Hallo!
Ich bin schon seit 5 Jahren getrennt unnseit 4 Jahren geschieden. Es ist alles auber abgelaufen.
meine Ex vohnt mit ihrem neuen Freund und unseren Kindern( 17 und 13) zusammen. Sie hat mit ihrem Freund ein 2 jähriges Kind.
Sie geht deshalb auch nicht arbeiten. Sie ist gelernte Intensivkrankenschwester.
Sie bekommt incl. Kindergeld ca 1300 Euro für die Kids.
Mein Pronlem ist das sie von dem Unterhalt lebt. Mein Sohn muss z.B. das Busticket selber bezahlen. Sie bekommen auch nur sehr wenig an Kleidung.
Sie geht ja nicht arbeiten wegen dem 2 jährigen Kind. Für ihre Kosten muss doch ihr neuer Freund aufkommen.
Sehe ich das so richtig?
Ab September ist mein Sohn 18. Dann müsste sie sich ja am Unterehalt beteiligen. Sie geht aber nicht arbeiten wegen dem 2 jährigem Kind. Ist sich verpflichtet zu arbeiten wenn das Kind 3 wird oder muss ich den Unterhalt dann weiter komplett alleine bezahlen?
Danke
Servus rudi9999!
Ab September ist mein Sohn 18. Dann müsste sie sich ja am Unterehalt beteiligen. Sie geht aber nicht arbeiten wegen dem 2 jährigem Kind. Ist sich verpflichtet zu arbeiten wenn das Kind 3 wird oder muss ich den Unterhalt dann weiter komplett alleine bezahlen?
Theoretisch könnte KM ab dem 3. Lebensjahr des Kindes arbeiten gehen, da Kind irgendwann mal in den KiGa kommt.
Ob das in der Praxis auch geschehen wird, weiss nur KM … Dein Sohn (weil er ab Volljährigkeit sich selbst darum kümmern muss) wird sie wohl auch nicht dazu zwingen können, zumal er den KU-"Anteil" der KM in Form von Dach überm Kopf und vollen Kühlschrank kriegt.
Unabhängig davon würde ich mit Sohni mal über seine Zukunftspläne und über seine Vorstellungen am KV-Anteil zur Verwirklichung reden wollen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
wenn Dein Sohn volljährig wird muss er sich selbst um seinen Unterhalt kümmern. Dazu gehört auch ein eigenes Konto.
Der Unterhalt eines volljährigen Kindes, dass noch bei einem Elternteil wohnt berechnet sich aus dem addierten Einkommen der Eltern, dabei muss niemand mehr zahlen als er alleine zahlen müsste, ansonsten sind es pauschal 735 Euro, wobei das volle Kindergeld angerechnet wird (und an das Kind weitergeleitet werden müsste).
Je nachdem ob das Kind noch privilegiert ist (wohnt zu Hause, in der allgemeinen Schulbildung, nicht verheiratet, unter 21) oder nicht mehr privilegiert, ist der Selbstbehalt 1080 Euro (privilegiert) oder 1300 Euro (nicht mehr privilegiert).
Ist das Kind nicht mehr privilegiert, dann gibt es auch keine erhöhte Erwerbsobliegenheit und wenn kein Geld da ist, dann bekommt das Kind auch keins.
Zwar bestünde solange das Kind noch privilegiert ist eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit auch seitens der Mutter, dass durchzusetzen halte ich allerdings für aussichtslos.
VG Susi
Danke
Er macht im Mai 2020 sein Abi.Er weiss noch nicht ob erstudieren geht.
Ich möchte mich mit ihm auch nicht um den Unterhalt streiten.
Ich würde ihm aber den Unterhalt auf sein Konto überweisen wenn er 18 wird, ist das korrekt? Müsste das Kindergeld auch auf sein Konto überwiesen werden? Darf seine Mutter von ihm Kostegld verlangen oder ist das dann ihr Beitrag zum Unterhalt wenn sie nicht arbeiten geht?
Wenn er studieren geht möchte er Bafög beantragen. Wir bei der Berechnung berücksichtigt das ich Unterhalt für die Kinder bezahle?
Danke für eure Antworten.
Servus!
Ich würde ihm aber den Unterhalt auf sein Konto überweisen wenn er 18 wird, ist das korrekt?
Ja! Am Rande: gibt es einen Titel?
Müsste das Kindergeld auch auf sein Konto überwiesen werden? Darf seine Mutter von ihm Kostegld verlangen oder ist das dann ihr Beitrag zum Unterhalt wenn sie nicht arbeiten geht?
Ja und ja, sie darf! Wenn letzteres Sohni nicht passt, kann er natürlich ausziehen, wird meist aber auch nicht günstiger, es sei denn, er lebt bei Dir für lau.
Wenn er studieren geht möchte er Bafög beantragen. Wir bei der Berechnung berücksichtigt das ich Unterhalt für die Kinder bezahle?
JA, KU wird als Einkommen des Studierenden gewertet. Bafög MUSS im Zusammenhang mit KU-Forderungen beantragt werden; möglicherweise sinkt durch die Bewilligung Dein KU-Anteil, weil der KU-Anspruch (bedingt durch KG und Bafög als Einnahmen von Sohni) per se geringer werden könnte...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Danke
Nein, es gibt keinen Titel. Ich habe immer nach der Düsseldorfer Tabelle bezahlt. Es gab bisher auch keinen Streit deswegen.
Ich ärgere mich nur das sie einen Teil vom Unterhalt für sich ausgibt und mein Sohn das Busticket bezahlen muss und die Kinder selten neue Kleidung bekommen.
Hallo,
wenn die KM leistungsunfähig ist, dann berechnet sich der Unterhalt nur auf der Grundlage Deines Einkommens, dabei ist dann das volle (und nicht nur das halbe KG) abzuziehen um den Zahlbetrag zu erhalten.
