Sturkopp, danke! Ich hatte es kakadu59 nur erklärt.
Du hast bestimmt recht mit dem RA. Nur wird dann wohl der Titel nicht Geschichte sein. Da wird wieder was berechnet, von dem ich noch nichts weiß.
Und dann Bleibt auch die Frage, wie viel Interesse zeigt mein RA. Viele nehmen solche Fälle zwar an um Geld zu verdienen. Aber haben eigentlich kein Interesse und lassen den Fall einfach nur laufen. ..leider!
Hallo Novize,
Du hast bestimmt recht mit dem RA. Nur wird dann wohl der Titel nicht Geschichte sein. Da wird wieder was berechnet, von dem ich noch nichts weiß.
Yo. Und das, was da berechnet wird, kontrollierst du dann mit Hilfe des hiesigen Forums. Bereite die Daten fürs Erstgespräch auch gleich so auf, dass der Anwalt von Anfang an weiß, wohin der Hase zu laufen hat - worauf es ankommt, sollte anhand der bisherigen Diskussion hier im Forum inzwischen klar sein: vergleichsweise niedriges Einkommen, andere Unterhaltsberechtigte die vorrangig sind, und für den jetzt nur noch nachrangig Unterhaltsberechtigten ein Alttitel, der dringend angepasst bzw. aus der Welt geschafft werden muss.
Wenn der Anwalt das erst mal verstanden hat, dann weiß er schon, welche Informationen er sonst noch von dir braucht, um den Fall zu einem erfolgreichen Ende zu bringen.
Viele nehmen solche Fälle zwar an um Geld zu verdienen. Aber haben eigentlich kein Interesse und lassen den Fall einfach nur laufen.
Geh' ruhig davon aus: Kein Anwalt blamiert sich gern. Mangelndes Interesse kann er sich also höchstens dann erlauben, wenn sein Klient selbst absolut keine Ahnung hat und auch niemanden kennt, bei dem er nochmal nachfragen kann 😉
Und, wie bereits mehrfach geschrieben: Der Betrag, der da berechnet werden wird, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit niedriger, d.h. deutlich niedriger sein als das, was du derzeit an der Backe hast. Möglicherweise sogar Null, mangels Leistungsfähigkeit deinerseits für den nachrangig Unterhaltsberechtigten.
Nur, der verdammte bestehende Titel muss halt möglichst bald aus der Welt geschafft werden - und da Junior offenbar keine Lust hat, den Titel freiwillig herauszurücken, geht das leider nur mit Anwalt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke malachit!
Da der Sohnemann ja angeblich keine Ausbildungvergütung erhält, wurde mir hier geraten, er solle BAFÖG beantragen. Ich habe das doch richtig verstanden, das wird dann wie die Vergütung für mich gehändelt, oder?
Hallo Novize,
Da der Sohnemann ja angeblich keine Ausbildungvergütung erhält, wurde mir hier geraten, er solle BAFÖG beantragen. Ich habe das doch richtig verstanden, das wird dann wie die Vergütung für mich gehändelt, oder?
BAFöG ist vorrangig vor Unterhalt. Das heißt: Er muss BAFöG beantragen, wenn das für ihn in Frage kommt; deine Unterhaltspflicht erstreckt sich dann nur noch auf den Restbetrag (und auch das natürlich nur im Rahmen deiner Leistungsfähigkeit).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Sorry, das habe ich nicht verstanden. Kann ich BAFÖG nicht gleichsetzen mit der Ausbildungvergütung?
Hallo Novice,
als erstes wird der Bedarf deines Sohnes festgelegt, von diesem wird dann das KG, Bafög und eigenes Einkommen abgezogen.
Übrig bleibt der Bedarf der durch die Unterhaltspflichtigen, gequotelt nach ihrem Leistungsvermögen, bedient werden muss.
Bafög muss beantragt werden wenn die Ausbildung gefördert wird. Diese Info bekommst du aus dem I-Net mit Hilfe von Google. Beim Bafögantrag ist auch deine Mithilfe gefragt in Form von Formblatt 3 zum Antrag und deinem Steuerbescheid von vor 2 Jahren.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Moin
So schwer ist das mit dem Bafög doch gar nicht.
