Unterhalt für Frau
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt für Frau

 
(@pjazzbo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen :gunman: !!! Ich bin hier angemeldet aber habe bishier nur
mitgelesen.Danke für diese Forum .ES ist einfach SUPER. Ich bin auch
getrofen wie alle andere hier. Jetzt meine frage: mein RA sagte, mein SB ist
840€ (Trennungsunterhalt) und der bleibt auch so nach der scheidung; was ich
nicht glaube. Soviel ich weiß es gibt ein unterschied zwieschen
Trennungsunterhalt und nach Scheidung Unterhalt.(950€) Können sie mir helfen
oder ein paar Tipps geben. Dank jazzbo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2005 14:41
(@Melly)

Hallo pjazzbo,

etwas magere Auskünfte was Du abgibst, da kann man schlecht anworten.
Sind denn Kinder unter 12 Jahre da?
Gibt es ehebedingte Schulden?
Der nacheheliche Unterhalt berechnet sich ungefähr ähnlich wie der Trennungsunterhalt.
Man sagt , Dein jährliches Netto, mit Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld inbegriffen geteilt durch 12 Monate.
So hast Du das durchschnittliche monatliche Netto.
Davon kannst gleich mal 1/7 abziehen, da es der Erwerbstätigenanreiz ist.
Abgezogen werden dann noch ca 5% Arbeitsmittel und Kredite, die in der Ehe aufgenommen wurden.
Nach dieser Berechnung wirst Du, egal ob TU oder EU auf den Selbstbehalt gesetzt, der ist 840 Euro (west).
Also Du wirst am Ende nicht nur 840 Euro auf der Hand haben.
Wenn Kinder im Spiel sind, wird erst der Kindesunterhalt vom monatlichen Netto abgezogen und dann geht der Erwerbstätigenanreiz weg und dann wird der EU berechnet.
Hier im Forum wirst Du einige Dinge zum Unterhalt finden können.
Hier hab ich schlicht mal grob geschrieben, was vor Errechnung des TU und EU abgeozgen wird.
Genaue Berechnungen dürfen wir hier nicht machen, da es REchtsberatung wäre.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2005 15:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin pjazzbo,

Soviel ich weiß es gibt ein unterschied zwieschen Trennungsunterhalt und nach Scheidung Unterhalt

Ja, aber nicht den SB des Unterhaltsverpflichteten betreffend. Der Unterschied besteht darin, dass, auch wenn Ex in der Ehe gearbeitet hat, sie von Trennung bis Scheidung nicht arbeiten muss und wenn doch, dieses Einkommen überobligatorisch ist, so die Kinder noch klein sind. Dieser Bonus ist mit Rechtskraft der Scheidung weg. Aber wie gesagt, nur bei Erwerbstätigkeit während der Ehe.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2005 16:39
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo pjazzbo!

In Anlehnung und Ergänzung von DeepThought: Vielleicht schaust du mal in die Leitlinien <hier> deines OLG-Bezirkes rein!

Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2005 16:53
(@pjazzbo)
Schon was gesagt Registriert

:thumbup: merci beaucoup an euch alle.Ich habe mich auch die Leitlinien 😎 angeschaut.wie waren 10jahre zusammen, und meine Frau hat nie gearbeitet.Unsere kleine ist 5.wenn ich wohnung +telefon+strom+versich. von meinem SB abziehen bleib ca.150€ um zum leben.Na ja mir bleib nur die hofnung daß irgenwann meine Ex arbeit gehen werde.
Nochmal merci.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2005 18:18