Unterhalt für Kind ...
 
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Unterhalt für Kind ab 18 Jahren

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(@novize)
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Ich beziehe ein anrechenbares Einkommen von 1477,74€

Bisher habe ich Unterhalt gezahlt in Höhe von 387€ monatlich. Das Kind ist jetzt 18 Jahre geworden und die Kindesmutter hat mich jetzt angeschrieben, ich solle in der Ausbildung, bis August 2019, 335,40€ monatlich zahlen.

Inzwischen haben meine Frau und ich eine Tochter bekommen, die jetzt 5 Jahre alt ist. Ich kann das einfach finanziell nicht stemmen. In den Unterhaltrechnern finde ich leider keine Lösung....

Kann mir jemand helfen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2017 16:30
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Novize,

da das Kind nun volljährig ist, hat Dich die KM schonmal zu gar nichts mehr aufzufordern. Der junge Volljährige muss, wenn er was möchte, selbst tätig werden. Die KM ist nun unterhaltstechnisch mit im Boot. Mit Volljährigkeit von Junior ist auch sie zum Barunterhalt verpflichtet.

Junior macht eine Ausbildung, er wird also eine Ausbildungsvergütung erhalten. Zunächst müsste Junior also mal die Zahlen auf den Tisch legen und dazu gleich die Einkommenszahlen von Frau Mama packen.

Erst dann kann gerechnet werden.

Wenn ich es richtig auf dem Schirm habe, dürfte Junior aufgrund der Ausbildung nicht mehr privelegiert sein. Damit ist Dein Selbstbehalt bei 1.300 € und Deine minderjährige Tochter vorrangig. Ich vermute schon fast, dass für Junior bei Dir nichts mehr zu holen ist. Aber dazu sagen unsere Experten hier bestimmt noch was.

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2017 17:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Novize und willkommen im Forum!

Das Kind ist jetzt 18 Jahre geworden und die Kindesmutter hat mich jetzt angeschrieben, ich solle in der Ausbildung, bis August 2019, 335,40€ monatlich zahlen.

Da Euer Kind mittlerweile volljährig ist, hat KM nichts mehr zu sagen/fordern. Euer Kind muss sich selbst um seinen Unterhalt kümmern, nämlich von Dir UND von KM.
Im Zuge dieser Angelegenheit muss Euer Kind erst mal nachweisen, dass der Anspruch per se gerechtfertigt ist (Du schreibst Ausbildung, demnach müsste es auch eine Vergütung geben).

Wenn Du willst, kannst Du also KM zurückschreiben, das Sie gar nicht befugt ist, im Namen Eures Kindes KU einzufordern; wie gesagt, wenn Du willst, Du musst nicht zwingend auf das Scheiben reagieren.

Unabhängig davon: Bei Deinem anrechenbaren Einkommen und dem zweiten Kind wird eh´ nicht viel für Junior rausspringen, denke ich mal.

Grüßung
Marco

*Edit: sleepy war schneller!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2017 17:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ganz einfach. Ab 18 sind beide Elternteile zum Barunterhalt vepflichtet.

Das Ausbildungseinkommen wird um 90 € bereinigt vom Bedarf abgezogen. Ebenso wie das komplette Kindergeld abgezogen wird.

Schon da bleibt meist nicht so viel übrig.

Und dann geht erstmal die Unterhaltspflicht für das andere Kind vor und auch deine Ehefrau kommt vor dem Volljährigen, wenn sie nicht genug eigenes Einkommen hat.

Sollte ein Titel bestehen muss dieser allerdings noch bedient werden.

Am besten setzt du dich mit deinem Sohn zusammen und bequatscht das bei einem Glas Bier. Der Mutter teilst du mit, dass der Ansprechpartner nun euer Sohn ist und das du, um einen evtl. Anspruch ausrechnen zu können sowohl die Einkommensverhältnisse des Sohnes, als auch die von ihr benötigst und selbstveständlcih davon ausgehstm, dass sie ihren Part dem Sohn dafür zur Verfügung stellt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2017 17:29
(@novize)
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Erstmal möchte ich mich sehr für die Antworten bedanken, sie geben meiner Familie und mir wieder etwas Hoffnung! 🙂

Heute habe ich ein Einschreiben bekommen, die Ausbildung zum "Technischen Assistenten für regenerative Energien" für das volljährige Kind soll an der Berufsschule stattfinden und ohne Entgelt sein.

