Unterhalt für die K...
 
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Unterhalt für die Kindesmutter

 
(@windsor)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe mich nach langem Überlegen von meiner NICHTehelichen Partnerin getrennt. Glücklicherweise habe ich das gemeinsame Sorgerecht beim Familien Gericht verteidigen können.
Sie wohnt jetzt wieder dauerhaft bei ihren Eltern. Sie hat keine Ausbildung, keinen Job keine Perspektive und lebt wie die Made im Speck (ihre Eltern haben Kohle satt).
Meine Frage ist nun, ob ich ihr gegenüber wirklich unterhaltsverpflichtet bin. Das ich für meine 11 Monatige Tochter zahlen muss ist klar. Ich habe die Kleine 1x pro Woche und alle 2 Wochen am Wochende, kann ich in diesem Fall  den Unterhalt mindern?
Wie kann ich aber eine Unterhaltsverpflichtung ihr gegenüber umgehen?
Danke für Eure hoffentlich zahlreiche Antworten.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2009 15:09
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi windsor,

Meine Frage ist nun, ob ich ihr gegenüber wirklich unterhaltsverpflichtet bin.

Ja, mindestens bis Dein Kind drei Jahre alt wird.

Ich habe die Kleine 1x pro Woche und alle 2 Wochen am Wochende, kann ich in diesem Fall  den Unterhalt mindern?

Nein.

Wie kann ich aber eine Unterhaltsverpflichtung ihr gegenüber umgehen?

Der tatsächlich zu zahlende Unterhalt bemisst sich nach Deiner Leistungsfähigkeit. Bist Du nicht
leistungsfähig, musst Du auch nicht zahlen. Andere Möglichkleit: Deine Holde geht wieder schnell
einer geregelten Arbeit nach und verdient ihren Lebensunterhalt selbst. Ist aber schon alles
sehr ausführlich hier beantwortet worden.

Nutze mal die Suchfunktion des Forums, da wist Du geholfen 😉

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2009 15:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Windsor,

Danke für Eure hoffentlich zahlreiche Antworten.

Die Verwendung von Grußformeln erhöht durchaus die Anzahl der Antworten  😉

Aber nun zu deinen Fragen:

Meine Frage ist nun, ob ich ihr gegenüber wirklich unterhaltsverpflichtet bin.

Bis zum 3. Lebenjahr bist du ihr zu BU verpflichtet. Darüber hinaus nur noch, wenn es Gründe für einen weiteren Betreuungsunterhalt gibt, die auf das Kind zurückzuführen sind.

Ich habe die Kleine 1x pro Woche und alle 2 Wochen am Wochende, kann ich in diesem Fall  den Unterhalt mindern?

Nein, die Pflicht zum Barunterhalt entfällt erst, wenn du das Kind zu 50 % oder mehr betreust.

Wie kann ich aber eine Unterhaltsverpflichtung ihr gegenüber umgehen?

Erstmal wohl gar nicht. Es sei denn, dein Verdiesnt reicht für den BU nicht aus. Ob und wie die KM bei den Eltern lebt ist irrelevant. Du weißt ja auch nicht, in wie weit die Eltern auch in Zukunft noch bereit sein werden ihre Tochter zu unterstützen.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2009 15:37
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie kann ich aber eine Unterhaltsverpflichtung ihr gegenüber umgehen?

Ist Dir denn zumindest klar, dass Du BU Zahlungen an eine Mutter ohne eigenes Einkommen bis zur Höhe von 640€ von der Steuer absetzen kannst?

Und nicht nur die direkten Zahlungen, sondern auch indirekte (Sach-) Leistungen auch für die Zeit, wo Ihr noch zusammengelebt habt.

Wirklich vermeiden kannst Du BU Zahlungen bis zum Kindesalter von 3 Jahren nicht, sofern Du dazu leistungsfähig bist (bzgl. des 1000€ Selbstbehalts). Aber durch den Steuerabzug  wird es eventuell eine überschaubare Geschichte. Dazu müsstest Du aber mal eine Hausnummer nennen für Dein Einkommen.


AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2009 16:25
(@windsor)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten,
also mein Verdienst wird sich wieder auf ca. 1300,- Euto (netto) belaufen. Werde ich aber erst ab Oktober wieder haben, da ich (noch) in Elternzeit bin.
Mein Ziel ist wie gesagt eine Gesetzes-Interpretation zu finden, wie ich ihr den Unterhalt  verweigern kann.
Viele viele viele Grüsse... an alle die geantwortet haben


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Themenstarter Geschrieben : 28.07.2009 17:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin!

Da braucht es nix an Interpretationen.

Bei 1300 Netto kannst Du 5% für berufsbedingte Aufwendungen abziehen (also 65) und max. 4% vom Brutto für private Altersvorsorge, sofern vorhanden (oder noch abzuschließen), gehen wir mal von ca. 80 Euro aus. Dann geht der KU ab, 199 Euro. 199+65+80= 344 Euro.

