Unterhalt für Kind ...
 
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Unterhalt für Kind + Übernahme Hartz 4?

 
(@kielbasti)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe seit einigen Wochen regelmäßigen Kontakt sowohl zu der Unterhaltsvorschusskasse sowie mit dem hier zuständigen Amt für Familie und soziales.
Das ich meinen Unterhalt an die Unterhalsvorschusskasse überweise ist klar und damit bin ich auch sehr einverstanden. Ab dem 01.01.2010 soll ich 133 Euro an diese Kasse überweisen - das ist ok.
Die Mutter meines Sohne ist Empfängerin von Hartz 4. Das Amt für Familie und Soziales fordert mich nun auf, zusätzlich zu den 133 Euro für meinen Sohn weitere 66 Euro an Sie zu überweisen. Leider teilt mir der zuständige Sachbearbeiter nicht vernünftig mit wofür dieses Geld ist und warum ich das bezahlen soll. Kann mir jemand diese Frage beantworten bzw. hat jemand eine Erklärung für dieses Vorgehen?

Mein monatliches Einkommen beträgt ca. 1300 Euro. Ich bin verheiratet, Lohnsteuerklasse 3. Meine Frau hat einen eigenen Sohn mit in die Ehe gebracht. Meine komplette Familie muss von meinem Einkommen leben - ist daher die Forderung der Ämter gerechtfertigt? Zu meinem Einkommen kommt noch Unterhalt für meinen "Stiefsohn" sowie Kindergeld.

Viele Grüße und vielen Dank!

Kielbasti

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 20:22
(@papi74)
Registriert

Hallo,

als erstes stellt sich die Frage, wie alt Dein Kind ist. Bis zum 3. Lebensjahr kann ein sog. Betreuungsgeld fällig werden.
Dein "Freibetrag beträgt für den BU (soweit ich weiß) 1000,00€ zzgl. private Altersvorsorge in Höhe von 4% + berufsbedingte Kosten (Fahrtgeld belegt) oder 5% Deines Einkommens.
Des Weiteren, kann es sein das Deine Ehefrau im gleichen Rang der zu unterstützenden Personen zählt.

Da du jetzt aber schon nicht mal den vollen KU bezahlst (wird ja begründet sein), so denke ich, dass es keinen Spielraum für die 66€ gibt.

Letztendlich kann die Arge erstmal fordern wie sie lustig sind...ob es nachher was gibt klärt ggf. der Richter.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 20:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Kielbasti,

wenn man nur deine Angaben zugrunde legt, fährst du auch mit den 133,- € sehr günstig.

Seit 2010 sind eigentlich 225,- mindest KU fällig und mit 1.300,- Netto bist du dafür auch leistungsfähig.

Selbst mit den 66,- obendrauf wäre das noch i.O.

Rein rechnerisch passen sogar die 66,- noch in deinen Rahmen für Unterhalt für die Mutter, denn auch damit bleibst noch über deinem SB von 1.000,-.

Nun sind die 66,- für die ARGE ja immer noch weniger als die eigentlich fälligen 92,- für den vollen KU nur kann es dir passieren, dass am Tag danach das JA klopft und die 92,- zusätzlich verlangt.

Was du daraus machen sollst?
Keine Ahnung.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 20:48
(@kielbasti)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank Ihr beiden für die Antworten!

Ist der SB in Höhe von 1000 Euro für mich, oder auch für meine Frau und deren Sohn gedacht? Bzw. erhöt sich der SB für uns als Familie?
Meine Frau ist nicht die Mutter meines Sohnes, sondern meine Frau hat einen eigenen Sohn mit in die Ehe gebracht. Ihm gegenüber bin ich nicht Unterhaltspflichtig.

Mir ist bewusst das ich mit dem Unterhalt für meinen Sohn noch recht günstig liege. Mir geht es halt darum, nicht nur meinen Sohn und damit indirekt seine Mutter zu finanzieren, sondern auch meine Familie gleichwertig zu meinem Sohn behandeln zu können.

