Hallo joerg,
Wenn das Einkommen aus der Ehezeit maßgeblich ist, wiso sollte ich dann aktuelle Lohnzettel vorlegen, und nicht die aus der Zeit vor der Trennung ? Also die, die auch für die Berechnung vom EU bei der Scheidung genommen wurden ?
mir ist schon klar, worauf Du hinaus willst. Auskunft über Einkommen kann alle 2 Jahre verlangt werden. Vor Ablauf dieser 2 Jahre nur dann, wenn die Gegenseite wesentlich höhere Einkünfte glaubhaft machen kann. Wenn Du also zur Auskunft aufgefordert wirst, kannst Du auf § 1605 BGB hinweisen und mitteilen, dass eine Auskunft bereits im Monat X/Jahr Y erteilt wurde.
Und noch eines, wenn dann eine Forderung in Zahlen vorliegt, kann ich das hier auch mal einstellen?
Ja.
Bon nuit - oder so.
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Danke 🙂
oder so ist richtig 🙂
Joerg
und das es nur besser werden kann, halte ich für ein Gerücht...