Hallo,
ich sondiere gerade mal die Lage und möchte mich ein wenig proaktiv orientieren.
Frage: Mit welcher Sprachregelung hinsichtlich Unterhalt an meine Frau muss ich rechnen ?
Derzeit haben wir zwei Kinder, Sie hat ca. 1.000,00 Euro brutto, ich habe ca. 4.000,00 Euro brutto.
Seit 10 Jahren sind wir verheiratet.
(Nie wieder heiraten ...)
Welchen Betrag muss ich ggf. monatlich nur für meine Frau für wie viele Jahre zahlen ?
Ich ziehe nicht aus.
Hallo,
das läßt sich so pauschal nicht sagen...
Eine Rolle spielen folgende Faktoren:
Nettoeinkünfte beide Parteien
Lohnsteuerklassen
Alter der Kinder
Schulden
Mit Hilfe dieser informationen kann man dann eine annährende Berechnung tätigen...
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
wichtig ist das Alter der Kinder, das Nettoeinkommen monatlich (Jahresgehalt + Weihnachtsgeld etc. /12), die berufsbedingten Aufwendungen (Weg zur Arbeit etc.).
Wenn eines der Kinder noch nicht die 3. Grundschulklasse besucht Info seit wann deine Frau wieder arbeitet.
Kredite, gemeinsame Verbindlichkeiten, privat versichert oder gesetzlich..
Dann erst kann eine Aussage gemacht werden.
Sophie
Frage: Mit welcher Sprachregelung hinsichtlich Unterhalt an meine Frau muss ich rechnen ?
Kann man nur raten. Aus 4000 Brutto werden bei Steuerklasse 1 und gesetzlicher KV+RV und Kirchensteuer etwa 2200 Netto. Davon ab 2mal KU der 2. Altersstufe (2*331) bleiben 1500-1600 Euro. Das kann aber auch sehr viel mehr sein durch Bonustahlungen/Weihnachts/Urlaubsgeld oder auch sehr viel weniger durch Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten), private Altersvorsorge etc.
D.h. die Hausnummer für den EU nach Wechsel der Steuerklasse ist irgendwo zwischen 0 und 1000 Euro.
Hallo,
derzeit sind wir schuldenfrei und haben keine Verpflichtungen finanzieller Art.
Sie hat ca. 600,00 Euro netto monatlich (Teilzeit).
Ich habe ca. 2.500,00 Euro netto monatlich (Vollzeit).
Steuerklassen sind Ehetypisch.
Alle Versicherungen und Nebenkosten sind Standard.
Die Kinder sind 10 Jahre alt und 7 Jahre alt.
Ich ziehe nicht aus.
Hallo,
du hast Steuerklasse 3
2500 € netto
abzgl. 5 %
abzgl. 1/7 Erwerbsanreiz
= 2035
abzgl. KU (Kind 1) 314
abzgl. KU Kind 2) 314
= 1407
Ich gehe mal davon aus dass das Einkommen deiner Ex eheprägend ist, sprich sie schon lange wieder arbeitet:
600 € netto
abzgl. 5 %
abzgl. 1/7 Erwerbsanreiz
= 488 €
je nach OLG wird ein Kinderbetreuungsbonus fällig (liegt zwischen 100 und 300 €), ich rechne mal mit 150
= 338 €
1407
+338
= 1895 /2 = 947
947 - 338 = 609
Du zahlst also bist Jahresende
je Kind 314 € (abzüglich Kindergeld (angerechnet 60 €) - Zahlbetrag je Kind 254
EU 609 €
macht insgesamt 254+254+609 = 1117 €
Beachte aber bitte ab Januar hast du Steuerklasse I damit muss neu gerechnet werden.
Sophie
macht insgesamt 254+254+609 = 1117 €
... da lohnt sich die Trennung nicht 😡 :crash: :phantom:
Ich ziehe nicht aus.
... da lohnt sich die Trennung nicht 😡 :crash: :phantom:
Hallo!
Aber gleichzeitig erhöht sich stetig die Rente der Eheperson .... :rofl2:
Dies merkst Du irgendwann mal beim Versorgungsausgleich ...
Wenn ihr euch noch suppi versteht, vielleicht kannst ja in der Phase noch handeln ... 😉
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Wenn ihr euch noch suppi versteht, vielleicht kannst ja in der Phase noch handeln ... 😉
An welche Vorschläge denkst Du spontan ?
Ich ziehe nicht aus.
Hallo,
wenn die Ehe gescheitert ist dann sehe ich es so, dass eine Trennung komplett vollzogen werden sollte...
Das erleichtert es auch einen selber wieder "klar" zu werden.
Aber das musst du wissen...
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
An welche Vorschläge denkst Du spontan ?
1. Solange noch keine Trennung ist, kann man den Versorgungsausgleich per Notar regeln/ ausschliessen (Ehevertrag) - Scheidung darf aber nicht innerhalb eines Jahres erfolgen.
2. Ausschluss EU - für Zukunft und in der Not - Sittenwidrigkeit beachten!
Nur mal zwei ... spontane.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo,
was vielleicht noch eine Überlegung wert ist ist das Wechselmodell. Sprich die Kinder sind hälftig bei dir und bei deiner Frau. Damit entfällt der Kindesunterhalt und deine Frau kann mehr arbeiten, also besteht kein Unterhaltsanspruch von ihr dir gegenüber mehr.
Sophie
...
1407
+338
= 1895 /2 ...
Moin,
Kurz einmisch: Entweder ist da ein Fehler in der Addition, oder ich verstehe mal wieder was nicht :redhead:
Gruß
Neuezeit
So ist das Leben
Hallo neue Zeit,
natürlich ein Rechenfehler:
1407+
338
=1745/2= 872,5-338= 534,5
Zahlbetrag: 254 + 254 + 534,5 = 1042,50 €
Sophe