Wenn die Ausbildung den Jungen zu Bafög Bezug berechtigt, dann muss er das vorrangig beantragen. Und das was er an Bafög bezieht mindert Deine Unterhaltspflicht der Höhe nach.
Um Bafög zu beantragen ist dann wieder Deine Mitwirkung mit Blick auf Deine Einkommenssituation erforderlich (oder einfach gesagt: ist Dein Einkommen zu hoch, gibt es evtl. kein Bafög- hier aber eher unwahrscheinlich)
Da Du aber eh zumal Herausgabe des alten Titels wohl den Anwalt brauchst, lass ihn im Schriftverkehr doch auch das Thema Bafög Beantragungspflicht durch Junior abarbeiten.
Los, hol Dir den Titel zurück!
toto
War Grad beim RA. Sieht wieder schlecht aus. Er meint, die Altersvorsorge die bereits vorher vom JA anerkannt wurde, werden wir wohl nicht durchsetzen. Er geht von einem Restbetrag aus, den ich zahlen müsste. Aber da spielen noch Ausbildungvergütung und Einkommen der KM eine Rolle.
Den Titel werden sie dann wohl behalten. ...
Hallo Novize,
Er meint, die Altersvorsorge die bereits vorher vom JA anerkannt wurde, werden wir wohl nicht durchsetzen.
Um was für eine Altersvorsorge handelt es sich, und wie hoch ist der monatliche Beitrag?
Bedenke bitte: Mit einem Rechtsanwalt, der dir heute das Blaue vom Himmel verspricht, aber dann doch nicht liefern kann, wäre dir auch nicht geholfen. Schauen wir also zunächst einmal, was es mit deiner Altersvorsorge auf sich hat, und inwiefern wir hier im Forum die Aussage des Anwalts nachvollziehen können.
Den Titel werden sie dann wohl behalten. ...
Radio Eriwan antwortet: Im Prinzip ja, allerdings werden sie an dem Betrag, der dann noch draufsteht, keine all zu große Freude haben.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Novice,
wenn du bei deinem Anwalt auch so mit den notwendigen Informationen umgehst wie hier, wundert mich die Aussage nicht wirklich.
Euer Familieneinkommen müsste ja mehr als ca. 2600,-€ netto betragen bevor Geld für deinen Sohn fliessen könnte. Also wo liegt in deinen Angaben der Fehler?
Wohneigentum? hoher Verdienst der Frau?
vieleicht könntest du uns ja mal Aufklären wie dein Anwalt darauf kommt du wärst evtl. noch Leistungsfähig?
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Sturkopp, ja wir haben ein Haus. Das ist aber noch nicht bezahlt. Der RA meinte, dass hier noch was mit einfließen kann.
Das ich nicht alle Infos liefer, stimmt doch nicht. Es ist leider alles kompliziert. Das JA schrieb, es gibt keine Pauschale für die Altersvorsorge. Mein RA, Fachgebiet Familienrecht, meint schon. Dann ist da noch die Kinderbetreuung usw.
Hallo Novice,
es ist nicht, sondern du machst es kompliziert.
Du kannst 4% vom Brutto als Altersvorsorge geltend machen, sofern es geleistet wird, z.B. Tilgung für´s Haus.
Das du alle Info´s lieferst stimmt ja mal nicht. Du gibst uns Zahlen von vor 5 Jahren, keine Info über Einkommen der Frau, Hausinfo auch erst vorhin.
Das JA schrieb, es gibt keine Pauschale für die Altersvorsorge.
mit Pauschale wird ein Betrag oder %Satz beschrieben der abgezogen wird ohne Überprüfung ob er geleistet wird.
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L.G.
Sturkopp
Sturkopp, woher soll ich wissen das das Haus beim Unterhalt eine Rolle spielt? Ich habe es schon bei der vorherigen Berechnung vom JA angegeben. Da wurde ich beschimpft, das "Schuldenmachen " mich nicht vom Unterhalt befreit. Also, woher soll ich es wissen...
Grade du warst hier immer fair und hast geholfen ☺
Hallo Novice,
Sturkopp, woher soll ich wissen das das Haus beim Unterhalt eine Rolle spielt? Ich habe es schon bei der vorherigen Berechnung vom JA angegeben. Da wurde ich beschimpft, das "Schuldenmachen " mich nicht vom Unterhalt befreit. Also, woher soll ich es wissen...
