Unterhalt für Sohn ...
 
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Unterhalt für Sohn 18. Jahre

 
(@nirvana)
Schon was gesagt Registriert

Servus und hallo an alle;

Möchte mich kurz vorstellen, bin der *, 57 Jahre alt und lebe in Westthüringen,

Mein Sohn ist seit dem 1.1.21 volljährig geworden und nun gilt ja das er den Unterhalt einklagen muß, meine Ex fragte mich schon ob ich weiter zahle oder ob sie es es mit meinem Sohn einklagen soll,
Meine Frage ist folgende; Wann und in welcher Frist muß er dies machen damit es nicht hinfällig wird, ich meine gehört zu haben das die Frist relativ kurz ist, habe da aber auch im Netz nichts gefunden außer tolle Anwälte die verdienen wollen

MfG B.

@nirvana: ich habe vorsichtshalber Deinen Realnamen entfernt; ich hoffe, Du bist einverstanden!***

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2021 17:28
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Einklagen muss er erstmal garnichts. Idealerweise nimmt er Verbindung mit Dir auf und ihr klärt das. MWn gibt es dazu keine Frist. Auch für das Klagen nicht. Allerdings bekommt er das Geld nicht rückwirkend sondern erst ab dann, wenn er dich dazu auffordert, Dein Gehalt offenzulegen. Diese Aufforderung muss er allerdings auch der Mutter zukommen lassen. Sie muss sich gemäß ihrem Einkommen an seinem Unterhalt beteiligen.

Wenn die Kindsmutter keinen Titel oder einen befristeten hat, kannst Du die Zahlung an sie nun einstellen. Ansonsten musst Du sie auffordern, den Titel rauszurücken.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2021 17:47
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus nirvana und willkommen im Forum!

..., meine Ex fragte mich schon ob ich weiter zahle oder ob sie es es mit meinem Sohn einklagen soll,

Zunächst muss Euer Sohn die Sache alleine in die Hand nehmen, da KM ab Volljährigkeit mit im Unterhaltsboot sitzt.
Weiter muss er nachweisen, ob und in welcher Höhe seine Ansprüche gerechtfertigt sind. Hierzu wäret Du und KM zur Auskunft verpflichtet; zur Überprüfung müsstet ihr eure Einkünfte (über Sohni) gegenseitig darlegen.
Wenn er formlos seinen Anspruch schriftlich bekannt gibt, braucht er eigentlich keinen weitere Fristen berücksichtigen; da rückwirkend ab Geltendmachung.

Bevor er Geld für Anwälte und Gericht rauswirft würde ich an Deiner Stelle erst mal ein Gespräch unter Männern vorschlagen, in welchem ihr z.B. über seine Pläne, Ziele, Umsetzung und Deine Rolle hierbei sprechen könnt.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2021 17:48
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Es sieht so aus, als ob die Unterhaltszahlungen mit Eintritt der Volljährigkeit eingestellt wurden. Einfach so? Ich gehe davon aus, dass der junge Volljährige noch unterhaltsberechtigt ist. Was macht er denn, Schule oder schon in Berufsausbildung?

Sollte ein Titel existieren, aus dem über die Volljährigkeit hinaus vollstreckt werden kann, dann muss das Kind gar nichts einklagen, es kann einfach vollstrecken. Der Schuldner wäre dann am Zuge.

Also, gibts einen Titel? Bitte genaue Angaben dazu.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2021 18:29
(@nirvana)
Schon was gesagt Registriert

Hallo;

Ja es gibt einen Titel, allerdings hat mir das Jugendamt geschrieben das Sie mit Vollendung der Volljährigkeit aus der Sache raus sind,
meine Ex schrieb mir heute unser Sohn hätte juristischen Rat gesucht, mehr weiß ich im Moment auch nicht;
der Kontakt zu meinem Sohn ist seit 2 Jahren komplett erloschen nachdem ich ihm die Leviten gelesen hatte weil er seine Lehre ohne driftigem Grund hingeschmissen hat,  dass einzige was ich weiß ist von meiner Ex

Mfg *gelöscht*

Anm.: Bitte keine Realnames!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2021 18:49
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Ja es gibt einen Titel, allerdings hat mir das Jugendamt geschrieben das Sie mit Vollendung der Volljährigkeit aus der Sache raus sind,

Das Jugendamt hat sicherlich nur geschrieben, dass die Beistandschaft beendet ist. Damit ist aber ein evtl. Titel nicht erloschen, es sei denn, er ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befristet.

