Mein Sohn ist 21 Jahre und beginnt am 01.09. eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Er wird eine eigene Wohnung beziehen. Sein Bruttolohn beträgt 778€. Ob Kindergeldanspruch besteht weiß ich nicht.
Ich habe durchschnittlich 2000€ netto jeden Monat, inkl. aller Zuwendungen. Die Kindesmutter hat höchstwahrscheinlich Hartz 4.
Ich habe noch eine 15 jährige Tochter bei mir zu Hause.
Muss ich nun trotzdem Unterhalt zahlen?
Mein Anwalt meinte sogar 270€ was ich unmöglich glauben möchte ;(
Hi Hunter,
der Bedarf eine volljährigen Kindes in Ausbildung und nicht mehr bei den Eltern lebend wird dem eines Studenten gleichgesetzt. Damit ist der Bedarf bei 640 €.
Von diesen wird der Nettolohn, bereinigt um 90 € Pauschale abgezogen. Wenn ein KG Anspruch besteht, dann wird auch dieses vollständig abgezogen. Der Nettolohn dürfte bei etwa 618 € liegen. Damit wäre sein ber. Netto 528.
Der Rest aus 640 - 528 - (184) = 112 € (-72)Zahlbetrag.
Also mit KG wäre der Bedarf gedeckt.
Wobei der Sohn, wenn er weiterhin Unterhalt von dir haben will erstmal seinen BEdarf nachweisen muß. Dazu gehört auch ,das er beide Elternteile auffordert ihr Einkommen darzulegen und es dem anderen Elternteil zur Verfügung zu stellen, damit korrekt berechnet werden kann.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Liebe Tina 🙂
Danke für die Schnelle Antwort.
778€ Bruttolohn entspricht ca. 620€ Nettobetrag - minus 90€ Abzug bleiben noch 530€ ---- bis 640€ müsste ich also 110€ bezahlen, wenn die Kindesmutter keine Mittel hat -------- sollten doch Kindergeld gezahlt werden müsste ich scheinbar nichts zahlen.
Hat er einen Anspruch auf Kindergeld bei 778€ brutto??
Ach mist. Wenn für KG das Brutto genommen wird hat er keinen Anspruch, wenn das Netto genommen wird schon
Das ist jetzt die große Frage: vom Brutto oder Netto 😉
ich hoffe vom Netto 🙂
Brutto minus Werbungskosten(pauschale) minus gesetzliche Sozialversicherung.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
gucks du hier
/www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Einkommensgrenze-Grenzbetrag.html
😉
und was denkst? könnte verdammt knapp werden. Ich weiß leider nicht wie man das rechnet :redhead:
Da muß mit spitzer Feder gerechnet werden. Dazu bin ich heute auch schon zu müde.
Nur die Frage bei deinem Einkommen tun 100 € evtl. ja nicht so sehr weh. Wie ist denn das Verhältnis zu deinem Sohn?
Ist er der von der Mutter geprägte Typ "das steht mir zu" oder kannst du dich vernünftig von Mann zu Mann an einen Tisch setzen und über das Thema reden?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
diese Seite war für mich damals sehr hilfreich - Verdienstgrenze bezieht sich auf das Nettoeinkommen abzgl. Werbungskostenpauschale u. abzgl. Entgeltumwandlung in Rentenversicherung
/www.klicktipps.de/kindergeld.php
lg
Lara47
Habe zu meinem Sohn keinen Kontakt. Alles läuft über Anwälte.
Hierbei gehts wirklich nur um Geld.
Ich verstehe nur nicht wieso meine Anwältin auf 270€ kommt!!!!
Das ist hier ein kleiner Ort, ich hoffe die stecken nicht unter einer Decke.
Ich habe den Prozess gewonnen und muss keinen Unterhalt mehr zahlen. Sorry, dass ich jetzt erst meinen Erfolg mitteile.