Ich hoffe so und so früher oder später das Sorgerecht für meinen Sohn zu bekommen. Ach ja, dieser ist übrigens 5 Jahre alt.

Gruß

Kielbasti

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 21:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, der SB ist nur für dich.

Weil es nicht dein Sohn ist, bist du weder ihm noch seiner Mutter zum Unterhalt verpflichtet.
Deswegen zählt das nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 14.01.2010 21:25
(@kielbasti)
Schon was gesagt Registriert

Ok - das habe ich jetzt soweit verstanden. Von welchem Geld sollen denn dann meine Frau und Ihr Sohn leben? Müssen die beiden ggf. ALG 2 für sich beantragen?

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Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 21:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau.
Oder von dem, was sie verdient!

Wie alt ist denn ihr Sohn?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 14.01.2010 21:39
(@kielbasti)
Schon was gesagt Registriert

Ihr Sohn ist gerade 3 Jahre alt geworden. In Ihren Job kann sie derzeit nicht zurückkehren - auf Grund Ihrer Schwangerschaft mit unserem gemeinsamen Kind (dieses soll im Sommer geboren werde) hat Sie, weil es eine Risikoschwangerschaft ist, ein Beschäftigungsverbot erhalten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 21:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, die Schwangerschaft hatte ich übersehen.

(Stand das schon irgendwo?)

In dem Falle wärst du vielleicht schon jetzt auch der Mutter Unterhaltspflichtig und ab der Geburt eurem "neuen" Kind.

Nur da du nicht genug für alle verdienst, fällt deine Frau wieder raus. Sie steht im Rang hinter den Kindern.

Ab der Geburt, wird das, was über 900,- liegt, zwischen den Kindern aufgeteilt.

In deiner Rechnung ergäbe das 200,-€  für jedes Kind und 900,- für dich, also 1.100,- für eure ganze Familie.

Da das für euch 4 wiederum nicht reicht müsste dann wieder die Arge einspringen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 14.01.2010 21:51
(@kielbasti)
Schon was gesagt Registriert

Nein, das mit der Schwangerschaft stand noch nirgendwo - hatte ich bisher nicht erwähnt.

Mit deiner Antwort komme ich jetzt gut klar und kann das auch nachvollziehen. Eigentlich wird das nach der Geburt unseres gemeinsamen Kindes ein Hin- und Herschieben der Gelder zwischen uns, meinem ersten Sohn und der ARGE.

Ziemliches Durcheinander...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 21:57




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn das Kind der Ex bereits 5 Jahre alt ist ergibt daraus kein automatischer gesetzlicher Unterhaltsanspruch. Die Arge versucht lediglich Geld bei Dir einzutreiben um ihre internen Auflagen zu erfüllen und die Landeskasse zu entlasten.
Wenn Deine Frau wegen der Schwangerschaft ein Arbeitsverbot hat ergibt sich hingegen ein automatischer UH-Anspruch, siehe §1615l Abs.2 BGB, selbst wenn ihr nicht verheiratet wäred.

Wie hat die Arge Dir überhaupt mitgeteilt, dass sie 66€ von Dir will? Wenn es ein Schreiben ist so stelle es bitte hier anonymisiert (keine Namen oder Ortsangaben) ein.

Gruss oldie

Edit: oder interpretiere ich das jetzt falsch und sie verlangen insgesamt 199€ für das Kind alleine?

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 22:04
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Edit: oder interpretiere ich das jetzt falsch und sie verlangen insgesamt 199€ für das Kind alleine?

Das wäre zumindest insoweit plausibel, als es dem Mindestunterhalt für ein fünfjähriges Kind laut der Düsseldorfer Tabelle 2009 (!) entspricht - vielleicht ist da ein Sachbearbeiter noch nicht ganz im neuen Jahr angekommen 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 22:12