Nochmals: Bitte genaue Angaben zum Titel.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2021 18:53
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @nirvana,

Zunächst eine wichtige Frage: Existiert ein gültiger (über die Volljährigkeit hinausgehender) Unterhaltstitel oder ein analoger Gerichtsbeschluß?

Einklagen MUSS hier (zunächst) niemand irgendetwas. Man kann - guten Willen auf beiden (allen) Seiten vorausgesetzt alles friedlich ohne Anwälte und/ oder Gericht klären.
Mit Volljährigkeit ist Euer Sohn für seinen Unterhalt selbstverantwortlich. Dazu sollte er - wenn er Unterhalt haben möchte - seinen Eltern seine Bedürftigkeit darlegen.
Bedürftigkeit besteht (zB.), wenn er noch zur Schule, ein Studium absolviert oder eine Ausbildung absolviert.
Tut euer Sohn nichts dergleichen ist auch keine Bedürftigkeit gegeben (besondere Umstände wie eine Krankheit, die Ihn an einer Ausbildung oder Schule hindert lasse ich mal "außen vor")

Je nach Verhältnis zu Deinem Sohn wäre es eventuell klug (fair?) gewesen, Deinem Sohn im Vorfeld über die veränderte Situation zu informieren, auch darüber, dass Du ggf. beabsichtigst die Unterhaltszahlung einzustellen.
Gut wäre es - wie schon vorgeschlagen - Deinen Sohn ein entsprechendes Gesprächsangebot zu unterbreiten.

Ansonsten gilt:
Beide Elternteile werden ab Volljährigkeit des Kindes - entsprechend Ihres Einkommens - Barunterhaltspflichtig
Mit Darlegung der Bedürftigkeit (beleghaft!- zB. durch einen Nachweis der Schule die er besucht sowie Zeugnisse, oder aber einen gültigen Ausbildungsvertrag) wäre Dein Sohn einerseits verpflichtet Dir seine Wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen anderseits aber auch berechtigt von Dir Einkommensunterlagen der letzten 12 Monate (bei nichtselbstständiger Tätigkeit) beleghaft einzufordern.

Du bist im Gegenzug berechtigt von Deinem Sohn die Einkommenssituation der KM einzufordern. Dein Sohn ist verpflichtet diese Dir zur Verfügung zu stellen.
Du könntest natürlich versuchen, die KM selbst in der Sache ansprechen, um um entsprechende Unterlagen bitten. Tatsächlich wäre die KM (zunächst) nicht verpflichtet diese Dir direkt zu überlassen....

Das hier:

Hallo !
[...]
Wenn die Kindsmutter keinen Titel oder einen befristeten hat, kannst Du die Zahlung an sie nun einstellen. Ansonsten musst Du sie auffordern, den Titel rauszurücken.

Wie schon mehrfach erwähnt: die KM ist rechtlich raus. Die (freundliche) Aufforderung, einen eventuellen Unterhaltstitel (vollstreckbare Ausfertigung!) herauszugeben muß an den volljährigen Sohn gerichtet werden.
Mit Volljährigkeit geht auch die "Titelinhabe" auf den Sohn über (nur er könnte auch ab Volljährigkeit daraus vollstrecken).

Edith: Falls der Unterhaltstitel unbefristet ist gilt dieser weiter und muss (müßte) zunächst weiter in voller Höhe bedient werden.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2021 18:54
(@nirvana)
Schon was gesagt Registriert

Erst mal vielen Dank für euere Hilfe hier, ja, der Titel besteht über die Volljährigkeit hinaus, die Jugendämter beraten schon dementsprechend,
mit meinem Sohn besteht absolut kein Kontakt, jede herangehensweise meinerseits wird sofort geblockt, ich habe nur über seine Mutter Kontakt

Gruß *gelöscht*

Anm.: Bitte keine Realnames!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2021 19:18
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Dein Sohn hat vor 2 Jahren eine Lehre abgebrochen. Seit dem hast du den Kontakt zu ihm verloren. Bis zur Volljährigkeit hast du Kindesunterhalt an die Mutter gezahlt. Was hat sie dir denn in den 2 Jahren erzählt, was Sohnemann so Schönes macht nach dem Abbruch? Und was er jetzt macht? Und der Beistand vom Jugendamt, hat der darüber was gesagt?

Das Jugendamt berät jetzt deinen Sohn, nicht die Mutter. Und dich auch nicht! Es ist parteiisch. Da kannst du keine Hilfe erwarten.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2021 19:46
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

der Kontakt zu meinem Sohn ist seit 2 Jahren komplett erloschen nachdem ich ihm die Leviten gelesen hatte weil er seine Lehre ohne driftigem Grund hingeschmissen hat,  dass einzige was ich weiß ist von meiner Ex

Und was macht(e) der junge Mann seitdem ?? Und heute ? Hat sich die Mutter dazu geäußert ?

