Unterhalt für EX au...
 
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Unterhalt für EX auf Null setzen?

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 sky
(@sky)
Registriert

Hallo joerg,

Wenn das Einkommen aus der Ehezeit maßgeblich ist, wiso sollte ich dann aktuelle Lohnzettel vorlegen, und nicht die aus der Zeit vor der Trennung ? Also die, die auch für die Berechnung vom EU bei der Scheidung genommen wurden ?

mir ist schon klar, worauf Du hinaus willst. Auskunft über Einkommen kann alle 2 Jahre verlangt werden. Vor Ablauf dieser 2 Jahre nur dann, wenn die Gegenseite wesentlich höhere Einkünfte glaubhaft machen kann. Wenn Du also zur Auskunft aufgefordert wirst, kannst Du auf § 1605 BGB hinweisen und mitteilen, dass eine Auskunft bereits im Monat X/Jahr Y erteilt wurde.

Und noch eines, wenn dann eine Forderung in Zahlen vorliegt, kann ich das hier auch mal einstellen?

Ja.

Bon nuit - oder so.

sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2007 02:04
(@joerggraesser)
Schon was gesagt Registriert

Danke  🙂

oder so ist richtig 🙂

Joerg

und das es nur besser werden kann, halte ich für ein Gerücht...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2007 02:43
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