Unterhalt für Sohn ...
 
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Unterhalt für Sohn in Ausbildung mit eigener Wohnung

 
(@hunter)
Schon was gesagt Registriert

Mein Sohn ist 21 Jahre und beginnt am 01.09. eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Er wird eine eigene Wohnung beziehen. Sein Bruttolohn beträgt 778€. Ob Kindergeldanspruch besteht weiß ich nicht.
Ich habe durchschnittlich 2000€ netto jeden Monat, inkl. aller Zuwendungen. Die Kindesmutter hat höchstwahrscheinlich Hartz 4.
Ich habe noch eine 15 jährige Tochter bei mir zu Hause.

Muss ich nun trotzdem Unterhalt zahlen?
Mein Anwalt meinte sogar 270€ was ich unmöglich glauben möchte ;(


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2010 23:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Hunter,

der Bedarf eine volljährigen Kindes in Ausbildung und nicht mehr bei den Eltern lebend wird dem eines Studenten gleichgesetzt. Damit ist der Bedarf bei 640 €.

Von diesen wird der Nettolohn, bereinigt um 90 € Pauschale abgezogen. Wenn ein KG Anspruch besteht, dann wird auch dieses vollständig abgezogen. Der Nettolohn dürfte bei etwa 618 € liegen. Damit wäre sein ber. Netto 528.

Der Rest aus 640 - 528 - (184) = 112 € (-72)Zahlbetrag.

Also mit KG wäre der Bedarf gedeckt.

Wobei der Sohn, wenn er weiterhin Unterhalt von dir haben will erstmal seinen BEdarf nachweisen muß. Dazu gehört auch ,das er beide Elternteile auffordert ihr Einkommen darzulegen und es dem anderen Elternteil zur Verfügung zu stellen, damit korrekt berechnet werden kann.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 23:32
(@hunter)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Tina 🙂
Danke für die Schnelle Antwort.

778€ Bruttolohn entspricht ca. 620€ Nettobetrag - minus 90€ Abzug bleiben noch 530€  ---- bis 640€ müsste ich also 110€ bezahlen, wenn die Kindesmutter keine Mittel hat -------- sollten doch Kindergeld gezahlt werden müsste ich scheinbar nichts zahlen.
Hat er einen Anspruch auf Kindergeld bei 778€ brutto??


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2010 23:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das weiß ich nicht. Müßte man nochmal nachschauen, ob er KG anspruch hat.

Ach mist. Wenn für KG das Brutto genommen wird hat er keinen Anspruch, wenn das Netto genommen wird schon


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 23:50
(@hunter)
Schon was gesagt Registriert

Ach mist. Wenn für KG das Brutto genommen wird hat er keinen Anspruch, wenn das Netto genommen wird schon

Das ist jetzt die große Frage: vom Brutto oder Netto 😉

ich hoffe vom Netto 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2010 00:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Brutto minus Werbungskosten(pauschale) minus gesetzliche Sozialversicherung.

wiki weiß rat  😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 28.08.2010 00:10
(@lara47)
Schon was gesagt Registriert

gucks du hier

/www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Einkommensgrenze-Grenzbetrag.html

😉


AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2010 00:14
(@hunter)
Schon was gesagt Registriert

wiki weiß rat  😉

und was denkst? könnte verdammt knapp werden. Ich weiß leider nicht wie man das rechnet :redhead:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2010 00:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da muß mit spitzer Feder gerechnet werden. Dazu bin ich heute auch schon zu müde.

Nur die Frage bei deinem Einkommen tun 100 € evtl. ja nicht so sehr weh. Wie ist denn das Verhältnis zu deinem Sohn?
Ist er der von der Mutter geprägte Typ "das steht mir zu" oder kannst du dich vernünftig von Mann zu Mann an einen Tisch setzen und über das Thema reden?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2010 00:20
(@lara47)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
diese Seite war für mich damals sehr hilfreich - Verdienstgrenze bezieht sich auf das Nettoeinkommen abzgl. Werbungskostenpauschale u. abzgl. Entgeltumwandlung in Rentenversicherung

/www.klicktipps.de/kindergeld.php

lg
Lara47


AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2010 00:24




(@hunter)
Schon was gesagt Registriert

Habe zu meinem Sohn keinen Kontakt. Alles läuft über Anwälte.
Hierbei gehts wirklich nur um Geld.
Ich verstehe nur nicht wieso meine Anwältin auf 270€ kommt!!!!
Das ist hier ein kleiner Ort, ich hoffe die stecken nicht unter einer Decke.


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Themenstarter Geschrieben : 28.08.2010 00:25
(@hunter)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe den Prozess gewonnen und muss keinen Unterhalt mehr zahlen. Sorry, dass ich jetzt erst meinen Erfolg mitteile.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2013 23:47