 19:09
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Morgen,
ich möchte mich nochmals für eure Bemühungen bedanken,
ich bin mir jetzt zwar noch nicht schlüssig was genau ich tun soll, werde aber wohl darum bitten die Berechnung zu überprüfen.
Viele Grüße an alle!

Gruß
Dirk e:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2009 10:30
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das niedriegere Ergebnis bei mir kommt zu Stande, weil die Arge ein höheres Einkommen nach Steuerklasse III ansetzt. Wie sie dieses errechnet haben, entzieht sich meiner Kenntnis da ich nicht deine Unterlagen zur Verfügung habe.

Die Differenz steckt schon in der Summierung, die Spingo abgetippt hat, und zwar genau 2112€ = 176€ im Monat. Also eine runde Zahl, vielleicht klingelt da ja irgendwas (Wohngeld?)


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2009 10:33
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Die Differenz steckt schon in der Summierung, die Spingo abgetippt hat, und zwar genau 2112€ = 176€ im Monat. Also eine runde Zahl, vielleicht klingelt da ja irgendwas (Wohngeld?)

Nein,ich muss mich entschuldigen, der Fehler liegt bei mir. Beim Kopieren des Word Dukuments ist die oberste Zeile nicht "mitgegangen"

Bruttolohn 35750,27

Entschuldigugn, mein Fehler!

Gruß
Dirk e:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2009 11:26
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Morgen!

Gesamtbrutto: Bruttolohn 35750,27 Euro
Steuerbrutto: 33638,27 Euro

2112 Euro steuerfrei

Spesen, Zuschläge, ..... welche steuerfreie Vergütung erhälst du?

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2009 11:53
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich zahle in eine betriebliche Altersvorsorge 176.- Euro monatlich ein.Ich beschreibs am besten mal so, es wird vom Arbeitgeber "oben" bezahlt und mir "unten" wieder abgezogen.

Viele Grüße
Dirk e:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2009 12:03
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Spingo!

Müsste eine Direktversicherung sein!

Bei der Direktversicherung wird das Gesamtbrutto um die Direktversicherung gekürzt und anschließend wird der Rest versteuert (Steuerbrutto).
Vom Netto wird dir dann die Direktversicherung wieder abgezogen. Durch den Vorwegabzug sparst du dir Steuern.

2212 Euro ist aber mehr als 4%. Abzugsfähig sind aber bei deinem Bruttoeinkommen nur 1430 Euro. Somit müsstest du 782 Euro wieder zum unterhaltsrelevanten Einkommen hinzuschlagen.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2009 12:09
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
schon wieder was gelernt, hat damals mein AWD Mann gemacht...
Grüße
Dirk e:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2009 12:13
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Dirk!

1716 - 5% = 1630 - 406 = 1224 - 1000 SB = 224 Euro
770 x 224 : 1394 = 124 Euro aufgerundet für Ex
jetzt verbleiben hier: 100 + 100 Euro auf den SB von 900 Euro + Splittingvorteil (ca. 300 Euro) = 500 Euro für den KU

Verbliebe sicher ein KU von 245 Euro für den 10 jährigen.

124 + 245 = 369 Euro

410 Euro hat die Arge Gesamtunterhalt errechnet.

782 Euro : 12 = 65 Euro mehr Nettoeinkommen

224 + 65 Euro = 289 Euro
770 x 289 : 1394 = 160 Euro aufgerundet
+ 245 Euro KU = 405 Euro Gesamtunterhalt

Differenz von 5 Euro - lohnt sich nicht!
Wenn du keinen Beratungshilfeschein bekommst, kostet dich eine Erstberatung beim Anwalt knappe 200 Euro.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2009 12:22




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