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2021 20:05




Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

[...]
mit meinem Sohn besteht absolut kein Kontakt, jede herangehensweise meinerseits wird sofort geblockt, ich habe nur über seine Mutter Kontakt
Gruß B.

Den Kontakt über die KM - betreffend des Sohnes - würde ich nicht weiter fortführen.
Wenn der Sohn blockt hilft - so meine Meinung, nur ein deutlicher Brief (mindestens Einschreiben mit Rückschein, noch besser Gerichtsvollzieher).
Darin dem Sohn
- die aktuelle Situation darlegen
- verbindliche Informationen bezüglich seines aktuellen Werdegangs einfordern
- um Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Unterhaltstitels bitten (einfordern)
- nochmalig ein Gesprächsangebot unterbreiten
- falls Du schon aufgefordert worden ist, Einkommenunterlagen offenzulegen forderst Du selbige von Sohn und KM (hier immer auf Beleghafte Offenlegung achten!)
- mögliche Konsequenzen aufzeigen:

Hier bist Du dann letztendlich gefordert.
Wenn Sohnemann den Unterhaltstitel nicht herausrückt, wird es wohl auf eine Unterhaltsabänderungsklage hinauslaufen. Dann ist ein guter Familienrechtler (RA) gefragt.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2021 22:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Informationen über den Werdegang würde ich nur einfordern, wenn er weiterhin Unterhalt haben möchte. Wenn nicht, geht es mich ja nichts an, wie konsequent er rumfaulenzt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2021 07:44
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ähm, wenn der Titel nicht befristet ist, kann aus diesem weiter gepfändet werden. Also würde ich dringend dazu raten Kontakt aufzunehmen. Wenn der Titel nicht zurück kommt, musst du auf Abänderung klagen. Viele Arbeitgeber finden das nicht schön, wenn eine Gehaltspfändung rein kommt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2021 12:16
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ähm, wenn der Titel nicht befristet ist, kann aus diesem weiter gepfändet werden.

Genau. Und an dem Punkt verstehe ich den ganzen Aufriss, den Mutter und Sohn hier veranstalten, auch nicht. Dieses "zahlst Du weiter oder müssen wir klagen" ergibt doch keinen Sinn bei einem unbefristeten Titel.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2021 13:38
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich vermute mal, dass Sohn und Mutter das nicht wussten, aber wahrscheinlich werden die das bald wissen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2021 14:23
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

Informationen über den Werdegang würde ich nur einfordern, wenn er weiterhin Unterhalt haben möchte. Wenn nicht, geht es mich ja nichts an, wie konsequent er rumfaulenzt.
LG LBM

Dem steht entgegen, dass ein unbefristeter Unterhaltstitel existiert.
Außerdem hat der KV ja schon angedeutet, dass Unterhaltsforderungen im Raum stehen

Um einen Unterhaltstitel abändern (lassen) zu wollen, braucht der KV auf jeden Fall im weiteren Verlauf Informationen über den Werdegang des Sohnes.
Nicht zuletzt deshalb, weil sich daraus (auch) ergibt auf welchen Betrag ein Unterhaltstitel abgeändert werden soll (muß)...

Im Übrigen fehlt vom TO die eine oder andere Antwort auf Fragen: zb die von @Risiko, ob er die Unterhaltszahlungen eingestellt hat (oder auch nicht-> siehe #3)
Abschließend noch ein wichtiger Hinweis:
(Weitere) Unterhaltszahlungen sind unbdingt auf ein/ das Konto des Sohnes zu überweisen (es sei denn, der Sohn erklärt explizit und schriftlich, dass eine Überweisung auf ein anderes Konto in Ordnung geht).
Dieser Rat deshalb, weil der Sohn sich in dem Fall, dass der Unterhalt weiter auf dass Konto der KM gezahlt werden würde, darauf berufen könnte, KEINE Unterhaltszahlungen vom KV erhalten zu haben. Auch in diesem Fall wäre eine Pfändung durch den Sohn möglich.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2021 09:55
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Hallo Kakadu59,

ich habe den Verdacht, dass sich @nirvana am 21.1. unmittelbar vor Antwort #7 mal wieder mit der Kindesmutter in Verbindung gesetzt und dabei erfahren hat, dass der Junge inzwischen beim Jugendamt war und dass der Kindesvater bald hilfreiche Post vom Jugendamt bekommt und dann alles gut wird. Wozu braucht man dann noch ein Forum? 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2021 14:20