Moin Mustervater,
nur hat die KM ihrer Arbeitstelle mitgeteilt das sie 3 Jahre zu haus bleiben möchte hätte aber schon nach belieben wieder arbeiten gehen können.
Diese Entscheidungsfreiheit der Mutter ergibt sich aus § 1615l BGB:
(2) [...] Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht.
Besten Gruß
United
PS: Mit zeitweise vom Steuerzahler übernommenen KU-Zahlungen (für leistungsunfähige Studenten oder Auszubildende) kann ich sehr gut leben und sehe darin auch nichts Anstößiges, da ich guter Dinge bin, dass ein gut ausgebildeter Mitbürger seine Schulden in Form von zukünftigen Steuer- und Sozialbeiträgen durchaus mehrfach zurückzahlen wird.
PS: Mit zeitweise vom Steuerzahler übernommenen KU-Zahlungen (für leistungsunfähige Studenten oder Auszubildende) kann ich sehr gut leben und sehe darin auch nichts Anstößiges, da ich guter Dinge bin, dass ein gut ausgebildeter Mitbürger seine Schulden in Form von zukünftigen Steuer- und Sozialbeiträgen durchaus mehrfach zurückzahlen wird.
Dem schließe ich mich an.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ist doch schön, wenn andere Menschen, nämlich die Steuerzahler - du nicht, aber z.B. ich und Millionen andere - dafür gesorgt haben, dass dein Kind genug zum Essen und Anziehen hatte. DU bist echt ein Held, wenn du das dann nachher, wenn DU nach dem Studium gut verdienst, nicht zurück zahlst.
Ob du grüßt oder nicht - ist mir ziemlich schnuppe. Mir geht es eher darum, dass nicht ein Riesenbatzen Geld irgendwo liegen bleibt, den ich nach einem Studium auch noch zurückzahlen darf. Dank einer Solidargemeinschaft wird/ wurde dieses Manko durch mein erhöhtes Einkommen und entsprechend höheren Steuern ausgeglichen. Im Gegenzug habe ich mein Studium beenden können. Na ja, und die rechtliche Seite ist da auch mehr oder weniger eindeutig.
Viel Erfolg bei der weiteren Menschwerdung 🙂