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Unterhalt für volljährige arbeitslose Tochter

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi punkula,

normalerweise gebe ich dir recht.

Nur wenn, wie hier, eine junge Erwachsene keinen Kontakt haben will und auch keine Hilfe möchte, sondern nur Geld, darf man aus meiner Sicht durchaus die Frage stzellen, warum man für ein Kind zahlen soll, dass bereits eine abgeschlossene Berufsausbildunghat.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 22.01.2014 11:34
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

schon irgendwie traurig wenn bei solch einem lebenslauf der fokus in erster linie auf dem einzusparenden unterhalt liegt und nicht auf der tochter, welche scheinbar noch nicht ganz so gut im erwachsenenleben angekommen ist.

Umso angebrachter ist es, der Tochter beim Erwachsen werden behilflich zu sein. Das funktioniert nicht, indem man ihr immer wieder die Windeln hinterherträgt.

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Geschrieben : 22.01.2014 12:11
(@ghostbuster)
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Hallo zusammen ,

Mein Mann war doch bereit ihr im Oktober eine Starthilfe von 400,00 € fürs Berufsleben zu geben.

Aber nicht fürs süße Nichtstun.

2 schriftliche Bewerbungen die dem letzen Brief beigefügt waren von Oktober  bis Dezember ist doch ein bisschen wenig.
Und wenn dein Kind auf der Straße mit gesenktem Kopf wortlos  an dir vorbei geht,als wärest du Luft
Würdest du vielleicht genauso reagieren.

Und wie kann man einen Hausstand gründen ,wenn man bedürftig ist?

Das Verhältnis war immer gut, bis zu dem Zeitpunkt als sie 2011 schon nach 4Wochen aus der Lehre geflogen ist wegen krank machen
Seitdem hat sie sich nicht mehr blicken lassen.
Denn auch für den damaligen Lehrvertrag hat mein Mann ihr Geld gegeben ,als Anreiz.

Das Leben ist ein Nehmen und ein Geben wie man so schön sagt.....

LG
Ghostbuster

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Themenstarter Geschrieben : 24.01.2014 18:40
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Umso überraschender, dass bei einer solchen Vorgeschichte und einem solchen Verhalten abermals ein "Startzuschuss" zur Verfügung gestellt wird. Meine Eltern (bis heute nicht getrennt) hätten mir was gehustet...

Irgendwie scheint mir, dass der KV sich irgendwie mit etwas Geld (als Möhre vor der Nase der Tochter) doch noch versuchen will, Einfluss auf Erziehung und Ausbildung zu nehmen. Ob das der richtige Weg ist? Und wenn er die Unterstützung aus schlechtem Gewissen zahlt, halte ich es auch nicht für den richtigen Weg,

Gruss, Toto

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Geschrieben : 25.01.2014 14:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Meine Eltern (bis heute nicht getrennt) hätten mir was gehustet...

meine mir auch. War aber auch irgendwie eine andere Zeit; ich wäre nie auf die Idee gekommen, ihnen mit ihren "Pflichten" und irgendwelchen Paragraphen vor der Nase herumzuwedeln. Sie haben sich an meiner Handwerksausbildung beteiligt; das anschliessende Studium habe ich mir selbst finanziert.

Irgendwie scheint mir, dass der KV sich irgendwie mit etwas Geld (als Möhre vor der Nase der Tochter) doch noch versuchen will, Einfluss auf Erziehung und Ausbildung zu nehmen. Ob das der richtige Weg ist? Und wenn er die Unterstützung aus schlechtem Gewissen zahlt, halte ich es auch nicht für den richtigen Weg,

ich habe eher den Eindruck, dass die Zahlung aus Angst vor einer Klage angeboten wird. Aber dieses Signal würde ich einer 19-Jährigen erst recht nicht geben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 25.01.2014 15:15
(@ghostbuster)
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Hallo Martin
Da liegst du völlig richtig
Denn die Androhung mit Gericht hat zu diesem Angebot geführt
Ihr kostet das ja alles nichts.
Aber ein Verfahren wird teuer.
Wenn mein Mann mit Geld wedeln wollte, hätte er ja gleich überweisen können

