Hallo liebe Forenmitglieder. Ich bin neu hier und habe als ''nichtnutzer'' zu diesem Thema leider nichts passendes gefunden. Und ich hoffe das es nicht zu sehr was für die Elite ist :redhead:
Aktuelle Situation, Trennung in Planung .
Frau s.( Kindesmutter) befindet sich seit März 2013 in einer Berufsvorbeireitenen Maßnahme welche ab September in eine Teilzeit-Ausbildung übergeht . Der Träger dieser Maßnahme und der mündenen Ausbildung ist das Jobcenter in Zusammenarbeit mit der VHS . Frau S. bekommt hier sogenanntes BAB ( Berufsausbildungsbeihilfe ) gezahlt , hat weiterhin Kindergeldanspruch, Halbweisenrenteanspruch und Kindergeldanspruch für unsere Tochter.
Hätte Fr. S. noch nach dem dritten Geburtstag unserer Tochter Anspruch auf Unterhaltszahlungen von mir ? Oder ist ihr Einkommen nach dem Regelanspruchszeitraum nicht mehr relevant und sie hat kein Anspruch mehr gegen den Kindesvater ?
Ich nehme auch an das Fr. S. gegen ihren Vater Unterhaltsanspruch hat da sie noch unter 25 Jahre ist ?
Und eine Frage hätte ich noch .
Wie werden mir die Kindesbetreuungskosten berechnet ? Tochter befindet sich im Kindergarten .
Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen .
Moin Papa27511,
Trennung in Planung.
Diskussionen über ungelegte Eier sind zwar immer etwas eigenartig, dennoch nach bestem Wissen und Gewissen:
Hätte Fr. S. noch nach dem dritten Geburtstag unserer Tochter Anspruch auf Unterhaltszahlungen von mir ?
Um Missverständnisse zu vermeiden: Dem Kind gegenüber bist Du in jedem Falle unterhaltspflichtig (so die KM den Großteil der Betreuung beibehält).
Hinsichtlich Unterhalt für die Mutter etwas Gesetzeskunde (§ 1615l BGB):
Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
[...]
(2) [...] Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
(3) [...] Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor.
[...]
Im Klartext: So KM darlegen kann, dass ihr aufgrund der Kindesbetreuung keine Vollzeitausbildung zuzumuten ist, müsstest Du ihr - im Rahmen Deiner Leistungsfähigkeit - die Differenz zwischen Voll- und Teilzeitausbildungsvergütung ersetzen.
Mindestens muss ihr dabei das Existenzminimum zur Verfügung stehen (was aufgrund der anderen Leistungen wohl gegeben scheint, Kindergeld für Euer Kind zählt dabei nicht mit).
Der Vater kommt erst ins Spiel, wenn´s bei Dir nicht ausreichend zu holen gibt.
Gruß
United
Danke für deine antwort 🙂
Was Unterhaltszahlungen von ihrem vater angeht , also das hört sich für mich unlogisch an . Es ist ja so wie du sagst , verwandte zuerst. Und davon mal agbesehen verstehe ich den unterhalt ihres vaters bis zum 25lebensjahr oder beendigung der ausbildung und meine Unterhaltszahlung gegenüber der km eigentlich als zwei paar schuhe. Also ich zahle ja für den ausgleich das sie nicht vollzeit arbeiten könnte. Ihr vater zahlt um sie finanziell mitr die ausbildung zu unterstützen .
Also noch kleines Fragezeichen was das angeht .
Aber danke bis hierhin
Vg
NA, dann beseitigen wir mal das ?
Solange die KM keiner Ausbildung nachgeht muss deren Vater keinen Unterhalt zahlen. Ebenso bleibt er aus dem Spiel, wenn KG, BAB den Bedarf (670 €) schon decken.
Nun kommst du ins Spiel. Da ihr ein gemeinsames Kind habt bist du bis zu dessen 3. Lebenjahr vorrangig für den BU (also den Unterhalt) der KM zuständig. Komischerweise liegt deren Bedarf ggü. dir bei 800 € (oder sind doch nur 770?)
Warum das so ist, hat dir ja United schon per Gesetzestext geschrieben
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Es ist ja so wie du sagst , verwandte zuerst.
Lies den Passus im Gesetzestext nochmal:
Die Verpflichtung des Vaters [Anmerkung: DAS bist DU] geht der Verpflichtung der Verwandten [Anmerkung: Das ist der Vater der KM] der Mutter vor.
Noch´n Gruß
United
Ja, ich glaube es wird langsam hell. Vielen dank für die antworten 🙂
Viele grüße