Unterhalt + Hartz I...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt + Hartz IV Nachforderung vom Arbeitsamt

Seite 1 / 3
 
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Listenmitglieder!
Nachdem ich nun mehr als ein halbes Jahr Ruhe hatte bekam ich nun wieder mal ein sorgenreiches Papier ins Haus!
Aber der Reihe nach...Ende März 07 kam ein Schreiben vom Arbeitsamt, ob ich zur Unterhaltspflicht für meine EX Frau herangezogen werden könne, da diese seit November 2006 wieder arbeitslos war. Ich reichte also nach telefonischer Rücksprache mit der ARGE alle Unterlagen ein, welche gewünscht waren, um möglichst frühzeitig bescheid zu bekommen. Lt Aussage der ARGE dürfe ich selbst ja auch nicht hilfsbedürftig werden, hies es. Ich war daher guter Dinge, das eigentlich nix passieren könne, hatte meine ex doch mündlich auf Unterhalt verzichtet, ich habe eine behinderte Tochter und noch eine Finanzierung laufen, was sollte schon passieren.Nun tat sich auch fast ein halbes Jahr nichts, und für mich war die Sache schon erledigt.. Denkste! Ich wurde aufgefordert, nun über 800 Euro an das Arbeitsamt nachzuzahlen. Dies für den Zeitraum 01.04.07 bis 30.06.07. Meine Ex arbeitet seit 01.07.07 wieder, daher wohl nur bis 30.06.07. Aber, warum vom 01.04.07? Sie ist seit November 06 arbeitslos. Nicht das ich drüber unglücklich wäre, denn das wäre eine ganze Stange mehr Geld. Aber kann da dann noch was nachträglich kommen? Gibt es eine Frist für die Zustellung des Bescheids? Schliesslich war es schon 6 Monate her seit ich die Unterlagen eingereicht hatte.
Vielleicht kann mir jemand aus dem Forum helfen?
Viele Grüße
Dirk e:)


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 13:22
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hat deine Ex Unterhalt von dir bekommen nach der Scheidung?
Wie lange seid ihr schon geschieden?

Evtl. musst du gar nicht zahlen, wenn du nach familienrechtlicher Sache nicht für sie unterhaltspflichtig bist.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 14:01
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sophie,
wir sind seit Oktober 06 geschieden.Sie hat bereits von Juni 06 gearbeitet. Unterhalt hat sie seit 6/2006 keinen mehr erhalten. Ich habe nur den KU bezahlt und bezahle diesen weiterhin.
Bin übrigens seit März 2007 wieder verheiratet.

Gruß
Dirk e:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 14:18
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da deine Ex keinen Unterhalt seit der Scheidung bezogen hat würde ich mich auf den Standpunkt stellen dass sie familienrechtlich keinen Anspruch mehr hat.

Wo lebt euer Kind? Arbeitet deine Frau? Da gibt es nämlich auch entsprechende Beträge die zu berücksichtigen sind.

Aber erstmal: sie hat keinen Unterhaltsanspruch entsprechend zahlst du nicht.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 14:30
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Dirk!

Ich wurde aufgefordert, nun über 800 Euro an das Arbeitsamt nachzuzahlen

Mit welcher Begründung? Du hast doch keine Leistungen von der ARGE erhalten, wenn überhaupt, dann müßte die ARGE sich m.E. an Ex wenden.


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 14:40
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ein knackpunkt könnte sein, ab wann Du zum Unterhalt aufgefordert wurdest. Ich vermute, dass dieses Schreiben vom Ende März 2007 bereits eine Aufforderung enthielt und daher ab 01.04.2007 diese Rechnung beginnt.
Die behinderte Tochter lebt bei wem?

Ein paar Zahlen wären interessant, um feststellen zu können, ob dieser Anspruch berechtigt sein könnte. Obwohl, es wäre nicht das erste mal, das die ARGE erst einmal fordert, ....

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 14:46
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Schreiben zur möglichen Forderung/ Überprüfung des EU kam vom AA Ende März (Auskunftsbegehren erfolgte gemäß BGB § 1613 irgendwas) ). Daher der Termin 01.04.2007 - EU rückwirkend gibt es nicht. Deine Exe kann - da selbst bedürftig ihren Unterhalt Dir gegenüber nicht abtreten ("mündlich verzichtet"), und das "Amt" einspringen lassen - sowas ist sittenwidrig.
Aber selbstverständlich verlangst Du eine genaue Berechnung, ob auch alle Deine Ausgaben berücksichtigt wurden. (Ausgaben für Tochter, lfd. Kredite, Selbstbehalt!, undsoweiter)
Grüße *nichtaufgeber*

Zusatz - wurde parallel mit beantwortet  😉


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 14:52
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
@Marco
den genauen Wortlaut des Schreibens der Arge vom April kann ich leider nicht wiedergeben,(habs Zuhause) aber so sinngemäß würde ich sagen war die Bedeutung: Wir möchten gerne sehen ob wir das ausbezahlte Geld von jemand anderem, der evtl Unterhaltspflichtig wäre, zurückholen können.
@Spphie
Meine EX Frau arbeitet, meine jetzige Ehefrau nicht, da unsere Tochter zu 100 % behindert ist und daher kein arbeiten möglich ist.
Mein Sohn aus erster Ehe lebt bei meiner EX.
@Kasper
Das Schreiben vom März war eine Anforderung von Unterlagen zur Feststellung etwaigen Unterhalts.
Meine Tochter lebt bei mir. Welche Zahlen / Daten benötigst du?
Gruß

Dirk e:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 14:57
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo *nichtaufgeber*,
ich habe nach Durchsicht der Berechnung keinerlei Angaben über die Berücksichtigung der Behinderung meiner Tochter ersehen können. Dies bedeutet einen nicht unerheblichen finanziellen Mehraufwand, aber ich weiss leider auch garnicht ob dies berücksichtigt wird. Auch die von mir zu zahlenden Nebenkosten an meine Eltern ( habe eine Wohnung im Elternhaus ) fanden keine Berücksichtigung. Habe aber schon eine Mail an die Sachbearbeiterin geschrieben.