Gruß
Ghostbuster

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Themenstarter Geschrieben : 25.01.2014 15:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ghostbuster,

Hallo Martin
Da liegst du völlig richtig
Denn die Androhung mit Gericht hat zu diesem Angebot geführt

aus zahlreichen mittelmässigen Fernsehkrimis weiss man: Mit Erpressern verhandelt man eigentlich nicht. Wenn Töchterlein klagen will: Soll sie doch. Unabhängig von der PKH muss sie dann nämlich vor allem erst einmal vor Gericht erscheinen, wo sie Fragen gestellt bekommt, die sie im Voraus weder kennt noch die ihr sonderlich schmecken müssen. Das ist für viele Menschen keine besonders verlockende Aussicht.

Aufgrund der latenten Drohung eines spätpubertären Girlies, das im Prinzip in diesem Leben noch gar nichts geleistet hat und immer den Weg des geringsten Widerstandes gegangen ist, gleich das Portemonnaie aufzumachen, setzt vor allem ein Signal: "Na also, geht doch!" Und natürlich ermuntert es zu Wiederholungen.

Ich an Stelle Deines Mannes würde überhaupt nichts anbieten und Töchterlein die Möglichkeit lassen, sich vor Gericht eine blutige Nase zu holen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 25.01.2014 16:00
(@ghostbuster)
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Er macht das ja ohne Anerkennung einer Rechtsflicht.
Und das damit alles abgegolten ist.

Unser Problem ist ,dass wenn es zum Gericht geht mein Mann sein Einkommen offenlegen muss.
Das möchte er nicht,weil es einfach niemanden mehr etwas angeht.

Die Ex wär bestimmt auch sehr neugierig darauf es zu wissen
Auch aus diesem Gründe schon möcht er das verhindern
Gruß
Ghostbuster

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Themenstarter Geschrieben : 25.01.2014 16:49
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Er macht das ja ohne Anerkennung einer Rechtsflicht.
Und das damit alles abgegolten ist.

... schließt Wiederholungsversuche nicht aus....

Unser Problem ist ,dass wenn es zum Gericht geht mein Mann sein Einkommen offenlegen muss.

Warum? Zunächst wird doch überhaupt geklärt, ob ein Anspruch seitens der Tochter besteht. Wird das verneint, dann muss auch nichts offengelegt werden.

Und warum die Offenlegung so gefürchtet wird, verstehe ich letztlich auch nicht. Ist irgendwie typisch Deutsch, daraus immer ein Geheimnis zu machen... Soll die Ex doch erfahren, wie gut es Euch geht... Wenn ihr sie nicht anderweitig beduppt habt, ist es auch egal...

Gruss. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2014 18:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich kann @toto nur zustimmen:

Zunächst wird doch überhaupt geklärt, ob ein Anspruch seitens der Tochter besteht. Wird das verneint, dann muss auch nichts offengelegt werden.

und das muss Töchterlein - wie ich schon schrieb - sich erst mal trauen. Zwischen der grosskotzigen Ankündigung namens "wenn ich nicht bekomme, was ich will, verklag ich den!" und dem anwaltlich begleiteten Umsetzen dieses Vorhabens liegen oft Welten. Vor allem, weil ein halbwegs vernünftiger Anwalt keine Mandate vertritt, die wegen fehlender Anspruchsgrundlage von vornherein zum Scheitern verurteilt sind: Der Mandant ist danach wieder weg; reich wird man mit VKH auch nicht - aber man blamiert sich mit solchen Geschichten bei Gerichten, auf deren Ansehen man angewiesen ist.

Und warum die Offenlegung so gefürchtet wird, verstehe ich letztlich auch nicht. Ist irgendwie typisch Deutsch, daraus immer ein Geheimnis zu machen... Soll die Ex doch erfahren, wie gut es Euch geht...

das könnte in diesem Fall meinetwegen auch die Tochter erfahren. Sie könnte - wenn sie wollte - sogar daraus lernen, dass Leistung sich lohnt. Und dass man nur etwas davon abbekommt, wenn man gewisse Voraussetzungen erfüllt und/oder sich anständig benimmt.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 25.01.2014 19:13




(@ghostbuster)
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Also Martin ,
Wenn ich deine Kommentare zwecks Arbeit u Leistung lese
hört sich das genau so an wie bei meinem Mann.
( liegt viell. am gleichen Vornamen ) 🙂
In der Tat arbeitet er jeden Tag 12-13 Std.
Gemeinsame Freizeit gibt es für uns nur am WE
Er bekommt sein Geld nicht ,weil er immer so nett lächelt.

