Unterhalt für vollj...
 
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Unterhalt für volljähriges Kind

 
(@altvater67)
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Hallo,

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Ich habe 4 Kinder - alles Jungs  🙂 (12/87, 1/90, 5/04 & 1/09). Die beiden Großen sind aus erster Ehe, die beiden Kleinen nun in zweiter Ehe. Der ganz Große braucht keinen Unterhalt, aber der Zweite hätte gern. Zur Geschichte: Ich bin seit 1994 geschieden, meine Ex hat den Umgang mit den Kindern immer verhindert. Seit 2001 bin ich neu verheiratet, sie seit 2005. Im Jahr 2006 nervte  mich dann meine Ex & ihr Mann, dass ich doch den Zweiten bitte übernehmen soll, sie würden mit ihm nicht zurecht kommen. Klar, haben wir gemacht, doch er konnte sich nicht in meine neue Familie einfügen, konnte meine Frau nicht akzeptieren (kennt sie aber schon seit 1994 - seine Mutter hat ganze Arbeit geleistet  :mad:). Nun gut, er ist dann ins betreute Wohnen gezogen, voriges Jahr in seine eigene Wohnung.

Seine Laufbahn:

2006 - Hauptschulabschluss nicht geschafft
2007 - Hauptschulabschluss wieder nicht geschafft
2008 - Ausbildung abgebrochen nach 1 Jahr
2009 - Beginn eines berufsvorbereitenden Jahres - nachdem er 1 Jahr lang arbeitslos war & ALG I bzw. ALG II bekommen hat (bekommt er angeblich immer noch)

Kindergeld läuft über meine Kindergeldnummer, wird dank einer Abtretung gleich an ihn ausgezahlt. Kindergeld für die  Kleinen läuft über meine Frau (wird ja sonst durch 3 geteilt und warum soll mein Kleiner weniger bekommen?). Kontakt haben wir nun wieder etwas. Er möchte nun gern Unterhalt haben. Würde ich ja auch zahlen, beziehe aber nur ALG II (da ich dank Wirtschaftskrise arbeitslos geworden bin und nun einen Lehrgang mache, um einen neuen Job zu bekommen). Nun meine Fragen:

Steht ihm überhaupt Unterhalt zu?
Müsste meine Ex nicht auch Unterhalt an ihn zahlen (sie hat keine weiteren Kinder)?
Kann ich ihm irgend wie helfen, an Auskünfte wegen den Einkünften seiner Mutter zu kommen (Schreiben aufsetzen oder so)?

So, mehr fällt mir momentan nicht ein. Wenn doch, dann schreib ich die Fragen hier weiter. Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.


Gruß Andreas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2009 14:56
(@kosmos25)
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Hallo Andreas!

Macht Sohnemann eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und erhält BAB (bitte genaue Bezeichung was er macht)?

Wieviel Einkommen hattest du vor der Kündigung bzw. wieviel Arbeitseinkommen könntest du erzielen?
Wieviel Einkommen (Elterngeld) hat deine Frau?

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2009 16:02
(@altvater67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kosmos,

also:

Sohnemann bekommt nach eigenen Angaben nur ALG II & eben sein Kindergeld. Genaue Bezeichnung der jetzigen Maßnahme - keine Ahnung.

Vor der Kündigung hatte ich ein Einkommen von ca. 850 - 900 € NETTO (wir bekamen immer noch ergänzendes ALG II - meine Frau hat 400 € verdient).
Wieviel ich verdienen könnte - keine Ahnung. Kommt drauf an, ob ich den Lehrgang bestehe und wo/als was ich eingesetzt werde. Stundenlohn brutto wohl so zwischen 10 - 12 €.

Jetzt bekommt meine Frau für den Rest des Jahres/nächstes Jahr je Monat 150 € Erziehungsgeld und übernächstes Jahr dann ca. 200 € pro Monat Erziehungsgeld.


Gruß Andreas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2009 16:27
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Andreas!

Der Volljährige hat einen eigenen Hausstand und ist somit nachrangig deiner Frau und den beiden Kindern.

Dein SB 1100 Euro + 800 Euro Bedarf Ehefrau + 199 Euro KU x2 = 2298 Euro

Dem Volljährigen würde Unterhalt zu stehen (gehe davon aus, das er hier seinen Hauptschulabschluss nachmachen kann) - spielt aber keine Rolle.

Du setzt ein Schreiben auf, dass du im Moment arbeitslos bist oder was du machst und xxx Euro Einkommen hast. Desweiteren schreibst du, das du mit deiner Arbeit oder möglichen Arbeit nur max. xxxx Euro verdienst/verdienen könntest, aber vorrangig deine Ehefrau und deinen minderj. Kinder einen Unterhaltsanspruch gegen dich haben (§ 1609 BGB).  ......... somit müsstest du mind. ein Einkommen von über 2298 Euro erzielen, damit eine Leistungsfähigkeit für deinen volljährigen Sohn besteht.  Da du dieses Einkommen nicht erzielen kannst, besteht keine Leistungsfähigkeit für ihn.

Schick Einkommensbescheide alte und neue mit, dann setzt du der Unterhaltsforderung schnell ein Ende.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2009 16:44
(@altvater67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kosmos,

nochmals vielen Dank für Deine Antwort. Dann bin ich ja beruhigt, dass ich nichts zahlen muss. Der Knabe hält nämlich auch immer nur die Hand auf und meint, er könne fordern ohne irgend welche Angaben zu machen (geht mir schon  beim Kindergeld bei ihm so). Aber sag mal, der Selbstbehalt - ist der bei uns "im Osten" auch so hoch? Ich wohne in Thüringen.


Gruß Andreas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2009 11:48