1300 minus 344 Euro= 956 Euro, das ist weniger als der Selbstbehalt.

Wenn Du jetzt Urlaubs-/Weihnachtsgeld vergessen hast, müsstest Du das noch zwölfteln und auf die 1300 Euro raufrechnen. Selbst wenn, bleibt da ein minimaler Betrag übrig, der als Verteilermasse für KM in Frage käme.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 28.07.2009 17:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke für die Antworten,
also mein Verdienst wird sich wieder auf ca. 1300,- Euto (netto) belaufen. Werde ich aber erst ab Oktober wieder haben, da ich (noch) in Elternzeit bin.

Öhm, da könnte noch ein Problem auf dich zukommen. Elternzeit kannst du nur dann incl. Elterngeld in Anspruch nehmen, wenn du tatsächlich euer Kind betreust. Da du das aber derzeit definitiv nicht tust hast du keinen Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 28.07.2009 17:21
(@windsor)
Schon was gesagt Registriert

Danke Tina, aber diese hab ich schon und ich mache das Beste draus. ich suche für eh einen neuen bzw. Übergangsjob um über die Runden zu kommen.
Aber hat meine EX denn jetzt Anspruch auf die restlichen Monate Elterngeld? Sie hat sie damals nicht beantragt und würde eh nur  den Mindestsatz in Höhe 300,- Euro erhalten.
LG


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Themenstarter Geschrieben : 28.07.2009 20:57
(@svgund)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

wenn ich mir hier die Antworten so durchlese stellen sich mir auch ein paar fragen.

Wer sagt denn, dass es nach 3 Jahren mit dem Betreungsunterhalt für die KM vorbei ist? Nach dem neuen Unterhaltsrecht werden die Mütter nicht ehelicher Kinder und die Mütter von Kinder die aus einer Ehe stammen doch gleichgestellt. Und die Urteile zeigen alle, das länger bezahlt werden muss. Belehrt mich eines besseren und zeigt mir Urteile nach der Unterhaltsreform, wo eine Mutter mit einem Kind älter als 3 Jahren vollzeit arbeiten muss...???

Dann habe ich noch gelesen, das bei einer Betreung ab 50% der Barunterhalt für die KM wegfällt. Bei mir nicht!! Wenn es dazu auch ein Urteil gibt..........

Bin denn mal gespannt ob es etwas gibt, was ich noch nicht weiß. Im Leben lernt man jeden Tag dazu. Wünsche Euch allen noch einen sonnigen und schönen Tag.

Gruß
Sven


AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2009 14:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Dann habe ich noch gelesen, das bei einer Betreung ab 50% der Barunterhalt für die KM wegfällt. Bei mir nicht!! Wenn es dazu auch ein Urteil gibt..........

Verwechselst du das evtl. mit dem Wechselmodell, bei dem, bei genau hälftiger Betreuung der KU entfällt?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 29.07.2009 14:55




(@svgund)
Schon was gesagt Registriert

Oh ja, hast recht Beppo.

Aber selbst dabei fällt er nicht komplett weg. Er wird dann anhand der Einkommen beider Eltern ermittelt und wer mehr verdient muss dem anderen Elternteil noch Barunterhalt fürs Kind geben. Darüber gibt es Urteile. Selbst bei 40% zu 60% gibt es keinen Grund den Unterhalt für das Kind zu ändern. Also ist doch schon komisch (wieder mal) das Väter die sich um ihre Kinder nicht kümmern finanziell besser da stehen , als solche die es tuen. Aber zumindest sind die Väter, die sich um Ihre Kinder kümmern in meinen Augen die Sieger für ihre Kinder und für sich selbst!!! Auch wenn unsere Justiz da überhaupt nichts von wissen möchte.

Aber das bei einem Wechselmodell Betreungsunterhalt an die Kindsmutter bezahlt wir, kann ich nicht nach nochvollziehen. Darüber gibt es meines Wissens kein Urteil. Würde das gerne mal durchprozessieren, aber leider habe ich keinen Sponser der mich dann durch alle Instanzen bringt. 😉

Gruß
Sven


AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2009 15:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber das bei einem Wechselmodell Betreungsunterhalt an die Kindsmutter bezahlt wir, kann ich nicht nach nochvollziehen. Darüber gibt es meines Wissens kein Urteil.

Frag mal Uli. (Und andere hier)

Der kann dich mit Urteilen tot schmeißen, dass EU auch dann zu bezahlen ist, wenn die Kinder beim Vater sind.
Es heißt dann zwar nicht mehr BU sondern es wird ein anderer Name für den selben Sch* gewählt aber bezahlt werden muss trotzdem.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2009 15:41