Neid muss man sich erarbeiten ,
Mitleid bekommt man geschenkt.

Schon damals wurde seitens der Ex mit den Gehaltsnachweisen bei anderen hausieren gegangen .
Wie man weiß geht es ja bei einer Scheidung meistens nur um Geld.
10Jahre ging das mit dem EU ,bis die Justizministerin Zypries das Gesetz mit der Eigenverantwortung nach der Ehe gekippt hat. :thumbup:
Sie ist der Tochter nicht mit gutem Beispiel vorangegangen.
Etliche Jobs ,viele gelbe Scheine ,gescheiteter Versuch auf Rente...

Sie als Mutter hätte doch einlenken sollen,
Dem Kind abraten so gegen den Vater vorzugehen ,
wo doch der Kontakt zwischen Vater u Kind vorher immer ok war.
Aber ihr eigener noch bestehender Hass u Neid hat sie von diesem Handeln abgehalten
Wir wohnen nur 200 m auseinander .
Die Ex ist vor ein paar Jahren wieder hierhin gezogen :question:
Was auch niemand versteht....
Gruß
Ghostbuster

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Themenstarter Geschrieben : 25.01.2014 20:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ghostbuster,

was vor 10 und mehr Jahren war oder wo die Ex heute wohnt, interessiert doch heute niemanden mehr: Dein Mann hat sich berappelt, verdient (wieder) gut und ist mit Dir zusammen; seine Ex ist über diverse Versuche, auf Kosten Dritter zu leben, nicht hinausgekommen und offenbar nicht glücklich geworden. Damit passen die Relationen doch auch aus "moralischer Sicht".

Wenn die Ex an überhaupt nichts mehr drankommt und die Tochter nur bei Vorliegen bestimmter, noch nachzuweisender Umstände und Unterlagen, kann Dein Mann sich doch sogar einen goldgerahmten Kontoauszug an Euren Gartenzaun tackern. Bei Rudi Carrell hiess das vor Jahrzehnten mal: "Daaaaas wäre Ihr Preis gewesen!"

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 25.01.2014 20:28
(@ghostbuster)
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Das siehst du alles goldrichtig :rofl2:

Melde mich dann wenn Antwort kommt .

Allen ein schönes WE

Gruß
Ghostbuster

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Themenstarter Geschrieben : 25.01.2014 20:44
(@ghostbuster)
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Hallo zusammen,

Heute kam die Antwort vom Anwalt

Wir nehmen Bezug auf das dortige Schreiben vom  23.01.2014
Die dort geäußerte  Auffassung zur Dauer des Ausbildungsunterhaltsanspruchs teilen wir nicht.
Es ist anerkannt,dass der Unterhaltsanspruch auchBewerbungs-und Wartezeiten von bis zu 3Monaten umfasst.
Wie dargelegt hat die Mandantin am 01.01. 2014 eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können, so dass auch nur für die dreimonatige Berwerbungs und Wartefrist der Unterhalt begehrt wird.
Die von der Mandantin geschriebenen Bewerbungen konnten nicht sämtlich vorgelegt werden,die Mandantin hat sich jedoch offensichtlich in ausreichendem Maße beworben,da es ihr ansonsten nicht möglich gewesen wäre zum 01.01.2014 eine Anstellung zu Erlangen.
Wegen des Aufenthalts der Mandantin teilen wir mit, dass diese nur gelegentlich bei der Mutter gewohnt hat, im Übrigen bezeichnet sich die Mandantin für den in Rede stehenden Zeitraum selbst als obdachlos, sie hat bei Freunden und Bekannten gewohnt, da sie nicht über eigenen Wohnraum verfügte.

