Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit Kindesunterhalt für ein Kind, das dauerhaft die Schule schwänzt?
Mein fast 16 jähriger Sohn lebt bei seiner Mutter und hat im letzten Schuljahr die Schule nur von außen gesehen. Ich hab' den beiden schon mehrmals zu verstehen gegeben, dass wenn mein Sohn weiterhin die Schule schwänzt, ich die Unterhaltszahlungen einstelle. Wie verhält sich das rechtlich?
Hallo Jaja2006!
Hm, also wenn mich mein Rechtsverständnis nicht trügt (aber das tut es oft), liegt du falsch mit den Möglichkeit, den KU einstellen zu können.
Wie kommt es das dein Sohn nicht in die Schule geht? Kannst du nicht auf ihn einwirken?
Oder hast du kein Kontakt mehr?
...und mal ganz vom rechtlichen abgesehen, halte ich das für den falschen Weg.
Redet mit deinen Sohn und der KM, hake einfach mal nach!
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
Hi,
KU hat nix mit der Schule, lernen etc. zu tun.
Du bist weiter verpflichtet.
Was wird denn gegen das Schulschwänzen unternommen ?
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hm,
wäre der Junge über 18 könntest du den KU einstellen, wenn er keine Schule besucht oder eine Ausbildung macht oder sich wenigstens nachweislich darum bemüht.
Wie das mit einem Minderjährigen aussieht, weiß ich leider nicht, denke aber auch das es da nicht so einfach gehen wird... obwohl, wenn er die 9. Klasse hinter sich hat ist er ja irgendwie nicht mehr Schuldpflichtig, oder täusch ich mich da?
Nur, wenn er schon seid 1 Jahr schwänzt, was wird denn dagegen unternommen? Das kann ja so nicht geduldet werden. Wenn ein Kind permanent die Schule meidet kann den Eltern ein Ordnunggeld auferlegt werden ,wenn sie nicht dafür sorgen das das Kind zur Schule geht. U.U. kann ein Kind sogar von Ordnungskröäften in die Schule gebracht werden, allerdings nur, wenn es noch Schulpflichtig ist.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hallo,
schule schwänzen soll in NRW demnächst für schüler ab 14 jahre teuer werden.
sie müssen mit einer strafe von 50 € rechnen.
mehr dazu im spiegel
www.spiegel.de
mit freundlichen grüssen
gaya
Moin Jaja2006,
herzlich willkommen auf VS.
Grundsätzlich ist der Unterhalt (wie der Name schon hergibt) für den laufenden Unterhalt gedacht. Es gibt also keinen Anhaltspunkt, das der Unterhaltszahler mit dem Einstellen der Zahlungen irgendwelchen "Druck" ausüben kann. Im Gegenteil, Du wirst vermutlich sehr schnell einer Pfändung unterliegen (sofern ein Titel vorliegt).
Auch wenn die moralischen Aspekte durchaus nachvollziehbar sind, so ist die eine Sache strikt von der anderen zu trennen.
1) Wie steht es um den Kontakt zu Deinen Sohn?
2) Hast Du Dich mit der KM über dieses Problem unterhalten?
3) Hast Du Dich mit Deinem Sohn hierüber unterhalten?
4) Warum geht er nicht mehr zur Schule (Gründe für das Schulschwänzen)?
Man könnte es auch von der anderen Seite betrachten. Bei solch fahrlässigem Verhalten könnte es schwer werden, irgenwelchen Sonderbedarf durchzusetzen, da ja absehar .... *ironie off *
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi Jaja,
mit 16 ist die gesetzliche Schulpflicht erfüllt. Wer nicht mehr in die Schule will, macht dann eben was anderes - Jobben auf dem Grossmarkt oder in einer Frittenbude oder so. Faulenzen auf Kosten Dritter ist nicht vorgesehen. Und mit Volljährigkeit hat das auch nichts zu tun; auch Bummelstudenten müssen nicht alimentiert werden.
Es kommt natürlich darauf an, wie gut Du mit Deiner Ex reden kannst, aber hier solltet Ihr ein gemeinsames Ziel haben, damit Euer Sohn die Kurve kriegt. Ich würde mit der Ex vereinbaren, dass Du den Unterhalt so kürzt (zumindest optisch) dass keinerlei Goodies mehr drin sind. Also kein Taschengeld, kein Handy, keine besonderen Klamotten etc. - nur noch das Nötigste. Gemeinsam solltet Ihr Sohnemann (ich gehe mal davon aus, dass er dieses Jahr nicht versetzt wird) zwei Alternativen anbieten: Wiederholung der Klasse mit regelmässigem Schulbesuch - oder Abmelden bei der Schule und umgehende Suche nach einem Job oder Ausbildungsplatz. Klar muss jedenfalls sein: Abhängen "sponsored by Papi" is' nich'.
Möglicherweise ist Euer Sohn auf dem Trip, der Grösste zu sein und das Leben verstanden zu haben - nicht ungewöhnlich in diesem Alter. Es kann sein, dass er dann erst mal auf dumme Gedanken kommt, Klauen oder so. Da muss er dann selbst durch - mit allen Konsequenzen. Aber wenn er jetzt nicht aufwacht und kapiert, wie der Hase läuft, habt Ihr einen Sozialfall fabriziert, der der Ansicht ist, dass man sich auch ohne Anstrengung durchs Leben schnorren kann.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
FYI:
Normalerweise ist die Schulspflicht auf 18 Lebensjahr ausgerichtet.
Aber in D wird das recht unterschiedlich gehandhabt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Kasper,
man sollte Wikipedia nicht alles glauben; das
Normalerweise ist die Schulspflicht auf 18 Lebensjahr ausgerichtet.
stimmt so jedenfalls nicht. Die allgemeine Schulpflicht endet mit dem 16. Lebensjahr bzw. nach 9 Schuljahren; egal, ob ein Abschluss erreicht wurde oder nicht. Die anschliessende "Berufsschulpflicht" funktioniert natürlich nur im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung; darauf wird ein notorischer Schulschwänzer aber wenig "Bock" haben. Überhaupt nicht vorgesehen ist, dass Jugendliche nach Belieben Sabbatjahre einschieben, die sie sich von Dritten sponsern lassen.
Ich würde Jaja raten, den Unterhalt - nach entsprechender schriftlicher Ankündigung, in der auch die Gründe genannt werden - einzustellen und ihn dann auf ein Sperrkonto zu überweisen. Damit belegt er seine Zahlungsfähigkeit und -willigkeit, auch gegenüber einem gerichtsvollzieher. Gleichzeitig würde ich eine Titel-Abänderung wegen Wegfalles der Anspruchsvoraussetzungen beantragen. Überdies würde ich Sohnemann Jobangebote für Hilfsarbeiter und Aushilfskräfte zukommen lassen.
Zusammenfassend: Man muss nicht vor 16-jährigen Halbstarken einknicken, nur weil theoretisch aus einem solchen Titel gepfändet werden könnte. Dann muss der junge Herr eben notfalls sein "Recht auf bezahltes Schulschwänzen" einklagen - mit sehr ungewissem Ergebnis.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