Außerdem wird mir mit einem Rechtsanwalt sowie einer Klage gedroht....... Ich habe eine Frist zur Zahlung bis zum 15.9.17 erhalten.
Kann mir jemand den Unterhalt für meine Tochter 5 Jahre, meine Frau und das volljährige Kind auflisten?

Meine Familie und ich möchten doch nur Leben.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2017 19:39
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo Novice

[...]
Heute habe ich ein Einschreiben bekommen, die Ausbildung zum "Technischen Assistenten für regenerative Energien" für das volljährige Kind soll an der Berufsschule stattfinden und ohne Entgelt sein.
Außerdem wird mir mit einem Rechtsanwalt sowie einer Klage gedroht....... Ich habe eine Frist zur Zahlung bis zum 15.9.17 erhalten.
Kann mir jemand den Unterhalt für meine Tochter 5 Jahre, meine Frau und das volljährige Kind auflisten?
[...]

- wer hat Dir denn das Einschreiben zugesandt (Absender)?
- und wer droht mit RA Und Klage?
Unter Verweis auf die vorstehenden Antworten:
die KM hat hier nichts mehr zu kamellen, zu fordern oder zu drohen. Hier kannst Du Dich entspannt zurücklehnen.
Unterhaltsforderungen können aktuell einzig von DeinemSprößling formuliert werden (ok auch von einem Anwalt Deines Sprößlings  :wink:)

Allerdings würde ich den Sprößling anschreiben und freundlich auf die aktuelle Situation hinweisen (siehe Vorschreiber)
Gleichzeitig um das komplette Vertragswerk der bevorstehenden Ausbildung bitten

Das hier:

[...]
Sollte ein Titel bestehen muss dieser allerdings noch bedient werden.
[...]

würde ich versuchen, so zu lösen, daß Du Deinen Sprößling um Rückgabe des Titels (sofern vorhanden) bittest bzw. eine Erklärung einforderst, daß Dein Sprößling nicht mehr aus dem Titel vollstreckt.
Gleichzeitig kannst Du ja eine Neuberechnung des Unterhaltes anbieten 😉
Man muß ja an dieser Stelle nicht unbedingt schon im Vorfeld sagen, dass da wohl nichts dabei rumkommt.
Falls Du am Ende magst kannst Du immer noch (im Rahmen Deiner Möglichkeiten und Deines guten Willen) finanzielle Hilfe anbieten....

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2017 20:03
(@novize)
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Daß Einschreiben kommt von der KM, wurde aber von Ihrem Sohn  unterschrieben.
An einen Tisch setzen, kommt leider nicht infrage. Die KM will nur das Geld.  Was würde ich denn als Unterhalt für meine Tochter und meine Frau ansetzen können?

Tja, bleibt mir jetzt nur der Gang zum Anwalt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2017 21:59
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im 1. Rang steht die 5jährige Tochter
im 2. Rang die KM der Tochter
im 4. Rang der Sohn.

Damit hast du drei Unterhaltsberechtigte. Rang 2 und 4 bekommen aber nur Geld wenn noch was übrig ist, wenn der 1. Rang finanziell seinen Anteil erhalten hat. Und gegenüber dem Sohn hast du einen Selbstbehalt von 1.300 €.
Die Tochter hat Anspruch auf einen Zahlbetrag von 246 €.

1477,74 - berufsbedingte Aufwendungen (entweder 5 % oder nach Aufwand) - 73,87 € - 246 € =1157 €. Damit liegst du für Sohnemann unter dem Selbstbehalt. Und für ihn bist du nicht gesteigert erwerbspflichtig, da es sich um eine Ausbildung und nicht um eine allgemeine schulische Ausbildung handelt.

