Unterhalt für uneh....
 
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Unterhalt für uneh. Sohn 6 Jahre alt

 
(@jorge)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hoffe jemand von Euch kann mir weiterhelfen.

Ich bin verheiratetund habe einen Sohn von einem Jahr, somit sind wir ein dreiköpfiger Haushalt.
Mein Nettoeinkommen beträgt 1400,- EURO.
Meine Frau arbeitet nicht und bezieht "nur" Erziehungsgeld.

Ich habe noch einen unehelichen Sohn von 6 Jahren, der bei seiner Mutter lebt, die vor kurzem ihren Partner geheiratet hat.

Ich zahle zurzeit 181,- Euro Unterhalt an meinen sechsjährigen Sohn.

Mir kommt die Summe etwas viel vor, da für uns relativ wenig finanzieller Spielraum bleibt.

Kann mir jemand sagen, ob der Wert OK ist und ob es irgendwioim Netz einen guten kostenlosen Unterhaltsrechner gibt?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Jorge

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2005 18:02
(@Melly)

Hallo Jorge,

guck doch einfach mal die Düsseldorfer Tabelle, da kannst Du nachgucken, ob der Unterhalt für Sohn 1 ok ist.
Also ich finde, 181 Euro ist nicht zuviel und dürfte noch unter der Dt liegen.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2005 18:26
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Jorge!

Jepp! Schau einfach doch in der Düsseldorfer Tabelle nach ..

Wobei es schon zu berücksichtigen ist das du eine weiteren sohn hast dem du geneüber ja auch verpflichtet bist und verheiratet bist ..

Aber wie @Melly schon sagt, viel ist 181 € nicht, bzw ansich zu viel .. ist jedenfalls nicht nach der ersten Stufe der Düsseldorfer ... dürfte darunter liegen ..

Unterhaltsvoschuße vom Ja würde ja immerhin schon in höhe von 164 € gleistet..und das ist wenig ..

Alerdings muß man auch deine Familiensituation berücksichtigen .. das du eben 1400 € verdienst und Frau und ein weiteres Kind zu versorgen hast...

Könnte sein, das du ansich derzeit gar nicht leistungsfähig wärst ...

Alerdings könnte man dir dann noch eine gesteigerte Erwerbspflicht nachsagen, und von dir z.B. verlangen dir einen Nebenjob zu suchen um auch dem ersten Sohn Unterhalt leisten zu können ..

Viel ist es ansich wahrlich nicht..das euch kein großer finazieller Speilraum bleibt ist klar .. aber auch der erste Sohn hat eben sein Recht auf Unterhalt ..

Wie gesagt schau in die Düsseldorfer Tabelle ...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2005 19:00
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Überlege grade ob das Erziehungsgeld eigentlich auch bei der KU-Berechnung berücksichtigt werden muß ...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2005 19:02
(@RAMSCH)

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht!

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2005 19:49
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

nach West berechnet:

Einsatzbeträge: Kind1 €241+ Kind2 €199 + Ehefrau €535 = €975

Verteilungsmasse: €1400 - €840 = € 560

Prozentuale Kürzung: 560: 975x100 = 57,4%

Kind1 €138

Wer rechnet mal nach :)?

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2005 19:55
(@RAMSCH)

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht!

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2005 19:57
 sky
(@sky)
Registriert

Moin,

ne, falsch Du Schlafmütze :cul:. Hab vergessen nach DT 6 einzustufen.

Einsatzbeträge: Kind1 €326+ Kind2 €269+ Ehefrau €535 = €1130

Verteilungsmasse: €1400 - €840 = € 560

Prozentuale Kürzung: 560: 1130x100 = 49,5%

Kind1 : €326 x 49,5%= € 161,37

Und das ganze unter der Voraussetzung, das Gericht erkennt tatsächlich auf Mangelfall.

@Jorge

Ich zahle zurzeit 181,- Euro Unterhalt an meinen sechsjährigen Sohn.

€20 Differenz - im besten Fall.

Gruss
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2005 14:18
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey @RAMSCH !!

Diese Antwort ..

... nein, es sei denn der KUpflichtige würde das Erzeihungsgeld erhalten, was aber irgendwie nicht möglich sein dürfte... 😉

..bezog sich ja auf meine Überlegungen, ob denn Erziehungsgeld bei der Berechnung des Unterhaltes brücksichtigt wurde!!

So .. jetzt muß ich aber mal den "Fingerzeig" machen .. :note:

Warum sollte das nicht möglich sein können ..das der KU-Pflichtige, wiederum Erziehungsgeld bezieht ??

Also meine Kids sind bei mir, die KM wäre KU-pflichtig .. und sie wiederum hat gleich mal eben zwei neue Kids in die Welt gesetzt (obwohl sie auch da nicht mit klar kommt, selbst darüber gibt es schon einen JA-Bericht der das aussagt) und hat demnach Erziehungsgeld bezogen (oder bezieht noch?!).. also wäre das Erziehungsgeld beim KU zu berücksichtigen gewesen (sofern sie denn mal welchen zahlen würde)..

Also Ansich ist das somit doch möglich! 😉

Oder?

Wollt nur mal eben widersprechen 😉 😉

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2005 19:11