Unterhalt für Kind ...
 
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Unterhalt für Kind welches bei mir wohnt?

 
(@flyinglizard)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hoffe ich bekomme ein paar gute Ratschläge.

Zur Situation:

Mein Kind wird jetzt auf unbestimmte Zeit bei mir wohnen.Wie lange muß ich noch Kindesunterhalt an die Mutter überweisen,wo das Kind gemeldet ist ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2012 20:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin concanus,

ob Du Unterhalt überweisen musst, richtet sich vor allem nach dem Vorhandensein und dem Inhalt eines Unterhaltstitels. Wenn's keinen gibt, kannst Du die Zahlungen sofort einstellen; wenn's einen gibt, kann Deine Ex Dir einen Vollstreckungsverzicht (unter-)schreiben - oder ggf. den Gerichtsvollzieher schicken. Der prüft nicht, ob die Voraussetzungen für Unterhaltsbezug vorliegen; den interessiert nur, was in einem (vollstreckbaren) Titel steht.

Insofern ist die Frage nach dem Titel aktuell die wichtigste.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2012 20:53
(@flyinglizard)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

es besteht kein Titel.
Aber der Rechtsanwalt meiner EX behauptet ,solange der Lebensmittelpunkt ( wo das Kind gemeldet ) bei der EX liegt,müßte ich weiter bezahlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2012 21:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Quatsch mit Soße. Wenn das Kind bei Dir lebt (also wenigsten 50,01% des Monats), dann hast DU den Anspruch auf Kindesunterhalt. Der Lebensmittelpunkt eines Kindes ist dort, wo das Kind LEBT und nicht wo es gemeldet ist.

Aus welchem Grund kommt das Kind zu Dir? Wie steht die KM dazu?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2012 21:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

was der Anwalt behauptet, ist doch egal. Das Kind kostet dort Geld, wo es lebt; nicht wo es gemeldet ist.

Natürlich solltest Du als guter Bürger das Kind baldmöglichst an seinen tatsächlichen Wohnsitz ummelden; das geht mit oder ggf. auch ohne Einverständnis der Mutter.

Das Spiel "Kind lebt beim Vater, aber den Kindesunterhalt krieg ich trotzdem" musst Du jedenfalls nicht mitspielen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2012 21:37
(@flyinglizard)
Schon was gesagt Registriert

Das Kind ist im Streit bei der Mutter ausgezogen. Ich habe mit der Mutter abgesprochen,das das Kind erstmal für eine unbestimmte Zeit bei mir lebt ,bis sich die Gemüter beruhigt haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2012 22:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Das Kind ist im Streit bei der Mutter ausgezogen. Ich habe mit der Mutter abgesprochen,das das Kind erstmal für eine unbestimmte Zeit bei mir lebt ,bis sich die Gemüter beruhigt haben.

in diesem Fall (kein Titel vorhanden) verlagert sich die Unterhaltspflicht sogar von Dir auf die Mutter: Sie müsste jetzt eigentlich UH an Dich bezahlen. Ob bzw. in welchem Umfang sie dafür leistungsfähig ist und welche Schritte Du gehen würdest, um ihn einzutreiben, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Vielleicht stellst Du mal Deine und ihre (ungefähren) Einkommenszahlen sowie Anzahl und Alter eventueller weiterer unterhaltsberechtigter Kinder hier ein; dann rechnen wir mal.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2012 22:12
(@flyinglizard)
Schon was gesagt Registriert

Das Kind ist aber erst 2 Wochen bei mir.
In den Ferien wenn ich es betreue,bekomme ich ja auch keinen Unterhalt.Aber wie ist es langfristig?
Ich verdiene 1500 netto und meine Ex ca.900 netto.
In meinen Bundesland kann man ohne Einwilligung des anderen Elternteils ,kein Kind ummelden.Ist zuviel Arbeit für sie wegen Kindergeld usw.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2012 22:27
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Concan,

In meinen Bundesland kann man ohne Einwilligung des anderen Elternteils ,kein Kind ummelden.Ist zuviel Arbeit für sie wegen Kindergeld usw

meinst Du damit eher zu viel Arbeit für Deine Exe? Auch wenn wir jetzt Dein Bundesland nicht kennen, würde es mich doch verwundern. Lass Dich mal bem Bürgeramt beraten.

Wenn Dein Kind wirklich bei der KM ausgezogen ist, muss auch das Kindergeld umgestellt werden. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2012 22:40
(@flyinglizard)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab mit dem Bürgeramt gesprochen.Die tuen es nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2012 22:42




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde mit der Tochter zum Einwohnermeldeamt gehen und sie ummelden. Sie soll dort erklären, dass sie seit xx.xx bei dir wohnt.  Sollte das Einwohnermeldeamt die Ummeldung nicht vornehmen würde ich an deiner Stelle eine Beschwerde einreichen, weil das Kind ja umgemeldet werden muss, wenn sie jetzt ihren Wohnsitz bei dir hat.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 11:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau.
Und lass dir die Ablehnung schriftlich bestätigen.
Nimm dafür am besten einen vorformulierten Zettel mit, den du dann da ausfüllst und dir dort unterschreiben lässt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 11:35