Damit kannst du Sohn schreiben, dass die minderjährige Tochter und deine Frau vor ihm unterhaltsberechtigt sind. Da du nur 1.477,74 € (Jahresnetto plus Steuererstattung/12) verdienst und noch berufsbedingt Aufwendungen abziehen kannst bleibt nach dem Unterhalt für die 5jährige Tochter leider kein Geld für ihn übrig. Gerne übersendest du ihm die Unterlagen, aus denen diesen hervorgeht. Allerdings ist auch seine Mutter ihm unterhaltspflichtig. Sollte sie ebenfalls nicht leistungsfähig sein müsse er versuchen über BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) oder andere soziale Leistungen seinen Bedarf zu decken.

Besteht ein Unterhaltstitel? Diesen musst du fordern, falls es einen gibt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2017 22:15
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Daß Einschreiben kommt von der KM, wurde aber von Ihrem Sohn  unterschrieben.
An einen Tisch setzen, kommt leider nicht infrage. Die KM will nur das Geld.  Was würde ich denn als Unterhalt für meine Tochter und meine Frau ansetzen können?

Tja, bleibt mir jetzt nur der Gang zum Anwalt?

In Köln sagt man: Kinder (sprich hier: Kindesmütter!) die was wollen kriegen was auf die Knollen....
Nochmal: Dein Sohn ist 18! Die KM hat nichts! mehr zu wollen.

Edith/ Nachtrag: Nochwas wichtiges:Unterhalt ab 18 immer auf das Konto des Unterhaltsempfängers überweisen (in Deinem Fall auf das Konto des Sohnes!)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2017 12:26
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Novize,

Tja, bleibt mir jetzt nur der Gang zum Anwalt?

Da du den wichtigsten Punkt offenbar immer noch nicht so richtig verstanden hast, hier nochmal in der Übersicht:

Sollte ein Titel bestehen muss dieser allerdings noch bedient werden.

Das hier:würde ich versuchen, so zu lösen, daß Du Deinen Sprößling um Rückgabe des Titels (sofern vorhanden) bittest bzw. eine Erklärung einforderst, daß Dein Sprößling nicht mehr aus dem Titel vollstreckt.
Gleichzeitig kannst Du ja eine Neuberechnung des Unterhaltes anbieten 😉
Man muß ja an dieser Stelle nicht unbedingt schon im Vorfeld sagen, dass da wohl nichts dabei rumkommt.

Besteht ein Unterhaltstitel? Diesen musst du fordern, falls es einen gibt.

Menschenskind - du zahlst seit Jahren zu viel Unterhalt, denn mutmaßlich wärest du bereits ab Geburt der inzwischen fünfjährigen Tochter eigentlich ein Mangelfall gewesen! Das wenige verfügbare Geld hätte also zwischen den beiden Kindern aufgeteilt werden müssen, dem älteren Kind hätte dabei höchstwahrscheinlich weniger zugestanden als das, was du tatsächlich gezahlt hast. Nur ist das jetzt die Abteilung "vergossene Milch", rückwirkend ist da nichts mehr zu retten.

Derzeit sieht die Sache allerdings so aus, dass du bei einer Neuberechnung höchstwahrscheinlich gar keinen Unterhalt mehr für das inzwischen volljährige Kind zahlen musst (oder, wenn's ganz dumm läuft, allenfalls einen eher symbolischen Betrag).

Nur: Wenn und solange aus der Vergangenheit her noch ein gültiger Unterhaltstitel besteht, muss dieser auch bedient werden - und gezahlter Unterhalt gilt i.d.R. als verbraucht und kann meist nicht zurückgefordert werden, auch wenn sich hinterher herausstellt, dass die Grundlage für die titulierte Unterhaltszahlung längst nicht mehr gegeben war.

Es steht und fällt jetzt also alles damit, wie der Unterhalt für das nun volljährige Kind bislang geregelt war. Wenn der Unterhalt in einem Gerichtsbeschluss festgesetzt wurde, oder wenn du irgendwann in der Vergangenheit beim Jugendamt oder Notar eine Verpflichtungserklärung über den zu zahlenden Unterhalt unterschrieben hast, dann ist das so ein Titel. Wenn deine Unterhaltszahlung bislang "nur" eine freihändige Vereinbarung zwischen dir und der Mutter war, dann hast du keinen solchen Titel an der Backe.