Grade du warst hier immer fair und hast geholfen ☺
Weil das JA dich darauf hingewiesen hat.
Hier sind alle fair und versuchen zu helfen, keiner will dir böses. Das funktioniert aber nur wenn die nötigen Info´s auch kommen.
jetzt vergessen wir erst einmal das JA, die haben nix mehr zu melden, die Aussage mit den Schulden stimmt aber trotzdem.
Alles was mit Geld zu tun hat spielt eine Rolle beim Kindesunterhalt, deshalb wurden hier etliche Info´s abgefragt und nie beantwortet.
Wurde Bafög angesprochen?
Welche Altersvorsorge?
Einkommen KM?
Dein Einkommen? (nicht das von vor 5Jahren)
Einkommen Ehefrau?
Verteilung Hauseigentum?
Kaltmiete Haus?
Was wurde denn jetzt mit dem Anwalt abgemacht? Hat er das Mandat übernommen und kümmert sich erstmal ?
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L.G.
Sturkopp
in Ergänzung zu sturkopp:
Tilgungsraten für das Haus?
Du musst Dir nämlich einen Wohnvorteil anrechnen lassen, da Du mietfrei im Haus wohnst.
Dadurch steigt Dein Einkommen. Andererseits wird die Tilgung des Kredits angerechnet und verringt das Einkommen wieder. Also nur die Differenz auf Miete und Tilgung wird angerechnet bzw. abgezogen.
VG Susi
Wo steht das mit den 4% Altersvorsorge vom Brutto? Geb ich gleich meinen RA
Sollte Dein Anwalt wissen: in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für das Kind zuständigen OLG.
Sollte er das NICHT wissen, empfehle ich sofortige Kündigung der Mandatierung und Suche nach einem Fachanwalt für Familienrecht. 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Novice,
jetzt lässt du deinen Anwalt erst mal seinen Job machen, dafür wird er ja bezahlt.
Du nimmst dir die Zeit und kümmerst dich um deine neue Familie, nutzt die letzten Sommertage und gehst mit deiner Lütten auf den Spielplatz und versuchst den Kopf frei zu bekommen.
Deinen Anwalt solltest du jetzt nicht mit täglichen anrufen nerven, das hilft nicht weiter.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Zwischenfazit: Der RA hat noch immer keine Kopie des Ausbildungsvertrages . Stattdessen Drohbriefe an unsere Privatadresse!
Einziger Lichtblick, die KM hat ihr Einkommen offengelegt. Ich weiß noch nicht, was abgezogen wird. Aber es ist deutlich höher, als das meinige.
[...]Stattdessen Drohbriefe an unsere Privatadresse![...]
Davon ausgehend, das Du einen eigenen Anwalt in der Sache beauftragt hast und der gegnerische Anwalt dies weiß darf der gegn. das nicht:
Aus eigenen Erfahrungen kann ich sagen, dass sich der RA der Gegenseite im weitesten Sinne strafbar(?) macht, wenn er Dich persönlich anschreibt.
(Mein RA hatte seinerzeit in einer solchen Situation dem gegnerischen Anwalt mit einer Anzeige an die RA-Kammer gedroht, in weitere Folge hatte sich dann der gegn. RA. in aller Form entschuldigt...)
Setze also Deinen RA davon in Kenntnis und bitte um Unterlassung...
[...]
Einziger Lichtblick, die KM hat ihr Einkommen offengelegt. Ich weiß noch nicht, was abgezogen wird. Aber es ist deutlich höher, als das meinige.
Das hört sich gut an...
Zwischenfazit: Der RA hat noch immer keine Kopie des Ausbildungsvertrages .[...]
Ohne Offenlegung des vollständigen Vertrages ist keine (seriöse) Berechnung möglich. Hier liegt der Verdacht der Verschleierung nahe.
Normalerweise darf sowas nicht solange dauern (vor allem, wenn man davon ausgeht dass Dein Sprößling auf Deine Kohle braucht???)
Gibt es denn sonst irgendwelche Erkenntnisse? Was sagt denn Dein RA zu der Sache, bzw. was hat der da bis jetzt unternommen?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)