Gruß
Dirk e:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 15:05
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Das Schreiben vom März war eine Anforderung von Unterlagen zur Feststellung etwaigen Unterhalts.

Unter diesen Gesichtspunkten könnte der GENAUE Wortlaut des Schreibens eine erhebliche Rolle spielen. Bevor also Zahlen genannt werden, sollte der Wortlaut des Schreibens her.

Im übrigen ist eine Behinderung ein wesentlich hörer Bedarf.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 15:08




(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
hier der genaue Wortlaut:

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch(SGBII) hier: Mitteilung über den gesezlichen
Forderungsübergang gemäß § 33 SGBII

Diese Mitteilung ergeht vorsoglich zur Sicherung möglicher Ansprüche gegen
Sie und bewirkt eine Inverzugsetzung gemäß § 1613 ABS.1 des Bürgerlichen
Gesetzbuch(BGB)

Gruß
Dirk e:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 15:32
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

*Vollquoting gelöscht*

.... deshalb ab 01.04.2007 die Forderung EU an Dich gerichtet.

rütteln kannst Du unter Umständen noch an der Höhe -

Grüße *nichtaufgeber*


Anm.: Bitte Forenregeln beachten (Nr. 15)


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 15:38
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Im übrigen ist eine Behinderung ein wesentlich hörer Bedarf.

Kannst du mir sagen wo ich darüber was nachlesen kann um mich evtl.darauf zu berufen?

Gruß

Dirk e:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 20:38
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Listenmitglieder...
Nachdem sich die ARGE nun wieder mal, nach meinem Einspruch vor einem Jahr schriftlich gemeldet hat, was ich nun schlußendlich für 3 Monate Unterhaltsvorschuss zahlen soll,
( http://www.vatersein.de/Forum-topic-11231.html )  habe ich eine Frage an euch dazu...
Zur Unterhaltsberechnung wurde bei mir für dein Zeitraum März 07-Mai 07 die Lohnsteuerklasse 3 herangezogen, obwohl ich erst ab April in dieser Klasse war. Geheiratet habe ich meine jetzige Frau mitte März 07.Außerdem meine ich gelesen zu haben, daß der Ehegattenunterhalt für meine Ex nur aus Steuerklasse I berechnet werden soll/ darf. Ich finde es nur nicht mehr..
Der Anlass ist für mich auch deshalb wieder aktuell da meine EX jetzt im Januar auch wieder Harz IV beantragt hat und irgendwann die ARGE wohl kommt...
Viele Grüße
Dirk e:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2009 09:56
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

obwohl ich erst ab April in dieser Klasse war.

Wann was auf der Steuerkarte stand ist völlig unererheblich, den Steurvorteil hattest Du für ganz 2007, gab also noch einen fetten Nachschlag und wenn nicht, wird's Zeit, die Steuererklärung für 2007 zu machen.

Außerdem meine ich gelesen zu haben, daß der Ehegattenunterhalt für meine Ex nur aus Steuerklasse I berechnet werden soll/ darf. Ich finde es nur nicht mehr

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-79.html


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2009 10:29
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
die Steuererklärung ist erledigt und hat auch was gebracht....
Der Link ist genau der richtige, das hab ich gesucht.
Dies  sollte mir eigentlich recht geben.
Ich werde das der ARGE mitteilen, mal sehen was passiert.
Es wird wohl wieder eine Neuberechnung zur Folge haben.. Das kann dauern... 😉

Gruß
Dirk e:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2009 10:44
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Spingo!

Kannst du die Unterhaltsberechnung von der Arge einstellen (möchte sehen, wie deine jetzige Frau miteinberechnet wurde)?

Wie alt ist das Kind bei Ex und eurer gemeinsames Kind?

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2009 11:50
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kosmos,
ich kann die Berechnung natürlich abtippen, geht heute Nachmittag.
Mein Sohn bei meiner EX ist 10 Jahre alt, ich habe inzwischen sogar 2 Kinder, meine Tochter ist 3 1/4, mein Sohn ist 8 Monate alt. Der war aber damals 2007 logischerweise noch nicht da  😉 .
Gruß
Dirk e:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2009 11:58
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Dirk!

2007 war nämlich der neue Ehegatte noch nachrangig und die Berechnung hätte nach Steuerklasse I für die Ex durchgeführt werden müssen.

Darum möchte ich mir die Berechnung anschauen, wie genau berechnet wurde  :knockout:!

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2009 12:08
(@spingo_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmals...
Ich weiss ganz sicher das die Berechnung nach Klasse 3 durchgeführt wurde.
Macht einen Unterschied von knapp 3000 Euro Lohnsteuer.Grundlage war mein Lohnsteuerbescheid für 2006.
Gruß
Dirk e:)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2009 12:17




Seite 1 / 3