Das Kindergeld steht dem Kind zu, d.h. aber nicht, dass das KG auf sein Konto geht, da die KM das Kindergeld erhält. Es müsste aber weitergeleitet werden.
Natürlich kann die KM Kostgeld vom Kind verlangen, der Unterhalt beinhaltet ja auch einen Wohnanteil und Lebensmittel müssen auch bezahlt werden.
Auch wenn die Abiturprüfungen im Mai sind ist Dein Sohn noch bis zum Ende des Schuljahres Schüler, danach gibt es Übergangsfrist bis zum Beginn des Studiums bzw. einer Ausbildung oder eines Jobs von 4-6 Monaten.
Sollte Dein Sohn studieren, dann muss er sogar Bafög beantragen, denn das Bafög mindert den Unterhaltsanspruch und ist vorrangig zu beantragen.
Bei der BAfög-Berechnung werden die Kinder der Eltern mit berücksichtigt. Mit einem <a href="https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/>Bafög-Rechner</a>" kannst Du testen, was ungefähr dabei herauskommt und welche Angaben zu machen sind.
VG Susi
Danke
Nein, es gibt keinen Titel. Ich habe immer nach der Düsseldorfer Tabelle bezahlt. Es gab bisher auch keinen Streit deswegen.
Ich ärgere mich nur das sie einen Teil vom Unterhalt für sich ausgibt und mein Sohn das Busticket bezahlen muss und die Kinder selten neue Kleidung bekommen.
es geht dich aber schlicht nichts an, wofür die das Geld ausgibt. So ist die Rechtsprechung.
Wenn du das jetzt anfängst mit ihr zu diskutieren kann es sein, dass es dann einen Titel gibt. Ob du das willst, musst du wissen.
Mein erwachsener Sohn hat auch Kostgeld abgeben müssen, sobald er volljährig und in Ausbildung war. Die Fixkosten laufen ja weiter und der Kühlschrank will ja auch gefüllt sein.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Danke
Ich habe gerade einen Bafög Rechner ausgefüllt. Den Unterhalt sollte ich bei Einnahmen des Studenten nicht eintragen
Mich wundert es das mein Sohn lt. des Bafög Rechners ca 650 Euro Bafög bekommt beii ca. 70. 000 Euro brutto Jahreseinkommen.
Das kann ich nicht glauben.
ich habe etwas falsch eingetragen. Er bekommt kein Bafög
es geht dich aber schlicht nichts an, wofür die das Geld ausgibt. So ist die Rechtsprechung.
Wenn du das jetzt anfängst mit ihr zu diskutieren kann es sein, dass es dann einen Titel gibt. Ob du das willst, musst du wissen.Mein erwachsener Sohn hat auch Kostgeld abgeben müssen, sobald er volljährig und in Ausbildung war. Die Fixkosten laufen ja weiter und der Kühlschrank will ja auch gefüllt sein.
Wasserfee
Danke. Dann werde ich es akzeptieren. Ich kann sie aber nicht verstehen. Sie wohnt ja auch bei dem neuen Freund und Vater des gemeinsamen Kindes mietfrei.
Moin,
Prinzipien, und vor allem das darauf rumreiten, muss man sich leisten können.
Ist es richtig, dass viele BET´s für sich Geld vom KU abgreifen? Ganz sicher nicht.
Kannst Du es in deinem Fall irgendwie nachvollziehbar ändern? Ganz sicher auch nicht.
Und die Abgabe von Kostgeld finde ich auch richtig. Wenn dein Sohn aufzieht würden dadurch auch
Kosten entstehen. Soll er sich schon mal daran gewöhnen.
Grüße
Danke für eure Antworten.
Dann werde ich es so akzeptieren und weiter meinen Mund halten.
Ich möchte meine Kids auch nicht aufhetzen. Es war ja bisher auch immer ruhig
Hallo,
beim Bafög wird nicht der Unterhalt an sich berücksichtigt sondern die Kinder.
Es wird die Zahl der gemeinsamen Kinder und auch die weiteren leiblichen Kinder mit anderen Partnern abgefragt. Pro Kind werden ca. 520 Euro (pro Monat) berücksichtigt (siehe <a href="https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/geschwister.php>hier</a>)"
Außerdem darfst Du den Bafög-Bedarf nicht mit dem zu zahlenden Bafög verwechseln.
VG Susi
Moin
Prinzipien, und vor allem das darauf rumreiten, muss man sich leisten können.
Das gilt immer, wenn man seine eigene Persönlichkeit/Befindlichkeit bewahren möchte.
Ist es richtig, dass viele BET´s für sich Geld vom KU abgreifen? Ganz sicher nicht.
Ganz sicher ist es so. Nicht umsonst werden Sozialleistungen gemäß SGB haarscharf am gezahlten KU bemessen, und gerne auch darunter. Wieso sollte das dann nicht im RL ebenso ablaufen, wenn gar keine eigenen Einnahmen vorhanden sind? Viele heißt nicht alle. Differenzierung sollte schon beachtet werden.
Mein erwachsener Sohn hat auch Kostgeld abgeben müssen, sobald er volljährig und in Ausbildung war. Die Fixkosten laufen ja weiter und der Kühlschrank will ja auch gefüllt sein.
Entsprechend der eigenen Geldbörse als auch ggü. dem eigenen Erziehungsanspruch ist das absolut richtig. Allerdings sprach der TO nach meinem Verständnis von "Kindergeldbörse transferiert in Mamageldbörse". Das macht er kenntlich duch Kleidungsmangel, Busticket etc.. M.E. ein gewichtiges Agrument bei 1300€/2 = 650€ per Kind über alles.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.