Auch unsere Mandantin ist bereit sich zu einigen.
Wir hatten einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 400  € geltend gemacht.
Die Mandantin würde von der Geltendmachung weiteren Unterhalts für die Monate 10/
2013 bis einschl. 12/2013 verzichten,gegen eine Zahlung eines Abfindungsbetrages in Höhe von 800 €
An das Vergleichsangebot hält sich unsere Mandantin bis zum 24.02.2014

:grr:

Gruß
Ghostbuster

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Themenstarter Geschrieben : 18.02.2014 19:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gostbuster,

welche Erklärung hat der Anwalt nochmal genau dafür, dass ein erwachsener Mensch sich nicht für eine gewisse Zeit mit Aushilfsjobs über Wasser halten kann? "Bewerbungen schreiben" ist ja nun kein Fulltime-Job; Berufstätige müssen es auch nebenbei tun. Und ein verbrieftes Recht darauf, auf Kosten Dritter auf irgendwas zu "warten" erkenne ich auch nicht.

Über die Kiste mit den "Bewerbungs- und Wartezeiten" kann man endlos streiten; ein Selbstläufer ist sie nicht; schon gar nicht, wenn keine unvermeidliche Frist wie beispielsweise zwischen Abitur im Juni und Semesterbeginn im September überbrückt werden müssen. Töchterlein müsste sich - sofern sie sich tatsächlich eine Klage traut - vor Gericht also sicher eine ganze Menge unangenehmer Fragen anhören. Ich an Stelle Deines Mannes würde mein Portemonnaie - ungeachtet des jetzt nur noch geforderten Betrages - geschlossen halten; Anwaltsbriefe sind nicht sowieso das passende Kommunikationsmedium zwischen Eltern und Kindern.

Bankraub wird auch nicht legal, indem man sagt "ich habe ja nicht den ganzen Inhalt der Kasse mitgenommen, sondern nur 20 Prozent".

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2014 19:20
(@ghostbuster)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Martin ,

Das sehen wir alles auch so.
Aber sie will nur schnelles Geld.
Ein Prozess würde zu teuer.
Selbst wenn sie verlieren würde , könnten wir dem Geld hinterherrennen ,das wir einem Anwalt bezahlen müssten.
Recht haben und Recht kriegen ..... :thumbdown:
Ihre Mutter würde sie ermuntern zum Gericht zu gehen ,aber nur um ihrem Ex eins auszuwischen .
Sie braucht ja nix zahlen.

Müssen wir mal überlegen was mein Mann macht :question:

Gruß
Diana

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2014 19:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ghostbuster,

es kommt ja nicht nur darauf an, wer am Ende was bezahlt; ein Gerichtsverfahren ist auch für den, der Verfahrenskostenhilfe (VKH) bekommt, zuerst einmal Arbeit und Aufwand. Da würde ich mich vor jemand, der Ausbildungen abbricht, dann mit Ach und Krach eine einjährige Ausbildung schafft, um sofort anschliessend wieder unfähig zu sein, einen Gelegenheitsjob anzunehmen, nicht so ganz wahnsinnig fürchten. Schnelles Geld geht anders.

Abgesehen davon: Selbst wenn Dein Mann dieses Verfahren gewinnt, heisst das nicht, dass Töchting ihm seine Kosten ersetzen muss; Familienrecht tickt da ein bisschen anders.

Die Frage für Deinen Mann heisst aber sowieso nicht "bekomme ich Gerechtigkeit?", sondern eher "wieviel Aufwand und Risiko muss und will ich treiben, um das Ding von der Backe zu haben?" Wenn Letzteres vorrangig wäre, könnte man ihm sowieso nur raten "zahl und hab dann Deine Ruhe". Das Gefühl, vor einer 19-Jährigen gekuscht zu haben, die im Leben noch nicht wirklich viel auf die Reihe bekommen hat, würde allerdings bleiben...

Mir persönlich wäre es an seiner Stelle allerdings wichtiger, mich nicht vorführen zu lassen, auch wenn das unterm Strich mehr Geld kostet als nachgeben. Aber das muss jeder selbst entscheiden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2014 20:00
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