Wenn du keinen Titel hast, dann kannst du dem Sohnemann sinngemäß das schreiben, was Sophie vorgeschlagen hat, und die Unterhaltszahlung mit sofortiger Wirkung einstellen. Je nachdem wie das Verhältnis zu ihm ist, kannst du ihn natürlich trotzdem unterstützen, aber das geschieht dann eben auf freiwilliger Basis und nicht aufgrund einer gesetzlichen Pflicht.

Wenn es einen Titel gibt, dann schaust du dir den Text bitte genau daraufhin an, ob da ggf. eine Befristung auf den 18. Geburtstag drin steht. Wahrscheinlich zwar nicht, aber falls doch, dann ist der Titel inzwischen ungültig und es gilt genau das, was auch gelten würde, wenn es gar keinen Titel gäbe.

Wenn es einen unbefristeten Titel gibt, dann bittest du den Sohn einmal freundlich um eine Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung dieses Titels, bzw. um eine Vollstreckungsverzichtserklärung. Falls da nichts kommt, aber du prinzipiell bereit bist, ihn freiwillig zu unterstützen, dann kannst du ihm anschließend noch stecken, dass es die freiwillige Unterstützung selbstredend nur dann gibt, wenn er im Gegenzug schleunigst den Titel herausrückt - und wenn dann immer noch nichts kommt, dann halt ab zum Anwalt, um den Titel herauszuklagen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. ich sehe gerade in einem fünf Jahre alten Beitrag, dass es einen Titel gibt/gab, also bleibt i.W. die Frage, ob dieser Titel eventuell auf den 18. Geburtstag befristet ist. Nur, schon damals hatte Beppo dir im unmittelbar anschließenden Beitrag geraten, "(...) deswegen solltest du damit nicht allzuviel Zeit vergeuden, sondern möglichst schnell eine gerichtliche Klärung initiieren." Und genau das meinte ich oben mit der Feststellung, dass du seit Jahren zu viel Unterhalt zahlst ...

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2017 17:29




(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Novice,

ich würde deinen Sohn auch auf Bafög hinweisen.
Es müsste eigentlich ein Anspruch auf Schülerbafög bestehen, dies ist Elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2017 19:11
(@novize)
Zeigt sich öfters Registriert

Die KM wird den Titel nicht rausrücken. Leider!
Das JA oder das Gericht wird bei einer Neuberechnung Sonderzahlungen ober Urlaubsgeld doppelt berechnen und in das Jahresgehalt einrechnen. Haben Sie bei mir schon versucht. Ich konnte das nach langem Kampf abwehren.
Ich werde dem Kind schreiben, und es nochmal im Guten versuchen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2017 19:50
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Die KM wird den Titel nicht rausrücken. Leider!
[...]
Ich werde dem Kind schreiben, und es nochmal im Guten versuchen.

Dein Sohn ist 18. Der Titel geht in dem Moment auf Deinen Sohn über. Er(!) ist auch in in Sachen Herausgabe des Titels ALLEINIGER Ansprechpartner.
Die KM ist da raus.
Wieso "nochmal im Guten...? Hattest Du es denn schon versucht...????
Falls es nicht zur Herausgabe kommt, oder keine VVerzichtserklärung wegen Vollstreckung gibt bleibt nur der Weg übers Gericht

[...]
Das JA oder das Gericht wird bei einer Neuberechnung Sonderzahlungen ober Urlaubsgeld doppelt berechnen und in das Jahresgehalt einrechnen.
[...]

Warum sollten die das tun? Das muß Du ja nicht hinnehmen bzw. akzeptieren. Also zumindest ich habe von solchen Praktiken noch nichts gehört.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2017 21:06
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Novize,

Das JA oder das Gericht wird bei einer Neuberechnung Sonderzahlungen ober Urlaubsgeld doppelt berechnen und in das Jahresgehalt einrechnen.

Da müssten die Herr- und Damenschaften in deinem konkreten Fall aber vergleichsweise viel mauscheln (und kaum ein Amtsrichter wird so viel mauscheln, dass er vom zuständigen OLG einen Satz heiße Ohren bekommt, wenn's in die Berufung geht). Schau dir bitte nochmal Sophies Überschlagsrechnung an:

1477,74 - berufsbedingte Aufwendungen (entweder 5 % oder nach Aufwand) - 73,87 € - 246 € =1157 €.

Dein Selbstbehalt gegenüber dem nun volljährigen Sohn beträgt 1.300 Euro. Die Mauschelei müsste also schon einen Gegenwert von mehr als hundertvierzig Euro pro Monat haben, bevor auch nur ein einziger Euro Unterhalt dabei herumkommt.

Aber, um die Sache besser einschätzen zu können: In deinem Eingangsbeitrag hattest du geschrieben ...

Ich beziehe ein anrechenbares Einkommen von 1477,74€

... und ich habe das stillschweigend so verstanden, dass da solche Dinge wie Urlaubsgeld und Sonderzahlungen in korrekter Weise bereits berücksichtigt sind. Wenn du mal sagst, wie sich diese 1477,74 Euro denn nun konkret zusammensetzen, dann können wir überlegen, wo die möglichen Ansatzpunkte für die Unterhaltsmaximierer beim Jugendamt und beim Familiengericht sind, und was man ggf. gegen deren Begehrlichkeiten einwenden kann.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2017 22:20
(@novize)
Zeigt sich öfters Registriert

Malachit,
Das ist mein anrechenbares Einkommen. Hier ist bereits alles berücksichtigt.
Zum Mauscheln: Der Titel kam bei einem Gerichtsverfahren zu Stande, von dem ich nicht wusste und an dem ich nicht teilnahm. Leider wahr! Ich War in den 18 Jahren, in denen ich Unterhalt zahlte, 2 Monate arbeitslos, ich bekam etwas über 600€. Selbst da sollte ich den vollen Unterhalt Zahlen. Das zu dem Thema!
Also,  Sohn anschreiben und hoffen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2017 23:16
(@novize)
Zeigt sich öfters Registriert

Und zum Thema, die KM hat da nichts mit zureden. Sie schreibt die Briefe und der Sohn unterschreibt. Ich bin schon naiv, aber den Ablauf müsstet ihr hier doch kennen.

Also nochmal, Sohn anschreiben und um  Titel Verzicht  bitten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2017 23:26
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Novice

Und zum Thema, die KM hat da nichts mit zureden. Sie schreibt die Briefe und der Sohn unterschreibt. Ich bin schon naiv, aber den Ablauf müsstet ihr hier doch kennen.

Also nochmal, Sohn anschreiben und um  Titel Verzicht  bitten?

Du lässt dich jetzt seit Jahren am Nasenring durch die Unterhaltsforderungen führen und hoffst jetzt auf deine freiwillige Freilassung?

Mal ganz im Ernst, geh zum Anwalt und stell einen Antrag auf Abänderung.
Du hast keine Gehaltsabr. mit der neuen Steuerklasse, egal. Jeder Richter oder Personaler oder Anwalt kann anhand deines Brutto dein Netto berechnen.
Was deine Ex verdient oder wie sie wohnt  sollte dir egal sein und ändert nichts an deiner Situation.
Anwalt, VKH beantragen, Abändrungsklage durchziehen und deinem Sohn den Hinweis auf Schülerbafög geben.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2017 23:40
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

[...]
Sie schreibt die Briefe und der Sohn unterschreibt.
[...]

Es ist doch egal, wer die Briefe schreibt...
Da Dein Sohn selbige (eigenhändig/ handschriftlich) unterschreibt ist es so als hätte er die Briefe selbst verfasst.
Entsprechend mußt Du dann auch mit den Inhalt (Forderungen) umgehen....

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2017 09:26
(@novize)
Zeigt sich öfters Registriert

Wenn ich den Titel Verzicht schriftlich bei dem Kind anfordere, und es keine Antwort gibt, was kann mir dann passieren?
Meine finanzielle Situation wird sich nicht ändern und die KM müsste Klagen, oder? Ja, ich weiß, daß Kind. ..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2017 12:47
(@inselreif)
Moderator

Nein, es müsste niemand klagen.
Das Kind könnte, wenn Du nicht oder weniger zahlst, sofort aus dem Titel vollstrecken. Das geht schwupps eins, zwei, drei und kann sehr unangenehm werden.
Wenn Du den Titel nicht ausgehändigt bekommst und das Kind keinen Verzicht erklärt, müsstest Du auf Abänderung klagen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2017 15:02




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